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Décision

RRB Nr. 1193/2016

Provisorium Mittelschule, Uetikon a. S., Erstellung, gebundene Ausgabe

7 décembre 2016Allemand8 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. Dezember 2016

1193. Provisorium Mittelschule, Uetikon am See

Erwägungen

A. Ausgangslage Ab Schuljahr 2018/2019 steigen die prognostizierten Schülerzahlen an den Mittelschulen im Kanton Zürich erheblich an, weshalb am rechten Zürichseeufer ein neuer Mittelschulstandort evaluiert wurde (vgl. Regio- nalstrategie «Pfauen» und rechtes Zürichseeufer, RRB Nr. 376/2013). Mit Beschluss Nr. 231/2016 erwarb der Regierungsrat das Areal der Chemie Uetikon AG (Kat.-Nrn. 4128 und 4751) in Uetikon a. S. Auf dem Areal wird unter anderem eine neue Kantonsschule errichtet (Vorlage 5261). Der Kantonsrat stimmte dieser Vorlage am 19. September 2016 zu. Die Erstellung des Schulhauses für die neue Kantonsschule ist auf Schul- jahresbeginn 2018/2019 nicht möglich. Deshalb wird ein Provisorium be- nötigt. Es wird von einer Betriebsdauer von etwa zehn Jahren ausgegan- gen, bis der Neubau der Kantonsschule auf dem ehemaligen Areal der Chemie Uetikon AG erstellt ist. Da in den nächsten Jahren im Zusammenhang mit Instandsetzungen von Schulen verschiedene Schulprovisorien im Bereich der Sekundar- stufe II benötigt werden, wurde 2015 beschlossen, die Entwicklung, Pla- nung und Ausschreibung der Provisoriumsmodule an die Hand zu neh- men.

B. Grundstücksübertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen Das notwendige Provisorium soll auf dem kantonseigenen Grundstück Kat.-Nr. 3184 in Uetikon a. S. erstellt werden. Es liegt in der kantonalen Landwirtschaftszone. Das Umzonungsverfahren in die Zone für öffent- liche Bauten wurde eingeleitet und wird voraussichtlich Ende 2016 ab- geschlossen sein. Das Grundstück befindet sich im Dorfkern in der Nähe des Bahnhofs. Es besteht die Möglichkeit, die Turnhallen, Aussensport- anlagen und andere Räumlichkeiten des nahegelegenen Gemeindeschul- hauses «Rossweid» mitzubenutzen. Ein anderes, geeignetes Grundstück in Uetikon a. S. steht für das Schulhausprovisorium innert angemessener Frist nicht zur Verfügung. Das Grundstück Kat.-Nr. 3184 weist eine Fläche von 13 107 m2 auf. Ge- mäss § 11 Abs. 2 der Rechnungslegungsverordnung vom 29. August 2007 sind Immobilien des Finanzvermögens zum aktuellen Buchwert in das Ver- waltungsvermögen zu übertragen. Aufgrund der Umzonung in die Zone

für öffentliche Bauten und der provisorischen, befristeten Nutzung wird das Grundstück zum gegenwärtigen Buchwert übertragen. Die Übertra- gung des Grundstücks erfolgt, vorbehältlich der Zustimmung der Stand- ortgemeinde Uetikon a. S. zur Umzonung, auf den 1. Januar 2017.

C. Projekt Für die Schule soll ein modularer Bau, ähnlich dem Schulhausproviso- rium der Kantonsschule Uster, erstellt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass ein erprobtes und akzeptiertes Provisorium zum Einsatz kommt. Das Bauprojekt für den Standort Uetikon a. S. wird bis voraus- sichtlich Ende 2016 vorliegen. Die bauliche Umsetzung sieht eine zwei- bis dreigeschossige Pavillon- anlage aus vorfabrizierten Modulen in Holz- oder Stahlbau vor. Die Mo- dule können in gleichen oder geänderten Grundrissen an einem anderen Standort wieder aufgebaut werden und stehen damit künftigen Instand- setzungsprojekten zur Verfügung. Das vorgesehene Schulhausprovisorium umfasst 20 Normalunterrichts- zimmer, zehn Fachkundezimmer sowie die notwendigen Vorbereitungs- räume und Sammlungen. Ferner gehören ein Instrumentalzimmer, eine Mediothek, ein Ess- und Aufenthaltsraum, ein Schülerarbeitsraum sowie Räume für die Schulverwaltung dazu. Es wird, je nach konkreter Planung, von etwa 3500 m2 Hauptnutzfläche ausgegangen. Das Raumsystem wird in ökologisch einwandfreier, robuster Ausfüh- rung erstellt. Es wird eine grosse Flexibilität und Modularität des Systems verlangt, die ein einfaches, schnelles und kostengünstiges Montieren so- wie Demontieren des Gebäudes ermöglichen. Die Raumeinheiten können erweitert und untereinander kombiniert werden. Die Ergänzung mit zu- sätzlichen Elementen ist jederzeit möglich. Bei Bedarf können eine Lüf- tungsanlage und eine Fotovoltaikanlage nachgerüstet werden. Alle Nor- men für Wärme-, Schall- und Brandschutz, sämtliche Bauvorschriften des Kantons und alle massgebenden Normen werden eingehalten. Die Mo- dule werden im Herstellerwerk vorgefertigt und am Verwendungsort zu- sammengefügt. Tabelle 1: Termine Ausschreibung Module Juli–September 2016 Ausführungsplanung, Werkplanung und Produktion Module Q IV 2016 – Q IV 2017 Umsetzung Q III 2017 – Q II 2018 Inbetriebnahme Q II 2018 Bezug Mai 2018 Schulbeginn August 2018

D. Finanzielles Die Hochbauinvestitionen betragen gemäss Kostenvoranschlag vom 25. Mai 2016 Fr. 16 290 000 (ohne Kosten für Optionen Lüftung und Foto- voltaikanlage; Stand Kostenvoranschlag Bauprojekt, Genauigkeitsgrad ±15%, Zürcher Index der Wohnbaupreise vom 1. April 2016, Indexstand: 1034,4 Punkte, Basis 1939, einschliesslich 8% MWSt). Die Kosten für die Ausstattung betragen gemäss Angaben des Mittelschul- und Berufsbil- dungsamts vom 23. Juni 2016 Fr. 1 870 000. Die Investitionen setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 2: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Gebundene Ausgaben Total in Franken in Franken 0 Grundstücksarbeiten 56 000 56 000 1 Vorbereitungsarbeiten 416 000 416 000 2 Gebäude 12 874 000 12 874 000 3 Betriebseinrichtungen 191 000 191 000 4 Umgebung 690 000 690 000 5 Baunebenkosten 263 000 263 000 6 Reserve 1 800 000 1 800 000 Total Hochbauinvestitionen (Leistungsgruppe Nr. 7050) 16 290 000 9 Ausstattung 1 870 000 1 870 000 Total Ausstattung (Leistungsgruppe Nr. 7301) 1 870 000 Gesamttotal 18 160 000 18 160 000 Die Kosten für die Übertragung des Grundstücks sind in den Baukos- ten nicht enthalten, gehören jedoch zum Projekt. Das Grundstück im Wert von Fr. 61 000 ist zurzeit im Finanzvermögen des Kantons; es ist auf den 1. Januar 2017 ins Verwaltungsvermögen der Bildungsdirektion überzu- führen. Dazu ist gemäss § 34 des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG) in Verbindung mit § 29 Abs. 1 lit. a der Finanzcon- trollingverordnung (FCV) eine Ausgabe zu bewilligen. Bei den Kosten von Fr. 18 160 000 für die Erstellung des Provisoriums und die Überführung des Grundstücks vom Finanz- ins Verwaltungsver- mögen handelt es sich gemäss § 37 Abs. 1 e contrario CRG um eine gebun- dene Ausgabe, da weder hinsichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunktes ihrer Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhältnismäs- sig grosse Handlungsfreiheit besteht. Die geringe Handlungsfreiheit ist insbesondere aus folgenden Gründen gegeben: – Der Neubau für die Kantonsschule in Uetikon am See ist nicht vor 2028 bezugsbereit. Damit zeitgerecht genügend Schulraum für die prog- nostizierten Schülerzahlen ab 2018 an den Mittelschulen im Kanton Zürich zur Verfügung steht, muss ein Provisorium errichtet werden.

– Ein anderer Standort als das Grundstück Kat.-Nr. 3184 steht im Ein- zugsgebiet nicht zur Verfügung. Aus zeitlichen, örtlichen und wirtschaft- lichen Gründen besteht zur Abdeckung des fehlenden Schulraumes auf 2018/2019 daher nur die Möglichkeit, ein Schulraumprovisorium auf dem kantonseigenen Grundstück zu erstellen. Die Finanzierung der Bauinvestitionen von Fr. 16 290 000 und der Über- tragung des Grundstücks von Fr. 61 000 erfolgt über die Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirek- tion, und der Ausstattung zu Fr. 1 870 000 zulasten der Investitionsrech- nung der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. In den Gesamtkosten sind die Projektierungskosten von Fr. 980 000 (Verfügung vom 24. Novem- ber 2015 und vom 27. September 2016) enthalten. Diese Verfügungen sind mit der vorliegenden Ausgabenbewilligung aufzuheben. Für das Vorha- ben sind in der Leistungsgruppe Nr. 7050 Fr. 15 500 000 eingestellt. Der Restbetrag von Fr. 851 000 wird kompensiert. Tabelle 3: Kreditdeckung Jahre 2017 2018 2019 2020 Investitionskosten Leistungs- gruppe Nr. 7050 in Franken 9 000 000 5 000 000 1 500 000

E. Kapitalfolgekosten Zusätzlich zu den Investitionskosten fallen folgende Kapitalfolgekos- ten an. Die Nutzungsdauer orientiert sich dabei an der vorgesehenen Le- bensdauer der Provisorien von mindestens 30 Jahren. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 18 221 000 betragen jährlich Fr. 864 792. Sie bestehen aus den Abschreibungen, die sich aus den unterschiedlichen Abschreibungszinssätzen pro Bauteilgruppe zusammensetzen, und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 1,5% der Baukosten. Tabelle 4: Bau- und Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Aktivierbarer Kosten- Nutzungs- Kalk. Abschrei- Total Kostenanteil anteil dauer Zinsen bungen in Franken in % in Jahren in Franken in Franken in Franken Grundstück Kat.-Nr. 3184 61 000 0,33 458 0 458 Grundstücksarbeiten 56 000 0,3 420 0 420 Hochbauten Rohbau 1 15 108 270 83,2 30 113 312 503 609 616 921 Hochbauten Ausbau 839 992 4,63 30 6 300 28 000 34 300 Hochbauten Installationen 285 738 1,57 30 2 143 9 525 11 668 Ausstattung 1 870 000 10,3 10 14 025 187 000 201 025 Total 18 221 000 100 136 658 728 134 864 792

Zusätzliche betriebliche und personelle Folgekosten fallen im Bereich von Bewirtschaftung und Unterhalt an. Diese können zum heutigen Zeit- punkt noch nicht beziffert werden. Die Kosten für die Miete von Sport- hallen sowie einer Aula für grössere Veranstaltungen werden ausschliess- lich durch die schülerabhängige Pauschale für Verwaltungs- und Betriebs- kosten, die einer Kantonsschule zur Verfügung steht, finanziert.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Grundstück Kat.-Nr. 3184, Uetikon a. S., wird auf den 1. Januar 2017 zum Buchwert von Fr. 61 000 vom Finanzvermögen ins Verwaltungs- vermögen übertragen.

II. Für die Übertragung der Liegenschaft und für die Erstellung und Ausstattung eines Schulraumprovisoriums für die Kantonsschule Uetikon am See wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 18 221 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 16351000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7050, Hochbauinvestitionen Bildungsdirektion, und Fr. 1 870 000 zu- lasten der Investitionsrechnung Nr. 7301, Mittelschulen.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Baukostenindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 1. April 2016).

IV. Der mit Verfügung der Bildungsdirektion vom 24. November 2015 bewilligte und am 27. September 2016 erhöhte Projektierungskredit von Fr. 980 000 wird aufgehoben.

V. Die Baudirektion wird mit der Ausführung beauftragt.

VI. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bil- dungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi