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Gesetz über das Sozialversicherungsgericht, Änderung vom 20. März 2023, Kosten des Verfahrens, Inkraftsetzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2023

1194. Gesetz über das Sozialversicherungsgericht (Änderung vom

Erwägungen

20. März 2023; Kosten des Verfahrens), Inkraftsetzung Der Kantonsrat beschloss am 20. März 2023 eine Änderung des Gesetzes über das Sozialversicherungsgericht vom 7. März 1993 (LS 212.81; ABl 2023-03-31; Kosten des Verfahrens). Mit Verfügung vom 6. Juni 2023 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss kein Referendum ergriffen wurde (ABl 2023-06-09). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Gesetzes über das Sozial- versicherungsgericht kann damit in Kraft gesetzt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Änderung vom 20. März 2023 des Gesetzes über das Sozialver- sicherungsgericht vom 7. März 1993 wird auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffent- lichung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

III. Veröffentlichung dieses Beschlusses und der Begründung im Amts- blatt sowie von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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