RRB Nr. 1198/2011
Berichterstattung Rotationsgewinne 2010, Kenntnisnahme
28 septembre 2011Allemand5 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. September 2011
1198. Berichterstattung Rotationsgewinne 2010
Erwägungen
1. Ausgangslage und Auftrag Rotationsgewinne entstehen, wenn Funktionen durch Mitarbeitende besetzt werden, deren Lohnniveau tiefer ist als dasjenige der Vorgänge- rinnen oder Vorgänger. Mit RRB Nr. 1294/2008 wurde die Methodik zur Berechnung der Rotationsgewinne festgelegt und zu den Rotations- gewinnen 2005–2007 Bericht erstattet. In diesem Zeitraum betrugen die Rotationsgewinne der Direktionen zwischen 0,4% und 1,0% der Lohn- summe, 2008 gemäss RRB Nr. 1647/2009 zwischen 0,6% und 1,3% und 2009 gemäss RRB Nr. 1494/2010 zwischen 0,4% und 1,3% der Lohn- summe. Der Regierungsrat legte mit Beschlüssen Nrn. 1294/2008, 1647/ 2009 und 1494/2010 fest, dass für die künftigen Finanzplanungen 0,4% der Rotationsgewinne verwendet werden können. Sollten jedoch die Rotationsgewinne in den kommenden Jahren höher oder tiefer ausfal- len, so ist die Vorgabe der für die Finanzplanung zu verwendenden Rotationsgewinne gemäss RRB Nr. 1494/2010 zu überprüfen. Die Höhe der Verwendung der Rotationsgewinne des Kantons wird jeweils in den Richtlinien zum Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan und zum Budget festgelegt.
2. Ergebnisse Rotationsgewinne 2010 pro Direktion und Personalgruppe Rotationsgewinne werden massgeblich von der Lohndifferenz zwi- schen den ein- und austretenden Mitarbeitenden und der Anzahl bzw. dem gesamten Beschäftigungsgrad der ein- und austretenden Mitarbei- tenden beeinflusst. Beide Einflussgrössen sollen aus personalpoli- tischen Überlegungen nicht gesteuert werden, was bedeutet, dass bei den Rotationsgewinnen eine Zielgrösse weder festzulegen noch anzu- streben ist. 2010 wurden im Rahmen der Teilrevision des Lohnsystems die Lohn- stufen halbiert und verschiedene Richtpositionen neu eingereiht. Da es sich hierbei um strukturelle Anpassungen handelt, werden diese bei der Ermittlung der Rotationsgewinne nicht berücksichtigt. Die Rota- tionsgewinne werden auf der Grundlage des Personalbestandes der Direktionen gemäss der Personal- und Lohnstatistik des jeweiligen Be-
richtsjahres berechnet. Ausgenommen sind die Staatskanzlei, die Rechts- pflege und die selbstständigen Anstalten. Zudem werden bei den Rota- tionsgewinnen Anstellungen im Stundenlohn nicht berücksichtigt, da diese in der Regel variabler sind und die Zuordnung zu einer bestimm- ten Funktion nicht zwingend beim folgenden Anstellungsverhältnis gültig bleibt. Darüber hinaus werden Ausbildungsfunktionen, Magis- tratsfunktionen und Kommissionsmitglieder nicht berücksichtigt, die in der Personalstatistik unter der Rubrik «Übrige» ausgewiesen werden. Grundlage der Berechnung der Rotationsgewinne sind die Grund- löhne ohne Zulagen wie Kinderzulagen, Schichtzulagen oder Dienstal- tersgeschenke. Entsprechend vermindert sich die für den prozentualen Ausweis der Rotationsgewinne massgebende Lohnsumme pro Direk- tion gegenüber der Personal- und Lohnstatistik. Die Rotationsgewinne werden pro Direktion ausgewiesen. Zudem werden die Rotations- gewinne einerseits nach den Lehrpersonen und anderseits nach dem Verwaltungs- und Betriebspersonal gemäss Personalverordnung, ein- schliesslich des Polizeipersonals gemäss Kantonspolizeiverordnung (kurz: Verwaltungspersonal einschliesslich Polizeipersonal), ausgewertet. Tabelle 1: Rotationsgewinne 2010 pro Direktion Direktion Lohnsumme 2010 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2010 2010 in % in Fr. 1000 in Fr. 1000 der Lohnsumme Justiz und Inneres 168 500,4 1 035,0 0,6 Sicherheitsdirektion 354 654,9 1 319,9 0,4 Finanzdirektion 99 364,4 577,0 0,6 (einschliesslich BVK) Volkswirtschaftsdirektion 82 712,8 464,9 0,6 (einschliesslich ALK, ZVV) Gesundheitsdirektion 212 000,1 969,5 0,5 Bildungsdirektion 1 468 693,7 17 682,2 1,2 Baudirektion 137 814,8 767,7 0,6 Total Direktionen 2 523 741,1 22 816,2 0,9
Tabelle 2: Rotationsgewinne 2010 pro Personalgruppe Personalgruppe Lohnsumme 2010 Rotationsgewinn Rotationsgewinn (Grundlohn) 2010 2010 in % in Fr. 1000 in Fr. 1000 der Lohnsumme Lehrpersonen 1 329 182,3 16 677,0 1,3 Verwaltungspersonal 1 194 558,8 6 139,2 0,5 (einschliesslich Kantonspolizei) Total Direktionen 2 523 741,1 22 816,2 0,9
3. Beurteilung der Rotationsgewinne 2010 betragen die Rotationsgewinne der Direktionen insgesamt 0,9% der Lohnsumme und liegen zwischen 0,4% und 1,2% der Lohnsumme. Die Rotationsgewinne fallen somit im Vergleich zum Vorjahr (2009) etwas tiefer aus, halten jedoch den Wert von 2008. Wie bereits in den Vorjahren ist der prozentuale Anteil der Rota- tionsgewinne in der Bildungsdirektion bzw. bei den Lehrpersonen 2010 höher als beim Verwaltungspersonal. Die Lehrpersonen verweilen ten- denziell länger in ihrer Funktion als das Verwaltungspersonal, da bei den Lehrpersonen ein Funktionswechsel in der Regel mit einem Be- rufswechsel verbunden ist. Ausserdem ist die Einstufung bei Anstellun- gen von Lehrpersonen stark reglementiert, sodass bei Neuanstellungen im Lohnbereich kein Spielraum besteht, um auf Veränderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren. Mit Beschluss Nr. 336/2011 entschied der Regierungsrat, dass für den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2012–2015 und das Bud- get 2012 0,4% der Lohnsumme für individuelle Lohnerhöhungen aus Rotationsgewinnen finanziert werden. Dies unter der Voraussetzung, dass die Rotationsgewinne in jeder Direktion in mindestens diesem Umfang anfallen. 2010 wurde in allen Direktionen ein Rotationsgewinn von 0,4% der Lohnsumme erreicht. Eine Anpassung der Vorgaben ist somit nicht vorzunehmen. Sollten jedoch die Rotationsgewinne in den kommenden Jahren in den Direktionen höher oder tiefer ausfallen, ist die Vorgabe der für die Finanzplanung zu verwendenden Rotations- gewinne zu überprüfen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Von der Berichterstattung zu den Rotationsgewinnen 2010 wird Kenntnis genommen.
II. Mitteilung an die Vereinigten Personalverbände (Cécile Krebs, Museumstrasse 7, 8400 Winterthur) sowie an die Direktionen des Re- gierungsrates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi