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Décision

RRB Nr. 1201/2022

Gemeindewesen, Primarschulgemeinde Andelfingen, Gemeindeordnung, Genehmigung

14 septembre 2022Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. September 2022

1201. Gemeindeordnung (Primarschulgemeinde Andelfingen)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der erweiterten Primarschulgemeinde An- delfingen haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2022 die Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Andelfingen beschlossen. Der Zusammenschluss der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humli- kon und Adlikon erfolgt auf den 1. Januar 2023. Der Vertrag über den Zusammenschluss der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humlikon und Adlikon sieht vor, dass die Stimmberechtigten der erweiterten Pri- marschulgemeinde auf Antrag der Übergangsbehörde an der Urne über die Schulgemeindeordnung abstimmen (Art. 9 Abs. 1 des Vertrags vom 28. November 2021). Die Gemeindeordnung regelt die notwendigen Bestimmungen für die Organisation der erweiterten Gemeinde und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die erweiterte Primarschulge- meinde die Aufgaben der Kindergarten- und Primarstufe von den be- stehenden drei Primarschulgemeinden. Gleichzeitig mit dem Inkraft- treten der neuen Schulgemeindeordnung werden die bis dahin geltenden Gemeindeordnungen der Primarschulgemeinden Andelfingen, Humli- kon und Adlikon aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Bildungsdirektion

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der erweiterten Primarschulge- meinde Andelfingen am 15. Mai 2022 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an – die Steuerungsgruppe Fusion AHA, Gemeindeverwaltung Andelfin- gen, zuhanden Barbara Kummer, Thurtalstrasse 9, 8450 Andelfingen, – die Schulpflegen der Primarschulgemeinden – Andelfingen, Hofwiesenstrasse 3, 8450 Andelfingen, – Humlikon, Andelfingerstrasse 5, 8457 Humlikon, – Adlikon, Dorfstrasse 26, 8452 Adlikon bei Andelfingen, – den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach, 8450 Andel- fingen, – an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli