Lexipedia

Décision

RRB Nr. 1203/2010

Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen, Planungsbericht, Bedarfsplanung 2011-2013, Genehmigung

18 août 2010Allemand5 min

Source zh.ch

Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen, Planungsbericht, Bedarfsplanung 2011-2013, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. August 2010

1203. Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen,

Erwägungen

Bedarfsplanung 2011–2013 Am 1. Januar 2008 ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft getre- ten. Art. 2 des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen vom 6. Oktober 2006 (IFEG) verpflichtet die Kantone, invaliden Personen mit Wohnsitz in ihrem Ge- biet ein Angebot an Institutionen zur Verfügung zu stellen, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht. Nach Art. 3 IFEG um- fasst dieses Angebot Werkstätten, die dauernd intern oder an dezentral ausgelagerten Arbeitsplätzen invalide Personen beschäftigen, die unter üblichen Bedingungen keine Erwerbstätigkeit ausüben können, Wohn- heime und andere betreute kollektive Wohnformen für invalide Personen sowie Tagesstätten, in denen invalide Personen Gemeinschaft pflegen und an Freizeit- und Beschäftigungsprogrammen teilnehmen können. Das Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen (IEG) vom 1. Oktober 2007 setzt auf kantonaler Ebene die Bestimmun- gen des IFEG um. § 1 Abs. 1 IEG gewährleistet ein bedarfsgerechtes Angebot an Einrichtungen mit Wohn- und Arbeitsplätzen für erwach- sene invalide Menschen im Kanton Zürich. Nach Abs. 2 wird das Ange- bot auf der Grundlage einer Bedarfsplanung festgelegt. Die zuständige Direktion plant das bedarfsgerechte Angebot in der Regel im Rahmen einer dreijährigen Planungsperiode. Sie unterbreitet die Planung dem Regierungsrat zur Genehmigung (§ 13). Mit dem vorliegenden Beschluss legt der Regierungsrat erstmals die Bedarfsplanung für die beitragsberechtigten Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen fest. Sie betrifft die Planungsperiode 2011–2013. Die Planungsperiode 2008–2010 wurde noch vor Inkrafttreten der NFA vom Bund festgelegt. Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen ist von einer Vielzahl von Einflussgrössen und Faktoren abhängig. Zudem stellen sich grundsätzliche Fragen über die weitere Entwicklung und die künftige Ausrichtung des Angebots an Wohn- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen. Insbesondere zu den vielfältigen psychiatrischen Angeboten und im Übergang von Einrichtungen der Sonderschulung zu Eingliederungseinrichtungen für Erwachsene ergeben sich verschie- dene Schnittstellen. Wie es in dem vom Regierungsrat am 16. Juni 2010 erlassenen Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Perso- nen (RRB Nr. 900/2010) vorgesehen ist, wird die Umsetzung der Ana-

lyse des Bedarfs schrittweise erfolgen. Für die Planungsperiode 2014– 2016 sind eine auf den Erkenntnissen der Planungsperiode 2011–2013 beruhende Ausweitung der Bedarfsplanung und ein vertiefter und aus- gebauter Einbezug der betroffenen Institutionen geplant. Zudem soll die bereits bestehende, enge und vernetzte Zusammenarbeit mit den Institutionen sowie unter den beteiligten Stellen weiter verstärkt wer- den. Die wesentlichen Schnittstellen (Sonderschulheime, Eingliede- rungsstätten, psychiatrische Einrichtungen) sollen systematisch erfasst und in das Bedarfsplanungskonzept einbezogen werden. Zudem soll die Bedarfsplanung noch stärker als bisher mit den andern Kantonen koor- diniert werden. Grundlage der Bedarfsplanung für die Periode 2011–2013 bildet der Planungsbericht vom 3. März 2010, den das Kantonale Sozialamt in Zusammenarbeit mit der Hochschule Luzern Soziale Arbeit erstellt hat. In diesem Bericht werden die gegenwärtig bestehenden Plätze aus- gewiesen sowie das Vorgehen zur Ermittlung der notwendigen Plätze für die Periode 2011–2013 erläutert. Auf der Grundlage der Angebots- erhebung, den Anträgen der Einrichtungen zur qualitativen und quantita- tiven Änderung ihres Angebots, den bereinigten Daten aus den Warte- listen und den Expertenaussagen wurde der Bedarf an zusätzlichen Plätzen ermittelt. In der Bedarfsplanung sind auch die Ergebnisse der Gespräche des Kantonalen Sozialamtes mit den aufgrund der erwähnten Schnittstellen betroffenen kantonalen Stellen enthalten. Wie die nachfolgende Darstellung zeigt, ergab sich ein zusätzlicher Platzbedarf für die Periode 2011–2013 von insgesamt 237 Plätzen im Angebotsbereich «kollektives Wohnen mit Grundbetreuung» und von 468 Plätzen im Angebotsbereich «Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit». Dem steigenden Platzbedarf liegen verschiedene Umstände zugrunde. Zu nennen ist unter anderem die in den letzten Jahren erfolgte starke Zunahme von IV-Rentnerinnen und -Rentnern mit psychischen Beeinträchtigungen. Zudem führt die in den vergangenen Jahren ver- besserte medizinische Behandlung und Versorgung zu einer steigenden Zahl von Menschen, die trotz schwerster körperlicher Behinderungen in den Invalideneinrichtungen dank eines hohen Pflege- und Betreuungs- aufwands mit einer höheren Lebenserwartung rechnen dürfen. Das verbesserte medizinische und betreuerische Angebot führt auch dazu, dass eine zunehmende Zahl von Jugendlichen nach dem Aufenthalt in Sonderschulheimen in eine Invalideneinrichtung für Erwachsene ein- treten. Mit den vermehrten Eintritten von Jugendlichen in Invalidenein- richtungen für Erwachsene und der höheren Lebenserwartung von in- validen Menschen erhöht sich gleichzeitig der Pflege- und Betreuungs- aufwand in den Einrichtungen und es müssen zusätzliche Plätze ge- schaffen werden.

Bedarfsplanung Angebotsbereich «kollektives Wohnen mit Grund- betreuung»: Wohnform Anzahl Plätze Veränderung Anzahl Plätze 2010 Bedarfsplanung 2013 2011–2013 Wohnheim/Wohngruppe 3413 217 3630 Betreutes Wohnen 198 15 213 Wohnschulen 28 5 33 Total 3639 237 3876

Bedarfsplanung Angebotsbereich «Tagesstruktur, Beschäftigung und Arbeit»: Arbeitsform Anzahl Plätze Veränderung Anzahl Plätze 2010 Bedarfsplanung 2013 2011–2013 Tagesstätte/Beschäftigung 1277 178 1455 Beschäftigungsplatz 585 12 597 Arbeitsplatz externe Leistung 2938 184 3122 Arbeitsplatz interne Leistung 600 44 644 Externer Integrationsplatz 55 50 105 Total 5455 468 5923

Der Bedarf an zusätzlichen Plätzen, wie im Planungsbericht beschrie- ben, ist begründet und nachvollziehbar. Die Bedarfsplanung 2011–2013 ist deshalb zu genehmigen. Die Bereitstellung zusätzlicher Plätze führt zu Mehrkosten. Sie sind mit rund 17 Mio. Franken an jährlich wieder- kehrenden Betriebsbeiträgen zu veranschlagen. Ausgehend davon, dass rund ein Drittel der benötigten Plätze in Mietliegenschaften verwirk- licht werden kann, dürften sich die Investitionsbeiträge auf gesamthaft rund 30 Mio. Franken belaufen. Die Beträge sind im KEF 2010– 2013, Planjahre 2011–2013, enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Bedarfsplanung gemäss Planungsbericht vom 3. März 2010 über die Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen 2011–2013 wird genehmigt.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi