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Kantonsschule Zürich Wiedikon, Filiale Hohlstrasse, Provisorium, zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2023

1210. Kantonsschule Zürich Wiedikon, Filiale Hohlstrasse, Provisorium (zusätzliche gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Um den schnell steigenden Schülerzahlen in der Stadt Zürich zu be- gegnen, hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1498/2022 für ein Schul- raumprovisorium als Filiale der Kantonsschule Wiedikon 41,9 Mio. Fran- ken bewilligt. Dessen Bau an der Hohlstrasse, westlich des neuen Polizei- und Justizzentrums, wurde aufgrund der Dringlichkeit umgehend auf- genommen. Es wird ein Holzmodulbau für rund 26 Klassen erstellt, der alle Anforderungen des Minergie-A-Eco-Standards erfüllt. Künftig kann dieser andernorts wieder aufgebaut werden und hat eine Nutzungsdauer von mindestens 30 Jahren.

B. Verlauf der Ausschreibungsphase In der Zwischenzeit wurden ein grosser Teil der Ausführungsplanung einschliesslich der Mehrheit der Ausschreibungen und ein Teil der Ver- gaben vorgenommen. Marktsituation Das Zusammentreffen folgender Faktoren führte zu einem unvorher- sehbaren Verlauf der Ausschreibungen mit deutlich höheren Kosten: 1. Die Ausschreibungen erfolgten in einer aussergewöhnlichen Markt- situation mit grossen Bau- und Materialpreissteigerungen. Die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Coronapandemie in China sowie der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine führen zu Problemen in der Lieferkette. Diese Tendenz spiegelt sich auch in einzelnen Material- preisindizes der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschafts- organe der öffentlichen Bauherren, die zum Teil um ein Mehrfaches höher liegen als der – dem Kostenvoranschlag zugrunde liegende – Index der Zürcher Wohnbaupreise. Zu den gestiegenen Baumaterial- preisen kommen die sehr stark gestiegenen Energie- und Transport- kosten wie auch eine Unsicherheit der Unternehmen betreffend Lohn- entwicklung. 2. Der zeitliche Druck ist bei diesem Vorhaben sehr hoch. Das Provi- sorium muss auf den Beginn des Schuljahres 2024/2025 zur Verfügung stehen. Daher wurde der Objektkredit durch den Regierungsrat auf der Grundlage des Vorprojekts bewilligt. Ein Vorprojekt weist im Vergleich zur üblichen, zeitintensiveren Projektierung entsprechende Planungsunschärfen auf. Aufgrund des hohen Kostendrucks wurde der Objektkredit mit einer Reserve von nur 8% anstelle der für ein solches Vorgehen üblichen 15% beschlossen.

3. Die derzeitige Auslastung des Baugewerbes ist sehr hoch und es gibt nur wenig freie Kapazitäten. Dazu kommt der derzeitige Personal- und Fachkräftemangel in der Baubranche. Diese Situation hat sich im Laufe der letzten zwölf Monate verschärft. Da Lieferanten keine lang- fristig verlässlichen Preise abgeben können, verzichten viele Unter- nehmen auf eine Offertstellung. Aufgrund des Zusammentreffens dieser drei Faktoren beurteilen viele potenzielle Anbietende das unternehmerische Risiko als zu hoch, um Offerten einzureichen. Dies führt zu einer bisher ungewohnten Markt- situation, die in den letzten Monaten auch bei anderen kantonalen Vor- haben festzustellen war. Unbefriedigender Offerteingang Bei einigen gewichtigen Positionen waren ein sehr magerer Offertrück- lauf und hohe Offertbeträge erkennbar. Die Folgen für die Einhaltung des Kostenvoranschlages sind entsprechend negativ. Für die Baumeister- arbeiten ging beispielsweise nur eine Offerte ein, die Fr. 630 000 und damit 25% über dem Kostenvoranschlag liegt. Im Bereich Holzmodul- bau konnten Mehrkosten durch Optimierungen kompensiert werden. Zusatzkosten, Auf‌lagen aus der Baubewilligung Für die Erfüllung der Auf‌lagen aus der Baubewilligung der Stadt Zürich vom April 2023 entstehen weitere Mehrkosten von insgesamt Fr. 502 000. So wurden Anpassungen an den Versickerungsanlagen so- wie zusätzliche Pumpenschächte und ein neuer Wasseranschluss für die Erschliessung mit Frischwasser verlangt. Die Dacheinhausungen müssen die gestalterischen Anforderungen des Amtes für Städtebau erfüllen. Die Planung orientierte sich an Erfahrungswerten von in gleicher Bau- weise erstellten Provisorien (z. B. Kantonsschule Uetikon sowie Strick- hof Wädenswil), um dem sehr knappen Zeitplan gerecht zu werden. Dies führte zu Unschärfen in der Planung, wobei nun höhere Kosten gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlag festzustellen sind. So musste beispielsweise ein Teil der Lüftungsanlage angepasst werden (Mehrkos- ten Fr. 353 000) und die Deckenleuchten entsprachen nicht den techni- schen Anforderungen (Mehrkosten Fr. 481 000). Weitere Mehrkosten konnten zumindest teilweise durch Optimierungen kompensiert werden (z. B. weniger Umgebungsarbeiten). Wegen der baulichen Mehrkosten sowie Anpassungen des Projekts und der hohen Komplexität erhöhen sich die Honorare der Generalplaner um Fr. 815 000. Die Summe aller Mehrkosten der genannten Bereiche beläuft sich auf Fr. 3 640 000.

Derzeit laufen Abklärungen mit der Stadt Zürich hinsichtlich der Erstellung einer Fussgängerverbindung auf die Hardbrücke (Treppen- aufgang). Sollte ein solcher Treppenaufgang notwendig sein, sind wei- tere Mehrkosten nicht auszuschliessen.

C. Finanzierung Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag vom 20. Juli 2023 neu auf Fr. 45 540 000 und setzen sich wie folgt zusam- men: Tabelle 1: Baukostenplan BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten bewilligt Kosten zusätzlich Kosten total in Franken in Franken in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 1 303 000 382 000 1 685 000 2 Gebäude 31 321 000 2 698 000 34 019 000 3 Betriebseinrichtungen 840 000 –22 000 818 000 4 Umgebung 1 858 000 216 000 2 074 000 5 Baunebenkosten 829 000 31 000 860 000 6 Reserve 2 912 000 335 000 3 247 000 9 Kunst am Bau 250 000 250 000 BKP 1–6 und 9 (einschliesslich MWSt) 39 313 000 3 640 000 42 953 000 6 Reserve 191 000 191 000 9 Ausstattung 2 396 000 2 396 000 Ausstattung und Reserve 2 587 000 2 587 000 (einschliesslich MWSt) Total (einschliesslich MWSt) 41 900 000 3 640 000 45 540 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% auf (Kosten- stand Zürcher Index der Wohnbaupreise: 1. April 2022, Basis 1939). Für die Fortführung des Projekts ist gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 3 640 000 durch den Regierungs- rat zu bewilligen. Die gesamte zur Verfügung stehende Summe beläuft sich auf Fr. 45 540 000. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 42 953 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Ausgaben für die Ausstattung von insgesamt Fr. 2 587 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7301, Mittelschulen, wobei die zusätzliche Ausgabe ausschliess- lich die Leistungsgruppe Nr. 8750 betrifft. Für das Vorhaben sind in den Leistungsgruppen Nrn. 8750, Liegen- schaften Verwaltungsvermögen, und 7301, Mittelschulen, im Budget 2023, im Budgetentwurf 2024 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 folgende Beträge eingestellt:

Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) Investitionen (in Franken) 2021 2022 2023 2024 2025 Leistungsgruppe Nr. 8750 2 185 000 19 450 000 18 100 000 Leistungsgruppe Nr. 7301 2 400 000 Zu kompensieren bzw. –385 000 2 250 000 1 540 000 zusätzlich einzustellen

Der Restbetrag von Fr. 3 405 000 wird innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Die Kom- pensation setzt entweder die Genehmigung eines Budgetnachtrags zur Investitionsrechnung 2023 (vgl. Vorlage 5933) oder das Zurückstellen eines bereits bewilligten Vorhabens innerhalb der Leistungsgruppe voraus. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 45 540 000 betragen im ersten Jahr Fr. 2 101 970, da die Kunst am Bau gemäss Hand- buch für Rechnungslegung 2023 (HBR) Ziff. 3.2.13.14 im ersten Jahr abgeschrieben wird. Ab dem zweiten Jahr betragen die Kapitalfolge- kosten für die Investitionsausgabe Fr. 1 851 970. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss HBR Ziff. 3.7.13.10.2 nach der Dauer der Nutzung für das entsprechen- de Objekt und beträgt demzufolge längstens 30 Jahre. Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 22 906 482 50,3 30 763 549 85 899 849 448 Hochbauten Rohbau 2 2 224 005 4,9 30 74 133 8 340 82 473 Hochbauten Ausbau 7 199 277 15,8 30 239 976 26 997 266 973 Hochbauten Installationen 10 373 236 22,8 30 345 775 38 900 384 675 Ausstattung Kunst am Bau 250 000 0,5 250 000 250 000 Ausstattung Mobilien 2 587 000 5,7 10 258 700 9 701 268 401 Total 45 540 000 100 1 932 133 169 837 2 101 970

Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Kosten für die Haus- wartung und die Gebäudereinigung, die erst zu einem späteren Zeitpunkt feststehen. Die entsprechenden Unterhaltskosten dürften sich auf jähr- lich rund Fr. 400 000 belaufen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Schulraumprovisorium an der Hohlstrasse in Zürich wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 1498/2022 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 3 640 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 45 540 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohn- baupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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