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Rahmenkredit für Integrationsprojekte, Projekt "cocomo" des Fördervereins cocomo, Objektkredit, Freigabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. Oktober 2013

1213. Rahmenkredit für Integrationsprojekte

Erwägungen

(Projekt «cocomo» des Fördervereins cocomo)

Ausgangslage Seit dem 1. Januar 2008 ist das Ausländergesetz vom 16. Dezember 2005 (AuG; SR 142.20) in Kraft. Gemäss Art.12 Bst. b und c der Verord- nung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205) kommen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in den Genuss von Integrationsleistungen. 2008 richtete der Bund den Kantonen für Personen, die am 31. De- zember 2007 vorläufig aufgenommen waren, einen einmaligen Betrag von insgesamt rund 30 Mio. Franken aus. Davon gingen 16,7 Mio. Fran- ken an den Kanton Zürich. Gestützt auf das frühere Finanzhaushaltsrecht (vgl. Übergangsbestim- mungen zum Inkraftsetzungsbeschluss des CRG [OS 63, 134]) bewilligte der Regierungsrat dafür einen Rahmenkredit für kantonale Integrations- projekte zulasten der Erfolgsrechnung des Kantonalen Sozialamts, Leistungsgruppe Nr. 3500 (RRB Nr. 1714/2008). Mit Beschluss Nr. 631/2013 ordnete der Regierungsrat an, dass die zu- lasten des Rahmenkredits für Integrationsprojekte bis Ende 2013 abge- wickelten Projekte durch das Kantonale Sozialamt abzurechnen und der mit RRB Nr. 1741/2008 bewilligte Rahmenkredit zu schliessen sei. Gleichzeitig wurde zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, ein neuer Rahmenkredit von 9 Mio. Franken bewil- ligt (rund 3,2 Mio. Franken aus dem noch nicht beanspruchten Teil des mit RRB Nr. 1741/2008 bewilligten Rahmenkredits und rund 5,9 Mio. Franken aus den nicht verwendeten Restbeträgen der jährlichen Integ- rationspauschale des Bundes). Die Zuständigkeit für die Verwendung und Verbuchung der Integrationspauschalen des Bundes wurde vom Regierungsrat ab 1. Januar 2014 auf die Fachstelle für Integrations- fragen übertragen. Der Regierungsrat beschliesst über die Beiträge an die Projekte und gibt die entsprechenden Objektkredite frei.

Projekt «cocomo» des Fördervereins cocomo Mit Eingabe vom 28. August 2013 reichte der Förderverein cocomo das Projektgesuch mit den Projektunterlagen ein und ersucht um Weiter- führung und Unterstützung des Projekts. Die Fachstelle für Integrations- fragen hat das Gesuch geprüft und empfiehlt die Weiterführung und Unterstützung.

«Cocomo» ist ein Angebot innerhalb des Fördervereins cocomo, das spezifisch auf die Bedürfnisse von Migrantinnen und Migranten mit keiner oder wenig Berufserfahrung im schweizerischen Arbeitsmarkt ausgerichtet ist. Die Zielgruppe, im Alter zwischen 18 und 55 Jahren, kann bildungsfern oder hochschulgebildet sein. Sie setzt sich zusammen aus anerkannten Flüchtlingen (Aufenthaltsstatus B und F), vorläufig Aufgenommenen (Aufenthaltsstatus F) sowie Migrantinnen und Migran- ten. Das Programm umfasst im Wesentlichen: – Erstellung der Zielvereinbarung, – Berufsbiografische Analyse und Erstellen der Bewerbungsunterlagen, – Förderungsmassnahmen (arbeitsmarktorientierte Deutschförderung u. a.), – Akquisition von Einsatzplätzen im ersten Arbeitsmarkt, – Eignungsabklärung in der Wirtschaft (einschliesslich Auswertung im Einsatzbetrieb), – Lerneinsatz in der Wirtschaft (einschliesslich Auswertungen im Ein- satzbetrieb), – Falls indiziert, qualifizierende Weiterbildungsmassnahmen (berufs- begleitend), – Überführung des Lerneinsatzes in eine Festanstellung oder eine an- dere Anschlusslösung, – Prozessführung in Form von Case-Management (Einbezug aller be- teiligten Stellen), – Coaching-Gespräche mit Wirtschaft und Bildungsanbietern, – Abschlussgespräche und -bericht mit Massnahmenempfehlung an zuweisende Stelle, – Triagestelle. Der Förderverein cocomo strebt mit dem Angebot eine lösungs- und ressourcenorientierte Arbeitsintegration der Angebotsteilnehmenden in den ersten Arbeitsmarkt an. Die Teilnehmenden werden mittels Einzelberatung, Erarbeitung fachlicher und sprachlicher Fähigkeiten, Bewerbungskompetenztraining, beruflichen Eignungsabklärungen und praktischen Lerneinsätze in der Wirtschaft auf einen möglichst dauer- haften Verbleib im realen Arbeitsmarkt vorbereitet. Rückmeldungen von Kooperationspartnern aus der Wirtschaft verhelfen dazu, realisier- bare Berufswünsche zu finden, bestehende Erfahrungen, Fähigkeiten, Kenntnisse oder auch Hinderungsgründe im Integrationsprozess heraus- zuarbeiten, um eine nachhaltige Integration zu ermöglichen. «Cocomo» wurde 2009/10 im Rahmen der Analyse aller BBIP-Ange- bote des Kantonalen Sozialamts umfassend von der Hochschule für So- ziale Arbeit Luzern evaluiert. Der Ausbau des Angebots erfolgte 2010 aufgrund der positiven Ergebnisse aus der Evaluation. Der Förderver-

ein cocomo ist ISO-, eduQua- und SVOAM-zertifiziert. Er wurde so- dann verpflichtet, ab 2012 die Zuweisung der Teilnehmenden über die Triagestelle der Stiftung Chance vorzunehmen. Für die Weiterführung des Angebotes soll mit 100 Jahresprogramm- plätzen zu Fr. 13 231 pro Platz auf der Grundlage der Projektunterlagen ein Unterstützungsbeitrag von Fr. 2 643 860 bewilligt werden. Der Betrag gewährleistet die Durchführung des Programms von Januar 2014 bis Dezember 2015. Die Finanzierung über zwei Jahre ist durch den Rahmenkredit gesichert. Die Angebote zu den Bildungs-, Beschäf- tigungs- und Integrationsprogrammen (BBIP) werden für die Jahre ab 2016 neu ausgeschrieben. Die Beiträge sind im Entwurf zum Budget 2014 und im KEF 2014–2017 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integ- rationsfragen, enthalten. Das Controlling erfolgt im Rahmen der BBIP durch die Fachstelle für Integrationsfragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Beitrag für kantonale Integrationsprojekte wird aus dem Rah- menkredit gemäss RRB Nr. 631/2013 ein Objektkredit von Fr. 2 643 860 für das Projekt «cocomo» des Fördervereins cocomo zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrations- fragen, freigegeben.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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