RRB Nr. 122/2016
Steuergesetz, Änderung, Besteuerung der Ehegatten bei Heirat und Bestimmung der Einschätzungsgemeinde, Inkraftsetzung
17 février 2016Allemand2 min
Source zh.ch
Steuergesetz, Änderung, Besteuerung der Ehegatten bei Heirat und Bestimmung der Einschätzungsgemeinde, Inkraftsetzung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Februar 2016
122. Steuergesetz (Änderung vom 19. Oktober 2015, Besteuerung
Erwägungen
der Ehegatten bei Heirat und Bestimmung der Einschätzungsgemeinde; Inkraftsetzung) Der Kantonsrat beschloss am 19. Oktober 2015 eine Änderung des Steuer- gesetzes vom 8. Juni 1997 (Besteuerung der Ehegatten bei Heirat und Be- stimmung der Einschätzungsgemeinde; ABl 2015-10-23). Mit Verfügung vom 11. Januar 2016 stellte die Direktion der Justiz und des Innern fest, dass gegen diesen Beschluss des Kantonsrates kein Referendum ergrif- fen worden ist (Abl 2016-01-22). Diese Verfügung ist rechtskräftig. Die Änderung des Steuergesetzes kann auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Änderung vom 19. Oktober 2015 des Steuergesetzes vom 8. Juni 1997 (Besteuerung der Ehegatten bei Heirat und Bestimmung der Ein- schätzungsgemeinde) wird auf den 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentli- chung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
III. Veröffentlichung im Amtsblatt und von Dispositiv I Satz 1 in der Gesetzessammlung.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi