RRB Nr. 1220/2021
Covid-19, Sicherstellung der Testkapazitäten, zusätzliche gebundene Ausgabe
27 octobre 2021Allemand7 min
Source zh.ch
Covid-19, Sicherstellung der Testkapazitäten, zusätzliche gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Oktober 2021
1220. Covid-19, Sicherstellung Testkapazitäten (zusätzliche Ausgabe)
Erwägungen
1. Ausgangslage Der Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus ist nicht nur aus medizinischer Sicht relevant, sondern bildet zusammen mit dem Contact Tracing und der Impfung die Grundlage einer wirkungsvollen Eindäm- mung und Kontrolle der Pandemie. Zentral ist, dass sich Personen mit Verdacht auf eine Infektion möglichst rasch testen lassen, damit Personen mit einem positiven Ergebnis isoliert und Menschen, mit denen sie in Kon- takt kamen, unter Quarantäne gestellt werden können. So können Infek- tionsketten rasch unterbrochen werden. Im Hinblick auf die kältere Jahreszeit und einen möglichen Anstieg der Fallzahlen dürfte das symptombasierte Testen erneut an Bedeutung ge- winnen – auch bei fortgeschrittener Impfkampagne. Zum einen besteht in der Bevölkerung noch keine umfassende Immunität, welche die weitere Ausbreitung des Virus ohne zusätzliche Massnahmen eindämmen könnte. Zum anderen ist damit zu rechnen, dass auch herkömmliche Atemwegs- erkrankungen mit ähnlichen Symptomen wie bei einer Infektion mit dem Coronavirus in diesem Jahr wieder deutlich stärker in der Bevölkerung zirkulieren werden als noch im letzten Jahr. Da auch geimpfte Personen sich weiterhin bei Symptomen testen lassen sollen, muss über das Winter- halbjahr von einer steigenden Testnachfrage ausgegangen werden. Die hierzu erforderlichen Testkapazitäten sind daher zwingend sicherzu- stellen.
2. Testkapazitäten im Kanton Zürich Der Kanton Zürich verfügt über ein breites Testangebot, das im Verlauf der Pandemie laufend ausgebaut wurde. Das Grundangebot umfasst Arzt- praxen, Apotheken und weitere private Dienstleister. Sie stellen rund zwei Drittel der Testkapazitäten zur Verfügung und bieten einen niederschwel- ligen Zugang zur Testung für Personen mit Symptomen. Da in solchen Fällen ein konkreter Verdacht auf eine Infektion vorliegt, wird in der Regel eine Polymerase-Kettenreaktion-Diagnostik (Englisch: polymerase chain reaction [PCR]) durchgeführt. Die Sensitivität dieser Tests ist deut- lich höher als diejenige von sogenannten Antigen-Schnelltests. Falsche oder unklare Ergebnisse können so nahezu ausgeschlossen werden. Zu- sätzlich hat die Gesundheitsdirektion mit verschiedenen Spitälern und anderen privaten Dienstleistern Leistungsvereinbarungen für den Betrieb
von Testzentren getroffen. Diese Zentren stellen rund einen Drittel der Testkapazitäten sicher, ebenfalls in erster Linie für Personen mit Verdacht auf eine Infektion. Nachdem aufgrund der derzeit geringen Auslastung einige Anbietenden ihr Angebot reduziert oder ganz abgebaut haben, liegen die Kapazitäten aller Dienstleistenden zusammen zurzeit bei rund 50 000 Tests pro Woche. Für das wiederholte Testen von symptomlosen Personen in Schulen, Betrieben und Institutionen steht im Kanton Zürich zudem die Plattform «TogetherWeTest» zur Verfügung. Über sie wird der gesamte Ablauf von der Materiallogistik bis hin zur Laboranalyse koordiniert, wodurch im Rahmen gepoolter Tests bis zu 400 000 weitere Testungen pro Woche er- möglicht werden. Darüber hinaus bieten zahlreiche private Dienstleister das präventive Testen von symptomlosen Personen für bestimmte Er- eignisse wie beispielsweise Reisen oder Veranstaltungen an. Viele dieser Dienstleister führen jedoch nur Antigen-Schnelltests und keine PCR- Tests durch. Diese Kapazitäten sind daher für das symptombasierte Tes- ten weniger geeignet.
3. Massnahmen zur Sicherstellung der Testkapazitäten für das symptombasierte Testen Wie erwähnt, werden im Kanton Zürich Tests für symptomatische Per- sonen in Arztpraxen, Apotheken und den kantonalen Testzentren durch- geführt. Diese Leistungserbringer stellen den bisherigen Bedarf sicher. Höhere Fallzahlen, mit denen insbesondere während der Wintermonate zu rechnen ist, können jedoch nur mit zusätzlichen Kapazitäten bei den PCR-Diagnostik anbietenden Leistungserbringern bewältigt werden. Das bestehende Angebot soll deshalb bei Bedarf um zusätzliche Kapazitäten im Umfang von bis zu 10 000 Tests pro Woche erweitert werden können. Hierfür bedarf es zusätzlich bis zu 20 Teststrassen mit einer Kapazität von je 500 Tests pro Woche. Diese Kapazitäten müssen rasch und flexibel ein- setzbar sein, was bedingt, dass innert kurzer Zeit Personal und Räum- lichkeiten bereitgestellt werden können. Wie die bisherigen Erfahrungen aus der Pandemie zeigen, können Spitäler und Kliniken diese Flexibilität am besten gewährleisten. Ihre Strukturen können bei Bedarf in kurzer Zeit reaktiviert oder erweitert werden, da das erforderliche Personal zu einem Teil bereits vor Ort ist und die notwendigen Räumlichkeiten rasch verfügbar sind. Darüber hinaus verhindern separate, räumlich getrennte Teststrassen an den Spital- und Klinikstandorten, dass testwillige Per- sonen die Notfallstationen dieser Institutionen belasten. Der Aufwuchs der Kapazitäten soll daher in Zusammenarbeit mit den Spitälern und Kliniken erfolgen. Die Auftragserteilung an die Leistungserbringer er- folgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Versorgungslage und der Pa- tientenströme.
4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten dieser zusätzlichen Teststrassen sind deutlich höher als die- jenigen der bestehenden Strukturen, da die Infrastruktur innert kurzer Zeit aufgebaut und weiteres Personal rasch zur Verfügung stehen muss, was zumindest teilweise eine Zusammenarbeit mit temporären Stellen- vermittlungen erforderlich machen wird. Die durch den Bund vergüteten Tarife gemäss Anhang 6 der Covid-19-Verordnung 3 (SR 818.101.24) rei- chen daher nicht aus, um die Teststrassen kostendeckend zu betreiben. Die Mehrkosten sind vom Kanton zu tragen. Geplant wird mit einem Zeit- raum von sechs Monaten ab November 2021. Dieser Zeitraum entspricht dem derzeitigen Planungshorizont des Bundes in Bezug auf die grund- legende Finanzierung von Testkosten. Für die Aktivierung und den Betrieb der Teststrassen ist mit Kosten von rund Fr. 25 000 pro Teststrasse und Monat zu rechnen. Dies zeigen die Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit mit den Spitälern. Die Kosten umfassen sowohl die Fixkosten wie die Miete der Räumlich- keiten und den Aufwand für den Aufbau als auch die variablen Kosten für den Betrieb der Teststrassen. Für den Zeitraum von sechs Monaten ist somit mit Kosten von Fr. 150 000 pro Teststrasse zu rechnen. Werden alle 20 Teststrassen betrieben, belaufen sich die Kosten somit auf 3 Mio. Fran- ken. Die mit RRB Nrn. 699/2020 und 1059/2020 bewilligten Mittel decken diese Ausgaben nicht. Bei den zusätzlichen Kosten für die Sicherstellung der Testkapazitä- ten von insgesamt 3 Mio. Franken handelt es sich um eine gebundene Aus- gabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rech- nungslegung (CRG; LS 611): Die Bekämpfung von Covid-19 erfordert unmittelbare Massnahmen zur Eindämmung der Krankheit. Das Vor- haben ist dringlich und ein Verzicht auf dessen Umsetzung hätte für den Kanton beträchtliche negative Auswirkungen, da Engpässe beim Testen letztlich auch das Contact Tracing und damit die Pandemiebekämpfung generell erschweren. Die Kantone tragen die Kosten für Massnahmen gegenüber der Bevölkerung oder einzelnen Personen, soweit die Kosten nicht anderweitig gedeckt sind (Art. 71 Bundesgesetz über die Bekämp- fung übertragbarer Krankheiten des Menschen [Epidemiengesetz; SR 818. 101]). Der Kanton kann an die Kosten, die Dritten durch ihre Mitwirkung beim Vollzug des Epidemiengesetzes entstehen, Subventionen bis zu 100% leisten, soweit die Kosten nicht anderweitig gedeckt sind (§ 54 Abs. 3 Gesundheitsgesetz [LS 810.1]). Die Kosten von 3 Mio. Franken gehen zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung. Davon entfallen 1 Mio. Franken auf das Jahr 2021. Diese Mittel sind im Budget 2021 nicht eingestellt. Die restlichen 2 Mio. Franken entfallen auf
das Jahr 2022. Auch diese Kosten sind im Budgetentwurf 2022 nicht ent- halten. Die Kosten können innerhalb der Leistungsgruppe nicht kompen- siert werden. Die Voraussetzung für die Bewilligung der Kreditüber- schreitung ist aufgrund der Dringlichkeit und der nachteiligen Folgen eines Aufschubs gegeben (§ 22 Abs. 1 lit. a CRG). Es ist nicht mit betrieb- lichen und personellen Folgekosten oder -erträgen zu rechnen. Mit der zusätzlichen Ausgabenbewilligung von 3 Mio. Franken und den Kosten gemäss RRB Nrn. 699/2020 und 1059/2020 von insgesamt 8,7 Mio. Fran- ken beträgt die gesamte Ausgabensumme für die Sicherstellung der Test- kapazitäten 11,7 Mio. Franken.
Dispositiv
Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Einrichtung und den Betrieb von zusätzlichen Teststrassen bei hohen Fallzahlen wird zu den Ausgabenbewilligungen gemäss RRB Nrn. 699/2020 und 1059/2020 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 3 000 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6200, Prävention und Gesundheitsförderung, bewilligt. Die gesamte zur Ver- fügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 11 700 000.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Gesundheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli