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Décision

RRB Nr. 1227/2013

Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Laserpointer, Blendattacken im Kanton Zürich, Beantwortung

6 novembre 2013Allemand5 min

Source zh.ch

Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, betreffend Laserpointer, Blendattacken im Kanton Zürich, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 265/2013

Sitzung vom 6. November 2013

1227. Anfrage (Laserpointer, Blendattacken im Kanton Zürich) Kantonsrat Lorenz Habicher, Zürich, hat am 26. August 2013 folgende Anfrage eingereicht: Lokomotivführer, Piloten und/oder Polizisten laufen immer öfter Ge- fahr, Opfer von Laserattacken zu werden. Unlängst wurden mehrere Per- sonen an der Streetparade geblendet. Obwohl in der Schweiz seit 2011 das Inverkehrbringen von Laserpointern mit mehr als fünf Milliwatt Leistung verboten ist, können im Internet massiv stärkere Geräte erwor- ben werden. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Anzahl Blendattacken auf Lokomotivführer, Piloten und/oder Polizisten, mit Laserpointern und artverwandten Lichtquellen, wurden in den Jahren 2011 bis heute im Kanton Zürich gezählt?

2. Welche Anzahl Opfer dieser Blendattacken trug bleibende Schäden an Augen und anderen Organen davon? Wurden die verschiedenen Folgeschäden, Sachschaden, Verspätungen im Flugverkehr, Störungen im Schienenverkehr etc. aus diesen Blendattacken auch erfasst?

3. Erachtet der Regierungsrat eine Bedrohung der Sicherheit im öffent- lichen Personenverkehr durch Blendattacken als vernachlässigbar oder als beträchtlich?

4. Wurden die Täter solcher Blendattacken ermittelt und mit welcher Bestrafung haben diese zu rechnen?

5. Unterstützt der Regierungsrat die Forderung des Polizistenverbands, dass starke Laserpointer unter das Waffengesetz fallen müssen? Falls ja, in welchen Gremien wird der Regierungsrat diese Forderung aktiv unterstützen?

6. Welche Gegenmassnahmen, zum Schutze von betroffenen Personen und Personengruppen, ist der Regierungsrat bereit zu unterstützen? Ist der Regierungsrat z. B. bereit, verspiegelte Helmvisiere für Polizei- einsatzkräfte zum Schutz vor solchen Blendattacken zu prüfen und gegebenenfalls zu beschaffen?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Lorenz Habicher, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Laserpointer, die üblicherweise als handgeführte optische Zeigestäbe bei Vorträgen und Präsentationen dienen, werden seit einigen Jahren ver- mehrt missbräuchlich verwendet, um Personen zu blenden. Dabei wer- den häufig Produkte eingesetzt, die mit starken Lasern ausgerüstet sind und insbesondere schwere Augenschäden verursachen können. Betrof- fen von solchen Angriffen sind Polizeiangehörige und weitere Einsatz- kräfte von Blaulichtorganisationen, Personen in Flugzeug- und Helikop- tercockpits, Personen im Führerstand von öffentlichen Verkehrsmitteln wie auch Personen im Individualverkehr und Drittpersonen. Das Blen- den mit Laserpointern gefährdet die Gesundheit der betroffenen Perso- nen wie auch die Sicherheit des Flugverkehrs, des öffentlichen und des Individualverkehrs erheblich. Zu Frage 1: Gemäss dem Polizei-Informationssystem POLIS wurden seit 2011 300 Ereignisse mit Laserpointern erfasst, wobei 73 Mal Pilotinnen und Piloten und 15 Mal Polizeiangehörige geblendet wurden. Die Schweize- rischen Bundesbahnen (SBB) verzeichneten auf dem Gebiet des Zür- cher Verkehrsverbunds (ZVV) (SBB, SZU, Forchbahn) seit 2011 90 Laser- attacken auf Personen im Führerstand von Lokomotiven. Zu Frage 2: Zwei Angehörige der Zürcher Polizeien haben nach Laserangriffen einen bleibenden Augenschaden davongetragen. Nicht bekannt ist, ob betroffene Pilotinnen und Piloten bleibende Schäden erlitten haben. Auch über allfällige Folgeschäden liegen keine Angaben vor. Den SBB sind gemäss ihrer Stellungnahme weder bleibende Schäden bei Betrof- fenen von Blendangriffen noch Folgeschäden bekannt. Zu Frage 3: Das Blenden von Pilotinnen und Piloten und von Personen im Füh- rerstand von öffentlichen Verkehrsmitteln kann folgenschwere Auswir- kungen auf die Verkehrssicherheit haben, von denen eine Vielzahl von Personen betroffen sein kann. Blendangriffe stellen ein beträchtliches Risiko dar.

Zu Frage 4: Im Zusammenhang mit den erwähnten rund 300 Ereignissen mit Laserpointern hat die Polizei bisher 40 Personen ermittelt, die in ein solches Ereignis verwickelt waren. Im Falle von Straftaten mit Laser- pointern dürften Verurteilungen insbesondere wegen Störung des öffent- lichen bzw. des Eisenbahnverkehrs (Art. 237 und 238 StGB, SR 311.0) und wegen einfacher oder schwerer Körperverletzung (Art. 122 und 123 StGB) erfolgen. Zu Frage 5: Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen auf Bundesebene, Laserpointer mit einer Leistung von mehr als 1 Milliwatt zu verbieten. Im April 2012 hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, einen Gesetzesentwurf für den Schutz vor nicht- ionisierender Strahlung NIS und Schall auszuarbeiten und dabei unter anderem die Handhabung von Laserpointern zu regeln. Weiter wurde am 26. September 2013 im Nationalrat eine Motion eingereicht, die ver- langt, dass handgeführte Laser ab der Laserklasse 2 (stärker als 1 Milli- watt) im Waffengesetz als Waffen definiert werden und der Besitz unter Strafe gestellt wird (13.3847-Motion von Nationalrat Daniel Stolz). Im Sinne einer Sofortmassnahme haben die Polizeien im Kanton Zürich begonnen, bei Personenkontrollen vorgefundene Laserpointer einzuziehen, wenn der Verdacht auf eine missbräuchliche Verwendung besteht. In welchem Erlass künftig eine klare gesetzliche Regelung auf Bundesebene getroffen wird, ist von untergeordneter Bedeutung. Ent- scheidend ist, dass das Verbot und eine entsprechende Strafbestimmung rasch erlassen werden. Um die Dringlichkeit dieses Anliegens zu unter- streichen, wird die Beantwortung der vorliegenden Anfrage den mit der Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen befassten Bundesstellen zur Kenntnis gebracht. Zudem setzt sich der Regierungsrat auch im Rah- men der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) für eine Bundeslösung ein. Zu Frage 6: Die Kantonspolizei ist zurzeit daran, in Zusammenarbeit mit dem Forensischen Institut FOR und dem Eidgenössischen Institut für Metro- logie neu auf den Markt kommende Schutzbrillen gegen Laserstrahlen zu prüfen. Erfüllen die Schutzbrillen die technischen Anforderungen, werden sie in einem Tragversuch getestet. Neben der Kantonspolizei sind die Kantonspolizei Bern und die Stadtpolizeien Zürich und Winterthur an einem solchen Versuch beteiligt. Es ist das Ziel, für den polizeilichen Frontdienst möglichst rasch geeignete Schutzbrillen zu beschaffen.

Die SBB haben gemäss ihrer Stellungnahme zusammen mit der Schweizerischen Rettungsflugwacht, der ETH Lausanne und der RUAG umfangreiche Tests mit technischen Massnahmen gegen Laserstrahlen durchgeführt. Zwar seien auf dem Markt Schutzfolien und Schutz- brillen erhältlich. Diese eigneten sich jedoch nicht für den Einsatz im Führerstand von Lokomotiven, da sie eine Unterscheidung der Signal- farben Rot und Grün nicht zulassen. Hier sind deshalb weitere techni- sche Entwicklungen notwendig.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi