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Décision

RRB Nr. 1232/2013

Strassen, Zürich, Winterthurerstrasse RVS 1, Projektgenehmigung

6 novembre 2013Allemand3 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2013

1232. Strassen (Zürich, Winterthurerstrasse RVS 1)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 3. September 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Winterthurerstrasse im Bereich der Tramhaltestelle Luegisland, Zürich (Bau Nr. 11 042), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechen- barkeit an die Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht Erneuerungsarbeiten in der Winterthurerstrasse im Bereich der Tramhaltestelle Luegisland vor. Die südliche Haltestellen- insel soll im Zuge der Unterhaltsarbeiten verbreitert und damit behinder- tengerecht ausgebaut werden. Aus diesem Grund muss die Spurauftei- lung im Abschnitt Glattwiesen- bis Luegislandstrasse den neuen Verhält- nissen angepasst und neu markiert werden. Im Zuge der Bauarbeiten wird der Belag auf der Winterthurerstrasse erneuert und die Strassen- entwässerung ersetzt. Mit Begehrensäusserung vom 28. Februar 2013 hat das AFV dem Vor- haben ohne Auflagen zugestimmt. Der Strassenkörper der Winterthurer- strasse wird nur geringfügig verändert, weshalb die geplanten baulichen Massnahmen die Leistungsfähigkeit nicht beeinträchtigen. Um den während der verkehrsärmeren Herbstferienzeit vorgesehe- nen Baubeginn nicht zu verzögern und da dem Vorhaben aus techni- scher Sicht zugestimmt werden konnte, hat das AFV mit Schreiben vom 13. September 2013 einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt. Der Baubeginn erfolgte am 16. September 2013. Die Bauarbeiten dauern bis etwa Ende 2013. Das Mitwirkungsverfahren gemäss § 13 StrG und das Auflageverfah- ren nach §§ 16 f. StrG wurden ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen das Projekt ein. Es wurde mit Verfügung Nr. 228 vom 16. August 2013 des Tiefbau- und Entsorgungs- departements der Stadt Zürich festgesetzt und ist rechtskräftig. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Winterthurerstrasse im Bereich der Tram- haltestelle Luegisland betragen Fr. 745 000 (einschliesslich Verwaltungs- kosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussicht- lich rund Fr. 442 000.

Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) den- jenigen Betrag festsetzen, den die Stadt Zürich der Abrechnung über die Unterhaltspauschale gemäss § 47 StrG belasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Winterthurer- strasse im Bereich der Tramhaltestelle Luegisland, Zürich, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi