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Décision

RRB Nr. 1233/2013

Strassen, Zürich, Erneuerung und Umgestaltung der Soodstrasse, Projektgenehmigung

6 novembre 2013Allemand3 min

Source zh.ch

Strassen, Zürich, Erneuerung und Umgestaltung der Soodstrasse, Projektgenehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. November 2013

1233. Strassen (Zürich, Soodstrasse)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 27. Mai 2013 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Pro- jekt für die Erneuerung und Umgestaltung der Soodstrasse, Abschnitt Bahnhof Leimbach bis Stadtgrenze, Zürich (Bau Nr. 01 306), zur Ge- nehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassenge- setzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbarkeit der Kosten an die Bau- und Unterhaltspauschale. Das Projekt sieht vor, den Strassenoberbau der Soodstrasse zu erneu- ern und den Strassenquerschnitt zu verringern. Die Verkehrsbelastung der Soodstrasse hat nach Eröffnung der Westumfahrung und des Uetli- bergtunnels erheblich abgenommen. Die Strasse soll nun entsprechend umgestaltet werden. Die Umgestaltung beruht auf dem Schlussbericht «Koordinierte Verkehrsgrundlagen und Verkehrskonzept Sihltal» der Baudirektion vom 14. Juli 2005. Die frei werdende Fläche wird für den Langsamverkehr und die Begrünung genutzt. Der Rad- und Gehweg stadtauswärts wird mit einem neuen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt und der Strassenraum mit einer einseitigen Baumreihe aufge- wertet. Stadteinwärts wird der Fahrradverkehr auf einem Radstreifen geführt. Bei einem künftigen Ausbau des Trassees der Sihltal Zürich Uetlibergbahn zu einer Doppelspur verbleibt dafür kein Platz mehr. Auch der stadteinwärts fahrende Fahrradverkehr wird dann auf dem neuen Rad-/Gehweg geführt werden. Damit die Strassenabwässer nicht mehr direkt in die Sihl eingeleitet werden, muss die Strassenentwässerung entsprechend den gewässer- schutzrechtlichen Bestimmungen angepasst werden. Die Bushaltestelle Bahnhof Leimbach wird behindertengerecht um- gebaut und rund 50 m Richtung stadteinwärts zum Bahnhof Leimbach verschoben. Dadurch wird die Umsteigebeziehung zwischen Sihltalbahn und Bus verbessert. Auf Wunsch der Quartierbevölkerung wird als Er- gänzung zur Personenunterführung Leimbachstrasse im Bereich der Liegenschaften Nr. 64 und 66 ein neuer Fussgängerübergang erstellt. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2014 vorgesehen. Die Bauarbeiten dauern bis 2015. Das AFV hat sich mit Schreiben vom 25. August 2009, 10. Juni 2010 und 13. Juni 2012 zum Vorhaben geäussert. Die Auflagen wurden voll- ständig im Projekt berücksichtigt. Das Projekt führt weder zu einem Spurabbau noch zu einer Beschränkung der Leistungsfähigkeit.

Nach der Durchführung des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wurde das Auflageverfahren gemäss §§ 16 f. StrG ordnungsgemäss durch- geführt. Innerhalb der Auflagefrist ging eine Einsprache gegen das Pro- jekt ein, die nach einer Anpassung des Projekts wieder zurückgezogen wurde. Mit Stadtratsbeschluss Nr. 397 vom 15. Mai 2013 wurde das Pro- jekt festgesetzt. Einer Genehmigung steht nichts entgegen. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Soodstrasse, Abschnitt Bahnhof Leimbach bis Stadtgrenze, betragen voraussichtlich rund Fr. 11 716 000 (einschliesslich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwen- dungen zulasten der Baupauschale belaufen sich gemäss einer proviso- rischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 2 140 000. Die Aufwen- dungen zulasten der Unterhaltspauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 7 041 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) diejenigen Beträge festsetzen, welche die Stadt Zürich der Bau- und Unterhaltspauschale gemäss §§ 46 und 47 StrG be- lasten kann.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung und Umgestaltung der Soodstrasse, Abschnitt Bahnhof Leimbach bis Stadtgrenze, wird im Sinne von § 45 StrG genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi