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Décision

RRB Nr. 1238/2016

Anfrage Kathy Steiner, Zürich, und Karin Fehr, Uster, betreffend kantonales Integrationsprogramm KIP, Beantwortung

21 décembre 2016Allemand5 min

Source zh.ch

Anfrage Kathy Steiner, Zürich, und Karin Fehr, Uster, betreffend kantonales Integrationsprogramm KIP, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 306/2016

Sitzung vom 21. Dezember 2016

1238. Anfrage (Kantonales Integrationsprogramm KIP) Die Kantonsrätinnen Kathy Steiner, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, haben am 26. September 2016 folgende Anfrage eingereicht: Seit 2014 läuft die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogram- mes (KIP) im Kanton Zürich. Anfang 2015 hatten bereits 50 Gemeinden und Städte eine Leistungsvereinbarung mit der Fachstelle für Integra- tionsfragen (FI) abgeschlossen. Die KIP-Leistungsvereinbarungen sol- len in den Gemeinden Impulse für eine verstärkte Integrationsförderung auslösen. Zudem liess die FI die individuelle Erstinformation in den Ge- meinden wissenschaftlich evaluieren, der Schlussbericht wurde für Früh- jahr 2016 geplant. Wir bitten den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele und welche Gemeinden haben bis heute eine Leistungsver- einbarung mit der Fachstelle für Integrationsfragen abgeschlossen?

2. Welche konkreten Massnahmen zur Integrationsförderung haben die Gemeinden gemäss den Leistungsvereinbarungen umgesetzt? Auf wel- che Bereiche werden die Prioritäten gelegt?

3. Sieht die FI eine Evaluation der Integrationsmassnahmen der einzel- nen Gemeinden vor?

4. Was spricht aus Sicht des Regierungsrates gegen die Einführung eines allgemeinen kantonsweiten Mindeststandards für Integrationsange- bote (Interpellation KR-Nr. 76/2016)?

5. Die Fachstelle für Integration bietet den Gemeinden Unterstützung an für die Integrationsförderung. Wie oft nutzen Gemeinden die Dienst- leistung KOMPAKT?

6. Liegt der Schlussbericht über die Evaluation der individuellen Erst- informationen vor? Welche Resultate zeigt er?

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat: I. Die Anfrage Kathy Steiner, Zürich, und Karin Fehr Thoma, Uster, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gegenwärtig haben die folgenden 60 Gemeinden oder Städte eine Leis- tungsvereinbarung mit der Fachstelle für Integrationsfragen abgeschlos- sen:

1. Adliswil 20. Geroldswil 41. Regensdorf

2. Affoltern 21. Glattfelden 42. Richterswil (Familienzentrum, 22. Gossau 43. Rickenbach für den Bezirk Affoltern) 23. Greifensee 44. Rümlang 3. Bachenbülach 24. Hedingen 45. Rüti 4. Bassersdorf 25. Hinwil 46. Schlieren 5. Birmensdorf 26. Hochfelden 47. Stäfa

6. Bubikon 27. Hombrechtikon 48. Thalwil 7. Buchs 28. Horgen 49. Turbenthal 8. Bülach 29. Höri 50. Uitikon

9. Dällikon 30. Illnau-Effretikon 51. Uster 10. Dietikon 31. Kloten 52. Volketswil

11. Dietlikon 32. Männedorf 53. Wädenswil 12. Dübendorf 33. Marthalen 54. Wald

13. Dürnten 34. Neftenbach 55. Wallisellen

14. Eglisau 35. Niederhasli 56. Wettswil a. A.

15. Elgg 36. Oberengstringen 57. Wetzikon

16. Embrach 37. Oberglatt 58. Winterthur 17. Fällanden 38. Oetwil a. S. 59. Zell 18. Fehraltorf 39. Opfikon 60. Zürich

19. Fischenthal 40. Pfäffikon Zu Frage 2: Die jeweiligen Fördermassnahmen werden mit einer Gemeinde kon- kret und individuell verhandelt. Die Gemeinden haben dabei in allen vom Bund vorgegebenen Fachbereichen die Möglichkeit, aus einem breiten Spektrum von Massnahmen die für sie geeigneten zu wählen. Im Über- blick zeigt sich im Bereichen Erstinformation und Sprache ein Schwer- punkt, was mit den vom Bund vorgegebenen Förderschwerpunkten über- einstimmt.

Zu Fragen 3 und 6: Die Evaluation der individuellen Erstinformation ist abgeschlossen. Die Studie kann über die Website der Fachstelle für Integrationsfragen abgerufen werden. Die Ergebnisse sind erfreulich und bestätigen die posi- tive Wirkung der Gespräche. Personen, die an Begrüssungsgesprächen teilgenommen haben, sind besser informiert, besuchen eher einen Deutsch- kurs und empfinden die Behörden als freundlicher. Bereits die Einladung für ein individuelles Erstgespräch verbessert das Gefühl, am neuen Ort willkommen zu sein. Die Zuziehenden schätzen die Möglichkeit, leicht zu wichtigen Informationen über die neue Gemeinde zu kommen. Die Evaluation bestätigt, dass das Gefühl, willkommen zu sein, ein Schlüssel zum erfolgreichen Einleben am neuen Ort ist. Eine aktive Willkommens- kultur und individuelle Erstgespräche sind – neben anderen Massnah- men – geeignete Instrumente zur Integrationsförderung. Die weiteren Massnahmen werden anhand der regulären, jährlichen Berichterstattung ausgewertet. Zu Frage 4: Der Kanton Zürich hat mit dem Bund eine Programmvereinbarung abgeschlossen und ist bei der Weitergabe der KIP-Mittel an deren Vor- gaben gebunden. Die wichtigste Vorgabe ist, dass die KIP-Mittel nur für Massnahmen der spezifischen Integration von Migrantinnen und Migran- ten verwendet werden dürfen. Gestaltungsspielraum haben die Kantone bei der Qualitätssicherung. Der Bund will damit den kantonalen Beson- derheiten Rechnung tragen. Der Kanton Zürich gibt diesen Spielraum den Gemeinden weiter, damit ihre lokalen Besonderheiten zum Tragen kommen. Der starke Einbezug der Gemeinden ist das Ergebnis erster Erfah- rungen mit standardisierten Qualitätskriterien, die vor rund zwei Jahren für alle mit KIP-Mitteln subventionierten Deutschkurse in den Gemein- den durchgesetzt werden sollten und die zu einem Abbau bei der Leis- tungsqualität führten. Es zeigte sich, dass die vielen lokal verankerten Klein- und Kleinstanbieter zwar erfolgreich Deutschkurse durchführen können, für eine Zertifizierung aber nicht die nötigen Mittel aufzubrin- gen vermögen. Die Gemeinden, die im Übrigen alle freiwillig eine Leis- tungsvereinbarung mit dem Kanton abschliessen, überprüfen die Quali- tät gleichwohl effizient anhand eigener Kriterien. Zu Frage 5: Seit Einführung der Dienstleistung KOMPAKT wurde diese acht Mal durchgeführt. Dabei waren alle 14 Gemeinden des Bezirks Affoltern ein- bezogen. Da die Beratung der Gemeinden bereits mit dem KIP-Start 2014 einen Schwerpunkt bildete, ist der Bedarf unterdessen zurückgegangen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi