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Décision

RRB Nr. 124/2014

Radio Top AG, Konzessionsänderungsgesuch, Schreiben an das UVEK

29 janvier 2014Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Januar 2014

124. Konzessionsänderungsgesuch Radio Top AG (Anhörung)

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (Zustelladresse: BAKOM, Abtei- lung Medien und Post, Sektion Medien, Zukunftsstrasse 44, 2501 Biel): Mit Zuschrift vom 13. Januar 2014 laden Sie uns ein, zum Gesuch der Radio Top AG betreffend Konzessionsänderung bis zum 31. Januar 2014 Stellung zu nehmen. Die Radio Top AG ist Inhaberin der UKW-Veranstalterkonzession für das Radioprogramm Radio Top im Versorgungsgebiet Nr. 29 Region Ostschweiz West. Die Konzession mit Leistungsauftrag ohne Gebühren- anteil verpflichtet die Veranstalterin, «für die bedienten Regionen in den Kantonen Zürich/Schaffhausen, Thurgau sowie St. Gallen je ein in der entsprechenden Region produziertes, tägliches Fensterprogramm aus- zustrahlen». Gemäss Gesuch vom 10. Dezember 2013 bekennt sich die Radio Top AG weiterhin zu ihrer in erster Linie lokalen Berichterstat- tungspflicht, möchte aber die Verpflichtung für die Ausstrahlung von Programmfenstern streichen, um die Lokalinformationen fortan im Ge- samtprogramm zu verbreiten. Grund des Änderungsgesuchs ist unter anderem, dass die Radio Top AG für das Jahr 2013 mit einem weiteren erheblichen Jahresverlust rechnet. Mit der ersuchten Konzessionsände- rung wird eine bessere Kostendeckung des Betriebs angestrebt. Der Be- willigung des Gesuches steht aus unserer Sicht nichts entgegen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates, die Geschäfts- leitung des Kantonsrates und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi