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Petition "Umfahrung Eglisau jetzt", Schreiben an den Bezirksgewerbeverband Bülach

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. August 2009

1246. Petition «Umfahrung Eglisau jetzt!»

Erwägungen

Anlässlich der Kantonsratssitzung vom 23. Februar 2009 überreichte der Bezirksgewerbeverband Bülach der Volkswirtschaftsdirektorin die Petition «Umfahrung Eglisau jetzt!». Die Petition fordert eine «höhere Priorität bei der Planung der Umfahrung Eglisau gemäss Richtplan» sowie eine rasche Realisierung der Hochleistungsstrassen-Verbindungs- stücke Bülach–Glattfelden–Eglisau. Sie ist an die eidgenössischen Räte, den Bundesrat, den Kantonsrat und den Regierungsrat gerichtet und wurde gemäss Mitteilung des Bezirksgewerbeverbandes Bülach von 7445 Personen unterzeichnet.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an den Bezirksgewerbeverband Bülach, Werner Scherrer, Präsident, Marktgasse 36, 8180 Bülach: Ihr Verband hat am 23. Februar 2009 der Volkswirtschaftsdirektorin die Petition «Umfahrung Eglisau jetzt!» überreicht. Die Petition verlangt von den eidgenössischen Räten, dem Bundesrat, dem Kantonsrat und dem Regierungsrat die Verwirklichung zweier im kantonalen Richtplan Verkehr eingetragener Vorhaben: die Umfahrung von Eglisau sowie den Autobahnzusammenschluss Bülach–Glattfelden. Beide Vorhaben be- treffen das Staatsstrassennetz des Kantons Zürich. Der Regierungsrat ist für die Ausarbeitung von solchen Strassenprojekten und damit auch für die Beantwortung der Petition «Umfahrung Eglisau jetzt!» zuständig. In der Volksabstimmung vom 10. März 1985 wurde die Kreditvorlage über 66,8 Mio. Franken für eine Umfahrung Eglisau abgelehnt. Die da- malige Gegnerschaft der Umfahrung brachten vor, diese führe zur Zer- störung der empfindlichen Rheinlandschaft zwischen alter Strassen- brücke und Eisenbahnviadukt, es würden Wohngebiete durchfahren statt umfahren, die vierspurige Brücke stelle eine Vorleistung für eine Auto- bahn dar und das Projekt bewirke grossen Landverschleiss. Um dem bei der örtlichen Bevölkerung nach wie vor bestehenden Bedürfnis nach einer Umfahrung Rechnung zu tragen, wurde eine neue Linienführung der Umfahrungsstrasse untersucht, welche die von den Gegnerinnen und Gegnern im seinerzeitigen Abstimmungskampf vorgebrachten Argu- mente berücksichtigt. Der Kantonsrat stimmte einer entsprechenden

Teilrevision des kantonalen Richtplans Teil Verkehr am 4. Januar 1988 zu. Im Hinblick auf die Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichts Anfang der 90er-Jahre war es seinerzeit jedoch nicht möglich, die Umfah- rungsstrasse Eglisau in das Strassenbauprogramm aufzunehmen, weil damals andere grosse Bauvorhaben auszuführen waren und kantonale Anteile an noch zu erstellende Nationalstrassen als gebundene Ausgaben anfielen. Vor diesem Hintergrund wurde auf eine Projektierung der Umfahrung Eglisau verzichtet. Der durchschnittliche tägliche Verkehr durch Eglisau beträgt 17 500 Motorfahrzeuge bei einem verhältnismässig hohen Lastwagenanteil von 8,6%. Entlang der Ortsdurchfahrt konnten im Rahmen von Sanierungs- massnahmen Verbesserungen in Bezug auf Lärmschutz, für Fussgänge- rinnen und Fussgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer erreicht werden. Im Rahmen des Sanierungsteilprogramms II/1989 wurden in den Jahren 1997 und 1998 an rund 30 Gebäuden entlang der Züricher- und der Schaffhauserstrasse Schallschutzfenster mit Gesamtkosten von rund Fr. 530 000 zulasten des Kantons eingebaut. Ausserdem wurden im Rahmen eines Gestaltungsplans Lärmschutzwände an der Schaffhau- serstrasse im Bereich der Zufahrt Stampfi errichtet. Mit einer Umfah- rung könnten das Städtchen und die beidseitig des Rheins liegenden Wohngebiete darüber hinaus vom Durchgangsverkehr entlastet wer- den. Zudem könnte sie einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicher- heit leisten. Die neue Linienführung sieht südlich des Rheins einen Tun- nel unter dem Laubberg in Richtung Kreisel Chrüzstrasse und eine Brücke über den Rhein östlich der bestehenden Eisenbahnbrücke vor. Diese beiden Bauwerke haben einen wesentlichen Einfluss auf die zu erwartenden Gesamtkosten, die aus heutiger Sicht auf rund 200 Mio. Franken veranschlagt werden müssen. Trotz des ausgewiesenen Nut- zens hat das Vorhaben aufgrund dieser hohen Kosten ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis. Dies führte denn auch dazu, dass der Regie- rungsrat das Vorhaben in seiner im Jahr 2001 vorgenommenen Prioritä- tenreihung für 60 Infrastrukturvorhaben (Ortsumfahrungen) im Hand- lungsfeld C eingereiht hatte (A als höchste, D als niedrigste Prioritäts- stufe). Die Prioritätenreihung erfolgte nach rein sachlichen Kriterien. Es liegen keine Gründe vor, wonach sich bei einer Neubeurteilung eine höhere Priorität ergeben könnte. Auch zeichnet sich ab, dass die dem Kanton für den Strassenbau zur Verfügung stehenden Mittel inskünftig sehr knapp sein werden. Die Achse Zürich–Bülach–Eglisau–Schaffhausen ist im Sachplan Ver- kehr des Bundesrates und im Entwurf für eine Anpassung des Bundes- beschlusses über das Nationalstrassennetz zur Aufnahme ins Ergänzungs- netz vorgesehen. Die Vorlage an die eidgenössischen Räte für die

Anpassung des Netzbeschlusses wird für Ende 2009 erwartet. Die Auf- nahme ins Ergänzungsnetz würde allerdings nicht bedeuten, dass sich der Bund an den Kosten für den Ausbau beteiligen würde. Die Finan- zierung müsste durch den Kanton sichergestellt werden. Zusammen mit der Hochleistungsstrasse zwischen Bülach und Glatt- felden bringt die Umfahrung Eglisau eine attraktivere Anbindung des süddeutschen Raums an den Wirtschaftsraum Zürich mit seinem Flug- hafen. Bedeutung und Wirkung dieser zusammenhängenden Strassen- elemente sind daher in einem grösseren Zusammenhang zu beurteilen. Beide Objekte sind im Verkehrsrichtplan vom 26. März 2007 mit einem kurz- bis mittelfristigen Realisierungshorizont eingetragen. Der Planungs- stand der beiden Elemente ist unterschiedlich und bei der Umfahrung Eglisau weiter fortgeschritten als beim Autobahnzusammenschluss. Aller- dings genügt auch der Planungsstand für die Umfahrung nicht für einen Entscheid. Insbesondere wurden die Umweltfachstellen bisher noch nicht zur Stellungnahme begrüsst. Auch die umweltrechtlichen Anfor- derungen an den Strassenbau sind hoch und bedürfen einer eingehen- den Prüfung. Erst auf dieser Grundlage kann eine breit abgestützte In- teressenabwägung erfolgen. Vorerst sollen die Planungsarbeiten weiter vorangetrieben werden, um fundierte Grundlagen für Variantenent- scheide zu erhalten. Die für die Planung zuständige Volkswirtschafts- direktion wird die dafür nötigen Schritte einleiten.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Volkswirt- schaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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