RRB Nr. 125/2019
Kantonale Volksabstimmung vom 19. Mai 2019, Verzicht auf Anordnung
13 février 2019Allemand1 min
Source zh.ch
Kantonale Volksabstimmung vom 19. Mai 2019, Verzicht auf Anordnung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. Februar 2019
125. Beschluss des Regierungsrates über den Verzicht
Erwägungen
auf die Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung am 19. Mai 2019
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Am 19. Mai 2019 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.
II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen nach seiner Ver- öffentlichung im Amtsblatt schriftlich Einsprache beim Regierungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz vom 24. Mai 1959).
III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsi- dentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt.
V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statistische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli