RRB Nr. 1252/2014
Aufbau eines Open Government Data-Angebots
26 novembre 2014Allemand16 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. November 2014
1252. Aufbau eines Open-Government-Data-Angebots
Erwägungen
1. Ausgangslage Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet zur Erfüllung ihrer gesetz- lichen Aufgaben umfangreiche und qualitativ hochstehende Datenbe- stände. Diese Daten enthalten wertvolle Informationen über eine Viel- zahl von Lebensbereichen und stossen daher in der Öffentlichkeit auf zunehmendes Interesse. Mit Behördendaten zur freien Wiederverwen- dung stehen der Wirtschaft Rohdaten für neue Nutzungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle zur Verfügung und es kann die Transparenz der Verwaltungstätigkeiten gefördert werden. Dieses Potenzial wurde in ver- schiedenen Studien belegt. Offene Behördendaten sind Datenbestände der öffentlichen Verwal- tung, die im Interesse der Allgemeinheit, und soweit sie keiner Schutzbe- stimmung unterstehen, zur freien Weiternutzung und in maschinenles- barer Form (Open Government Data) offen zugänglich gemacht werden. Dazu eignen sich nur Daten, deren Nutzung nicht aus datenschutz-, ur- heber- oder informationsschutzrechtlichen Gründen eingeschränkt ist und die gratis zur Verfügung gestellt werden können. Bei offenen Be- hördendaten handelt es sich um Behördendaten aus der allgemeinen Verwaltungstätigkeit und nicht um Daten, die nur auf eine spezifische Anfrage einer einzelnen Person oder eines einzelnen Unternehmens hin erarbeitet oder bereitgestellt wurden, und für die daher in der Regel die nachfragende Stelle eine Entschädigung leistet. «Open Government Data» (OGD) steht für die aktive Freigabe und Bereitstellung von Daten als offene Behördendaten. OGD zielt darauf ab, alle verfügbaren Daten, die den Anforderungen an offenen Behörden- daten (OGD-Kriterien) genügen, einer breiten Öffentlichkeit zugäng- lich zu machen. Offene Behördendaten können in mobile Anwendungen Dritter genutzt werden, z. B. durch das Einbinden von öffentlichen Geo- informationen, dienen Journalistinnen und Journalisten für Recherchen und Visualisierungen, können von Unternehmen für Planungsentscheide beigezogen werden und eröffnen Fachpersonen und Interessierten neue Einblicke in Verwaltungs- und Fachthemen.
Der Kanton Zürich hat im Rahmen der E-Government-Strategie 2013– 2016 die Publikation und einfache Zugänglichkeiten von sogenannten offenen Behördendaten als Zielsetzung verankert (RRB Nr. 333/2013). Im Umsetzungsplan zur E-Government-Strategie 2013–2016 wurde ein entsprechendes Vorprojekt (KP17) vorgesehen, das klären soll, wie «Open Government Data» im Kanton gefördert und umgesetzt werden kann. Ausgehend von dem bereits heute praktizierten Umgang mit «offenen» Behördendaten, namentlich Geo- und Statistikdaten, sind Grundlagen für einen einheitlichen Umgang und die koordinierte Umsetzung (ins- besondere zur Erschliessung) zu entwickeln.
2. Pilotversuch OGD@ZH Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR), das Bundesamt für Landes- topographie (swisstopo), das Bundesamt für Meteorologie und Klimato- logie (MeteoSchweiz), das Bundesamt für Statistik (BFS) und die Schwei- zerische Nationalbibliothek (NB) haben im Januar 2013 gemeinsam das Open Government Data Pilotprojekt (Kurzbezeichnung OGD@Bund) eingeleitet, um ihre offenen Daten über ein gemeinsames OGD-Portal zu publizieren. Weitere Bundesämter sowie Kantone und Gemeinden wurden eingeladen, sich dieser föderal ausgerichteten Initiative des Bun- des anzuschliessen. Das OGD-Pilotportal opendata.admin.ch hat im Sep- tember 2013 den Betrieb aufgenommen. Die Stabsstelle E-Government hat in Zusammenarbeit mit Vertretun- gen des GIS-Zentrums und des Statistischen Amts eine Lagebeurteilung vorgenommen und eine Beteiligung des Kantons am Pilotprojekt des Bundesarchivs als zielführend erachtet. Im Sommer 2013 hat der Staats- schreiber die Stabsstelle E-Government mit der Durchführung des kanto- nalen Pilotprojektes Open Government Data (Kurzbezeichnung OGD@ ZH) beauftragt mit dem Ziel, Erfahrung mit der spezifischen Situation im Kanton zu sammeln und die Fragen bezüglich weiteren Vorgehens und der Umsetzung zu klären. Die Leitung des Pilotprojektes OGD@ZH lag bei der Stabsstelle E-Government. Sie hat mit dem BAR, welches das OGD-Pilotportal «opendata.admin.ch» betreibt, die Nutzung der nationalen OGD-Por- talinfrastruktur zur Publikation der kantonalen Daten vereinbart. Als datenpublizierende Stellen haben das kantonale GIS-Zentrum sowie das Statistische Amt mitgewirkt. Im Herbst 2013 wurden in enger Zu- sammenarbeit und Beteiligung mit dem BAR die notwendigen Anpas- sungen am Portal (Erschliessung über die Rubrik Organisation Kanton Zürich) und zur automatisierten Übernahme der kantonalen Erschlies- sungsinformationen (Metadaten) umgesetzt. Sowohl die technische Um-
setzung der Datenpublikation mit den dazu notwendigen Anpassungen des OGD-Pilotportals als auch die Zusammenarbeit mit dem Portalbe- treiber (BAR) verliefen planmässig. Im kantonalen Pilotprojekt konnten sechs Wochen nach der Betriebs- aufnahme des Pilotportals des Bundes am 30. Oktober 2013 die ersten Datensätze publiziert werden. Bis Ende Oktober 2014 wurden im Rah- men des Pilotprojektes insgesamt 52 kantonale Datensätze (42 Geoinfor- mationsdatensätze des GIS-Zentrums und zehn Statistikdatensätze des Statistischen Amts) über das OGD-Pilotportal zugänglich gemacht. Die so publizierten Daten fanden in der Öffentlichkeit grosse Beachtung und führten zu positiven Reaktionen in den Medien sowie zu ersten OGD-Anwendungen ausserhalb der Verwaltung (Prototyp für einen Denkmalführer, Visualisierung der Finanzlage der Zürcher Gemeinden und privatwirtschaftliche Nutzung für einen elektronischen Städtefüh- rer). Dies bestätigen auch die Erfahrungen der Stadt Zürich, die Mitte 2012 das erste OGD-Portal der Schweiz in Betrieb genommen hat. Die Stabsstelle E-Government hat in Zusammenarbeit mit dem Pro- jektbeteiligten einen Schlussbericht zum Pilotprojekt OGD@ZH verfasst, der den Projektverlauf und die Projektergebnisse beschreibt und diese aus verschiedenen Blickwinkeln beurteilt. Die Plattform opendata.admin.ch hat sich für die Publikation von offenen Behördendaten bewährt. Sie eignet sich als Publikations- und Kommunikationskanal für die kanto- nale Verwaltung, um frei wiederverwendbare Daten besser zugänglich zu machen. Auch die Beurteilung hinsichtlich der Datenpublikation, der OGD-Nutzung, der technischen und betriebsorganisatorischen Lösung insgesamt sowie der Zusammenarbeit mit dem Projektverantwortlichen des Bundes fällt positiv aus. Das Fazit des Schlussberichts lautet wie folgt:
1. Der Ansatz des Pilotprojektes OGD@ZH ist praktikabel und findet sowohl innerhalb wie ausserhalb der Verwaltung Akzeptanz.
2. Aufgrund der Erfahrungen mit dem GIS-Zentrum und dem Statisti- schen Amt erweist sich der technische und organisatorische Ansatz von OGD@ZH für die Erschliessung von OGD in der gesamten kantona- len Verwaltung als geeignet. Auf den Aufbau eines eigenen Portals kann verzichtet werden. Wichtigste Voraussetzungen sind neben dem zent- ralen OGD-Portal des Bundes Personal in den Verwaltungseinheiten, die sich um die OGD-Publikation sowie die Kommunikation mit den Datenherren und den OGD-Nutzenden kümmern.
3. Um den Publikationskanal weiterhin anbieten zu können, ist der Pilot- betrieb OGD@ZH in einen dauerhaften Betrieb überzuführen und es sind weitere begleitende, auf die Open-Government-Data-Strategie Schweiz 2014–2018 abgestimmte Massnahmen notwendig.
3. Open-Government-Data-Strategie Schweiz 2014–2018 Der Bund hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Gemein- den sowie Vertretungen der Wirtschaft und der Wissenschaft eine OGD- Strategie erarbeitet, welche die Ausrichtung der Tätigkeiten der Bundes- verwaltung zur Umsetzung von OGD bis 2018 festhält. Am 16. April 2014 hat der Bundesrat die Open-Government-Data-Strategie Schweiz 2014– 2018 (OGD-Strategie Schweiz) genehmigt. Mit dieser Strategie beab- sichtigt er, den Zugang zu Behördendaten auszubauen und das Potenzial von OGD in der Schweiz zu verwirklichen. Für die Bundesverwaltung ist die OGD-Strategie Schweiz verbindlich. Der Bund will OGD zusam- men mit den Kantonen und Gemeinden über die föderalen Ebenen hin- weg koordiniert umsetzen und strebt auf der Grundlage dieser Strategie eine Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden an. In seiner Vision will der Bundesrat möglichst viele Daten im Sinne von OGD offen zugänglich und frei wiederverwendbar machen, um Inno- vation und wirtschaftliches Wachstum zu ermöglichen, Transparenz und Partizipation zu fördern und die Effizienz der Verwaltung zu erhöhen. Ziel ist es, die rechtlichen, organisatorischen, finanziellen und techni- schen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Verwaltungsstellen die öffentliche Bereitstellung zu ermöglichen (Freigabe der Behördendaten). Mithilfe einer zentralen Infrastruktur sollen die Daten leicht auffindbar und für die freie Nutzung verfügbar sein (Koordinierte Publikation und Bereitstellung von Behördendaten). Mittels kommunikativer Massnah- men und dem Dialog mit der Öffentlichkeit soll die Nutzung der offenen Daten verbreitert und eine partizipative und innovative Open-Data- Kultur gefördert werden (Etablierung einer Open-Data-Kultur). Die Strategie legt allgemeine Grundsätze für die Umsetzung fest und formuliert 13 konkrete Massnahmen, die im Rahmen des priorisierten Vorhabens B2.12 unter der Rahmenvereinbarung E-Government Schweiz (RRB Nr. 1450/2011) gemeinsam mit den Kantonen umgesetzt werden sollen. Zentrale Massnahme ist der Aufbau eines OGD-Portals (Mass- nahme 6), das auch Kantonen und Gemeinden zur Publikation ihrer Daten offensteht. Mit den weiteren Massnahmen sollen die organisatorischen und rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Vision von OGD in der Schweiz zu verwirklichen.
4. Zielsetzungen des Kantons Ausgehend von den Erfahrungen des Pilotversuchs und den Grund- lagen der vom Bundesrat festgelegten OGD-Strategie Schweiz hat die Stabsstelle E-Government in Zusammenarbeit mit den an dem Pilot- versuch beteiligten Stellen einen Massnahmenplan «Open Government Data Kanton Zürich 2015–2016» ausgearbeitet. Der Projektausschuss
des Pilotprojektes OGD@ZH hat an seiner Sitzung vom 23. September 2014 den Massnahmenplan verabschiedet. Mit dem Massnahmenplan soll der Zugang zu Behördendaten im Kanton Zürich in Übereinstimmung mit der OGD-Strategie Schweiz 2014–2018 ausgebaut und das Potenzial von OGD schrittweise verwirklicht wird.
4.1 Aufbau eines kantonalen OGD-Angebots Gemäss Zielsetzung der E-Government-Strategie 2013–2016 des Kan- tons sollen Behördendaten, soweit diese keiner Schutzbestimmung unter- stehen, zur freien Weiternutzung und in maschinenlesbarer Form (Open Government Data) einfach und zentral zugänglich gemacht werden. Diese Zielsetzung entspricht der strategischen Vision und Zielsetzung der OGD-Strategie Schweiz 2014–2018. Diese Zielsetzung soll schrittweise erreicht werden. Ziel eines ersten Ausbauschrittes ist es, den interessierten Verwaltungsstellen zu ermög- lichen, Daten, die den Erfordernissen von OGD entsprechen, als kanto- nale OGD-Daten zu veröffentlichen und Voraussetzungen zu schaffen, dass der weitere Ausbau des OGD-Angebots im Sinne der E-Govern- ment-Strategie koordiniert und bedürfnisgerecht erfolgt kann. In An- betracht der noch zu klärenden Fragen soll in der ersten Ausbauphase des OGD-Angebots die Publikation grundsätzlich unbestrittener Daten- sätze bevorzugt werden, die ohne weiteren Abklärungsbedarf zur Publi- kation geeignet sind.
4.2 Koordinierte Freigabe der Behördendaten als OGD Die Veröffentlichung der Behördendaten als OGD erfolgt schrittweise im Rahmen eines koordinierten, offenen und transparenten Prozesses. Zur Entwicklung des OGD-Angebots werden periodisch Vorschläge für die Freigabe ausgewählter Datensätze zusammen mit den betroffenen Ver- waltungsstellen unter Berücksichtigung der Nachfrage der OGD-Nutzen- den erarbeitet und in einer Datenfreigabeplanung festgehalten. Die Da- tenfreigabeplanung wird mit den entsprechenden Aktivitäten des Pro- jektes OGD Schweiz abgestimmt. Vorbedingung für die Freigabe eines bestimmten Datensatzes ist, dass der Datenherr die finanziellen, recht- lichen und organisatorischen Rahmenbedingungen geprüft hat.
4.3 Zentraler Einstiegspunkt für offene Behördendaten Um die OGD leicht zugänglich und im Selbstbedienungsverfahren anbieten zu können, wird auf das zentrale Portal des Bundes abgestützt. Die Nutzung dieses Portals hat sich im Pilotbetrieb bewährt. Mit der Überführung der heutigen Portalinfrastruktur in das vom Bund beab- sichtigte schweizerische OGD-Portal wird eine zukunftsgerichtete und leistungsfähige Infrastruktur bereitstehen. Die im Rahmen des Pilotver-
suchs publizierten OGD-Daten sollen weiterhin verfügbar sein und mit weiteren Datensätzen ergänzt werden können. Die Datenhoheit über die publizierten Daten bleibt weiterhin beim Kanton. Die Publikation und Bereitstellung von Daten des Kantons kann zudem auch weiterhin über die bestehenden Infrastrukturen einzelner Fachbereiche erfolgen (z. B. Geoinformationen über die GIS-Plattform).
4.4 Dialog mit den Nutzenden von OGD Der Kanton und seine datenpublizierenden Stellen pflegen mit den OGD-Nutzenden aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einen regelmässigen Dialog, um die Nutzung der offen zugänglichen Daten zu fördern, die Bedürfnisse nach OGD besser zu verstehen, die Erschlies- sung und das Datenangebot bedarfsgerecht zu verbessern und geeignete Hilfsmittel zu entwickeln. Der Kanton beteiligt sich an Aktivitäten der «OGD-Community» und hilft aktiv mit, im Kanton eine Open-Data-Kul- tur zu etablieren. Zu diesem Zweck sind eine Ansprechstelle für OGD und die Einrichtung geeigneter Kommunikationskanäle (Website, Mail- box, Social Media usw.) erforderlich.
5. Aufbauphase 2015 und 2016 Um den schrittweisen Aufbau des kantonalen OGD-Angebotes bis zum Ende der Strategieperiode 2013–2016 zu ermöglichen, damit dem Bedürfnis der Öffentlichkeit zu entsprechen und eine günstige Ausgangs- lage für weitere Ausbauschritte zu schaffen, sind folgende Massnahmen erforderlich:
5.1 Überführung des Piloten in einen Dauerbetrieb Die im Rahmen des Pilotprojektes OGD@ZH eingerichtete Erschlies- sungslösung soll allen Verwaltungsstellen zur Verfügung stehen und in einen dauerhaften Betrieb übergeführt werden. Damit wird für kanto- nale OGD-Daten ein Publikationskanal bereitgestellt.
5.2 Einheitliches Publikationsvorgehen für kantonale OGD-Datensätze Die Veröffentlichung von Datensätzen soll in definierten und trans- parenten Vorgehensschritten erfolgen. Der OGD-Publikationsprozess beginnt mit Vorschlägen, Anfragen und Abklärungen zur Freigabe be- stimmter Datensätze als OGD. Der Anstoss für diese Aktivitäten kann von OGD-Nutzenden ausserhalb der Verwaltung, aber auch von den Da- tenherrn oder aus anderen Verwaltungseinheiten kommen. Über die Da- tensätze, die zur Freigabe vorgesehen sind, bereits freigegeben oder pub- liziert wurden, wird eine Liste geführt.
Der Datenherr gibt die Datensätze für die Publikation als OGD frei und sorgt dafür, dass diese in einem öffentlich zugänglichen Bereich be- reitstehen. Eine Vorbedingung für die Freigabe ist die Beseitigung von administrativen Hürden, die eine offene Zugänglichkeit und freie Nut- zung der Daten einschränken, wie z. B. Gebühren oder einschränkende Nutzungsbedingungen (Lizenzen). Die für die zentrale Erschliessung erforderlichen Informationen (Metadaten, Kontaktdaten, Hinweise auf Nutzungsbedingungen und Zugangsinformationen) sind für den auto- matisierten Abgleich mit dem OGD-Portal bereitzustellen. Nach Freigabe und Bereitstellung der Daten einschliesslich der Er- schliessungsinformationen folgt die eigentliche Publikation der Daten über die OGD-Portalinfrastruktur. Zu diesem Prozessschritt gehören auch die laufende Aktualisierung der OGD-Katalogeinträge sowie die be- gleitende Kommunikation, um die Datensätze auf dem OGD-Portal in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die OGD-Nutzenden können im OGD-Katalog nach Datensätzen suchen, diese mit den Erschliessungsinformationen abrufen und in die Applikationen ihrer eigenen Systemumgebungen integrieren und von dort einem breiteren Nutzerkreis anbieten. Die Portalinfrastruktur umfasst auch Kommunikationskanäle, über welche die OGD-Nutzenden Rückmeldungen zu den publizierten Daten geben können. Diese führen gegebenenfalls zu neuen Abklärungen und Datenpublikationen.
5.3 Unterstützung der Verwaltungsstellen Verwaltungsstellen, die Datenfreigaben planen, entsteht Anfangsauf- wand, namentlich für Vorabklärungen oder für die Bereitstellung der Erschliessungsinformationen. Um OGD im Kanton wirkungsvoll zu för- dern und die Freigabe und Datennutzung zu erleichtern, sind neben Ko- ordination und Wissenstransfer auch Anschubfinanzierungen und Kos- tenbeteiligungen für Begleitmassnahmen vorzusehen.
5.4 Festlegung der Zuständigkeiten Für die Publikation der Daten sind grundsätzlich die Datenherren zu- ständig. Um die erwünschte Wirkung zu erzielen, muss sichergestellt wer- den, dass die Umsetzung einheitlich nach den OGD-Kriterien erfolgt. Eine Anlauf- und Ansprechstelle soll die Verwaltungsstellen bei der Um- setzung und bei aufkommenden Fragen unterstützen. Mit der Bildung eines OGD-Fachausschusses soll gewährleistet werden, dass die Umset- zung direktionsübergreifend verankert wird, alle massgeblichen Fach- bereiche einbezogen sind und eine einheitliche Praxis gefestigt wird.
a) Datenherren: Die Verantwortung für die Freigabe und Bereitstellung von Daten liegt (wie bisher) bei den zuständigen Verwaltungsstellen, den Datenherren. Sie entscheiden, ob Datenbestände als kantonale OGD publiziert wer- den können. Sie beauftragen gegebenenfalls weitere Stellen, die für sie die Daten und die beschreibenden Daten (Metadaten) verwalten und zur Veröffentlichung aufbereiten. b) Datenpublizierende Stellen: Datenpublizierende Stellen können die Datenherren selber sein oder sie handeln im Auftrag von Datenherren. Namentlich sind dies das Statistische Amt (für die Datenherren statistischer Daten und weitere Verwaltungsstellen) und das GIS-Zentrum (für die Datenherren der Geodaten). Diese Stellen unterstützen die datenproduzierenden Ver- waltungsstellen (Datenherren) bei der Aufbereitung der Datenbestände. Sie übernehmen dazu Aufgaben wie die Publikation und Aktualisierung der Metadaten. Sie stellen die (dezentrale) Infrastruktur für die elektro- nischen Abrufverfahren zum Bezug der veröffentlichten Daten (mittels Download oder Zugriffsschnittstellen) bereit. Sie behandeln Anfragen zu den spezifischen Datensätzen und leiten diese gegebenenfalls an die bei den Datenherren fachlich zuständigen Personen weiter. c) OGD-Koordinationsstelle: Die OGD-Koordinationsstelle koordiniert die operativen Aufgaben bei der Umsetzung von OGD in der kantonalen Verwaltung. Sie ist für die zentrale Erschliessungsinfrastruktur (OGD-Portal) zuständig und trifft hierzu die erforderlichen Absprachen mit der für das Schweizerische OGD-Portal zuständigen Bundesstelle (Schweizerisches Bundesarchiv). Sie plant zusammen mit den datenproduzierenden und datenpublizie- renden Stellen die Datenfreigaben und -publikation. Sie erhebt die Daten- sätze, die als OGD freigegeben werden könnten oder deren Publikation nachgefragt wird, und prüft deren Eignung. Sie gelangt bei Datensätzen, deren Publikation strittig ist, an den OGD-Fachausschuss. Sie sorgt für eine einheitliche Umsetzung des OGD-Publikationsprozesses, die verwal- tungsinterne und die verwaltungsexterne Kommunikation, insbesondere mit den OGD-Nutzenden («Community»), zu den nicht datenspezifischen Themen. Die Aufgaben der OGD-Koordinationsstelle sollen durch die für E- Government und die kantonale Webinfrastruktur zuständige Stabsstelle E-Government, mit Unterstützung einer rechtskundigen Fachperson aus der Staatskanzlei, wahrgenommen werden.
d) OGD-Fachausschuss: Die fachliche Steuerung ist direktionsübergreifend einzurichten, da die nach einheitlichen Grundsätzen zu publizierenden Datensätze aus ver- schiedenen Fachbereichen stammen, die ihrerseits fachliche Publikations- praxis haben. Zudem können Fragen des Datenschutzes zunehmend nur noch bereichsübergreifend angemessen behandelt werden. Der Fachaus- schuss prüft die OGD-Freigabeplanung, gibt Empfehlungen unter Be- rücksichtigung der Bedürfnisse der OGD-Nutzenden, der datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und der absehbaren Wirkung der Datenfrei- gabe ab. Er entscheidet bei strittigen Datenfreigaben über die Publika- tion der Daten auf dem OGD-Portal.
6. Mittelbedarf und Finanzierung Zur Wahrnehmung der Koordinationsaufgaben (durch die OGD- Koordinationsstelle) ist während der Aufbauphase 2015 und 2016 im Hinblick auf die zu erwartende Nachfrageentwicklung mit einem Per- sonalaufwand im Umfang von 50 Stellenprozenten bei der Stabsstelle E-Government zu rechnen. Der Aufwand bei den Datenherren und den datenpublizierenden Stellen ist abhängig von der Freigabe- und Pub- likationsplanung. Die Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der technischen Infrastruktur des Bundes sind mit Fr. 20 000 pro Jahr veran- schlagt. Die erforderlichen Mittel für wirkungsvolle Anschubfinanzie- rungen und für Begleitmassnahmen werden auf Fr. 100 000 pro Jahr ge- schätzt. Die veranschlagten Mittel sind vergleichsweise bescheiden und lassen nur einen langsamen Angebotsausbau zu. Sollte sich zeigen, dass die Mit- tel nicht mit dem wirklichen Bedarf und der Zielsetzung übereinstim- men, wird die Stabsstelle E-Government die Ressourcensituation unter Einbezug des OGD-Fachausschusses überprüfen und gegebenenfalls neu beantragen. Die Staatskanzlei trägt die Kosten der Stabsstelle E-Government und somit auch die Kosten der OGD-Koordinationsstelle und der veran- schlagten Kosten für den Betrieb, Anschubfinanzierungen und Begleit- massnahmen (Fr. 120 000 pro Jahr). Um die Tätigkeiten zum Aufbau des OGD-Angebotes aufnehmen zu können und damit mit den Bedürfnis- sen Schritt zu halten, wird die Stabsstelle E-Government für 2015 und 2016 Mittel aus ihrem Budget einsetzen, die für Projekte zur Strategie- umsetzung 2013–2016 vorgesehen sind. Die Staatskanzlei nimmt die er- forderliche Priorisierung der Projekte vor.
7. Berichterstattung Die Staatskanzlei wird zur Aufbauphase 2015–2016 Bericht erstatten und dem Regierungsrat das weitere Vorgehen beantragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird ein kantonales Open-Government-Data-Angebot aufgebaut.
II. Der Pilotbetrieb für die zentrale Erschliessung von Open Govern- ment Data wird in eine Aufbauphase übergeführt.
III. Die Staatskanzlei wird beauftragt, während der Ausbauphase 2015 und 2016 eine zentrale OGD-Koordinationsstelle, die für den zentralen Datenzugang und die operativen Koordinationsaufgaben zuständig ist, einzurichten.
IV. Die Staatskanzlei wird beauftragt, dem Regierungsrat nach Ab- schluss der Aufbauphase Bericht zu erstatten und das weitere Vorgehen zu beantragen.
V. Zur direktionsübergreifenden fachlichen Steuerung wird ein OGD- Fachausschuss gebildet, der die Ausbauphase 2015 und 2016 begleitet. Diesem Gremium sollen Vertretungen der datenpublizierenden Stellen in den Direktionen sowie eine Vertretung der OGD-Community ange- hören. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, die Mitglieder des OGD-Fach- ausschusses zu ernennen. Der OGD-Fachausschuss wird durch die Chefin oder den Chef der Stabsstelle E-Government geleitet.
VI. Die Direktionen und die Staatskanzlei werden eingeladen, in ihrem Zuständigkeitsbereich dafür zu sorgen, dass Daten, die den Erforder- nissen von OGD genügen, in der zentralen Datenfreigabeplanung auf- genommen und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
VII. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi