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Décision

RRB Nr. 1258/2022

KdK Plenarversammlung vom 23. September 2022, Ermächtigung

21 septembre 2022Allemand12 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. September 2022

1258. Konferenz der Kantonsregierungen, Plenarversammlung, Ermächtigung Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hält in der Regel vier- mal jährlich eine Plenarversammlung ab. Gemäss § 24 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwal- tung (LS 172.11) erfordern Stellungnahmen des Regierungsrates, die eines seiner Mitglieder in der Plenarversammlung der KdK abgibt, einen vorgängigen Beschluss des Regierungsrates. Der vorliegende Be- schluss erfolgt im Hinblick auf die Plenarversammlung vom 23. Sep- tember 2022. Die Geschäfte einer Plenarversammlung unterteilen sich in Organi- sationsgeschäfte, Blockgeschäfte, Einzelgeschäfte und Varia.

Organisationsgeschäfte

Erwägungen

3. Wahl Präsidium Der Plenarversammlung vom 23. September 2022 wird die Wahl von Regierungsrat Markus Dieth (AG) zum neuen KdK-Präsidenten mit Amtsantritt per 1. Januar 2023 beantragt. Haltung des Kantons Zürich: Zustimmung Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme (4, 5 und 6) sowie Genehmigungsge- schäfte (2), die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.

Blockgeschäfte 10. … …

14. Mehrjahresbericht Föderalismusmonitoring 2017–2021 Die regelmässigen Föderalismusberichte der ch Stiftung beruhen auf Umfragen bei den Direktorenkonferenzen, den Regionalen Regie- rungskonferenzen und den Kantonen, die gebeten werden, zur Ent- wicklung des Föderalismus Stellung zu nehmen und die Respektierung der föderalistischen Prinzipien zu beurteilen. Darüber hinaus findet auch die Sicht der Wissenschaft (Institut für Föderalismus der Universität Freiburg) ihren Ausdruck in den Berichten. Die Berichte sollen aufzei- gen, in welche Richtung sich der schweizerische Föderalismus entwickelt

und mit welchen Massnahmen er gestärkt werden kann. Zudem soll sicher- gestellt werden, dass allfällige Probleme im Zusammenhang mit dem Föderalismus rechtzeitig erkannt und gegebenenfalls geeignete Mass- nahmen ergriffen werden können. Basierend auf dem aktuellen Moni- toringbericht 2017–2021 wurde ausserdem ein politisches Synthesepapier erstellt mit Massnahmen, die im Rahmen von verschiedenen Projekten weiterverfolgt werden sollen (Beilage 14a). Das politische Synthese- papier wurde den Kantonsregierungen vorgängig zur Konsultation unterbreitet und soll nun von der Plenarversammlung vom 23. Septem- ber 2022 verabschiedet werden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1039/2022 im Rahmen der Konsultation zum politischen Synthesebericht Stellung genommen. Die entsprechenden inhaltlichen Bemerkungen wurden mehrheitlich be- rücksichtigt. Der Kanton Zürich hat indessen wiederholt den grossen Aufwand für die Kantone zur Beantwortung des entsprechenden Frage- bogens kritisiert. Es soll angeregt werden, im Hinblick auf die Erarbei- tung des nächsten Mehrjahresberichts das Aufwand-Nutzen-Verhältnis der «Föderalismusberichte» zu verbessern. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel (7–9, 11–13) handelt es sich um Geschäfte zur Kenntnisnahme, die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.

Einzelgeschäfte 17.2 … …

18. EUSALP Die Makroregionale Strategie der Europäischen Union für den Alpen- raum (EUSALP) hat zum Ziel, die grenzüberschreitende Zusammen- arbeit in den Alpenländern zu stärken und gemeinsame Ziele zu definie- ren. Die EUSALP vereinigt 48 Regionen aus sieben Ländern (Deutsch- land, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Österreich, Schweiz und Slo- wenien). Nachdem die KdK-Plenarversammlung vom 24. Juni 2022 der Übernahme des Vorsitzes zusammen mit dem Bund (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation: Bundesamt für Raumentwicklung, und Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: Staatssekretariat, Abteilung Europa) zugestimmt hat, müssen die Modalitäten der finanziellen Beiträge der Kantone (Fr. 200 000) für die Durchführung der Aktivitäten des Vor- sitzes festgelegt werden. Eine Möglichkeit wäre aus Sicht des KdK-Sekre- tariates eine Finanzierung mittels Beiträgen der Kantone, die sich am

gewohnten Verteilschlüssel gemäss Wohnbevölkerung orientieren wür- den (für den Kanton Zürich Fr. 35 833). Der Leitende Ausschuss der KdK hat sich jedoch für eine Finanzierung über den Kostenteiler (=Re- serve) der KdK ausgesprochen. Als mögliche Gastkantone wurden die Kantone Freiburg (Themenschwerpunkt Kreislaufwirtschaft), St. Gallen (Themenschwerpunkt Energieeffizienz), Graubünden (Themenschwer- punkt Made in the Alps «regionale Wertschöpfung: klimabewusst und zukunftsweisend») und Tessin (Themenschwerpunkt Verkehr/Mobilität: alpine Visionen für 2050) angeschrieben. Haltung des Kantons Zürich Nachdem mit den Budgeterhöhungen der KdK und der ch Stiftung für 2023 bereits massive Mehrkosten auf die Kantone zukommen, sollte die Finanzierung wie vom Leitenden Ausschuss vorgeschlagen über den Kos- tenteiler (=Reserve) laufen, um die Jahresbudgets der Kantone für die interkantonalen Regierungskonferenzen nicht noch mehr zu belasten.

20. Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (BGEID): Verabschiedung Stellungnahme Am 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundes- gesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektro- nische Nachweise (VE-BGEID) eröffnet. Der Gesetzesvorentwurf schafft die Grundlagen für die Einführung der staatlichen elektroni- schen Identität (E-ID) in der Schweiz. Der Bund überprüft die Identität einer Person und stellt ihr eine E-ID aus, die auf den Grundsätzen des Schutzes der Privatsphäre durch das System selber (privacy by design), der Datensparsamkeit und der dezentralen Speicherung von Daten be- ruht. Die E-ID und andere elektronische Nachweise werden über eine vom Bund zur Verfügung gestellte staatliche Vertrauensinfrastruktur herausgegeben. Der Gesetzesvorentwurf regelt die Anforderungen an diese Infrastruktur, die sowohl öffentlichen als auch privaten Akteurin- nen zur Verfügung stehen wird. An der Plenarversammlung vom 23. September 2022 soll eine ge- meinsame Stellungnahme der Kantonsregierungen zum VE-BGEID verabschiedet werden. Die Kantone wurden im Vorfeld eingeladen, zu einer Musterstellungnahme der KdK Stellung zu nehmen und allfällige Änderungs- und Ergänzungswünsche anzubringen. Der Plenarver- sammlung vom 23. September 2022 wird beantragt, die eingegangenen Änderungsanträge (Beilage 20c) zu diskutieren und die gemeinsame Stellungnahme zu verabschieden. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1227/2022 im Rahmen der Konsultation zum Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Kan-

tonsregierungen ausführlich Stellung genommen und verschiedene Ände- rungsanträge eingebracht. Die Änderungsanträge des Kantons Zürich werden vom KdK-Sekretariat mehrheitlich zur Annahme empfohlen. Bei den wenigen Änderungsanträgen, die vom KdK-Sekretariat zur Ab- lehnung empfohlen werden, sind die entsprechenden Begründungen gut vertretbar. An ihnen muss deshalb nicht zwingend festgehalten werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass für den gesamten Gesundheitsbereich zentral ist, dass die Bundes-E-ID die Ausbreitung des elektronischen Patientendossiers unterstützt und keine neuen Hürden entstehen lässt. Der Regierungsrat wird ausserdem auch direkt gegenüber dem Bund im Rahmen der Vernehmlassung Stellung nehmen.

22. Aufgabenteilung / Monitoring Kostenentwicklung Bund – Kantone: Stand der Arbeiten, weiteres Vorgehen Das Anfang 2020 lancierte Projekt «Aufgabenteilung II» wurde be- reits nach wenigen Monaten einerseits aufgrund der Covid-19-Pandemie, anderseits aufgrund sektoralpolitisch gegenläufiger Entwicklungen sis- tiert. Es wurde jedoch vereinbart, dass das Eidgenössische Finanzde- partement (EFD) und die KdK eine Wiederaufnahme des Projekts prüfen werden. Inzwischen steht bei den weiteren Arbeiten das ur- sprüngliche Teilprojekt «Monitoring der Kostenentwicklungen» im Vordergrund. Ein solches Monitoring in Aufgabenbereichen mit hoher Kostendynamik soll längerfristig zu neuen Erkenntnissen führen und die Grundlage schaffen, um die Frage der Aufgabenteilung später wieder aufzugreifen. Der Plenarversammlung vom 23. September 2022 wird der Stand der Arbeiten zur Kenntnis sowie das weitere Vorgehen zur Zu- stimmung unterbreitet. Methodisch steht für das Monitoring der Kosten- entwicklung Bund–Kantone ein deskriptiver Ansatz auf der Grundlage der Finanzstatistik im Vordergrund. An seiner Sitzung vom 31. Okto- ber 2022 soll dem politischen Steuerungsorgan Finanzausgleich ein Vorgehensvorschlag für die konzeptionelle Erarbeitung des Monito- rings unterbreitet werden. Gestützt auf die Ergebnisse des Monitorings sollen das EFD und die KdK bis Juni 2023 einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen in Sachen Aufgabenteilung / Monitoring Kostenentwicklung erarbeiten. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat in seiner Stellungnahme zum Monitoringbe- richt Föderalismus 2017–2021 (RRB Nr. 1039/2022) festgehalten, dass ein Monitoring der Kostenentwicklungen auf der Grundlage der funktio- nalen Gliederung nicht umsetzbar bzw. nicht aussagekräftig ist. Dies, weil in den einzelnen Funktionen nicht abgrenzbar ist, welcher Auf- wand durch Bundesvorgaben ausgelöst wird (mangelnde Kongruenz zwischen den Aufgaben gemäss funktionaler Gliederung und Verbund-

aufgaben). Diese Problematik wird im Antragspapier erwähnt («be- grenzter Detaillierungsgrad der Zahlen»). Jedoch wird dazu keine Lö- sung aufgezeigt. Im Vorgehensvorschlag zuhanden des politischen Steue- rungsorgans oder spätestens im Rahmen der vorgesehenen Arbeits- gruppe ist die Erweiterung der Codierung der funktionalen Gliederung zu prüfen, damit die Messung der Verbundaufgaben zukünftig möglich ist. Entscheidend ist des Weiteren, dass in einem zweiten Schritt über die Wiederaufnahme eines Entflechtungsprojekts diskutiert wird.

23.1 Ausländerintegration: Konsultation Grundlagenpapier KIP 3 Die kantonalen Integrationsprogramme (KIP) bilden die Grundlage für den Abschluss der Programmvereinbarungen, mit denen Bund und Kantone seit 2014 die Zusammenarbeit im Bereich der spezifischen Inte- grationsförderung regeln. Sie dauern üblicherweise vier Jahre. Gegen- wärtig läuft die Umsetzung einer zweijährigen Übergangsphase 2022– 2023 (KIP 2bis), die dazu dienen soll, die Erfahrungen mit der Einfüh- rung der Integrationsagenda Schweiz auszuwerten, bevor die neue KIP- Phase (KIP 3) startet. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen aus der Umsetzung der KIP 2 (2018–2021) haben das Staatssekretariat für Mi- gration (SEM) sowie das KdK-Sekretariat mit Einbezug kantonaler Inte- grationsfachleute die Grundlagen für die 3. KIP-Generation (2024– 2027) vorbereitet. Das entsprechende Grundlagenpapier wurde bei den Kantonsregierungen in Konsultation gegeben. Die KdK-Plenarver- sammlung vom 24. Juni 2022 diskutierte die entsprechenden Rückmel- dungen der Kantone und wünschte in 17 Punkten Anpassungen oder Präzisierungen am Grundlagenpapier. Das KdK-Sekretariat hat diese 17 Anträge am 8. August 2022 mit der Vizedirektorin des SEM bespro- chen. Viele Anliegen der Kantone stiessen beim SEM auf Zustimmung und das Grundlagenpapier wurde entsprechend angepasst (siehe Bei- lage 23.1b). Keinen Handlungsspielraum signalisierte die SEM-Vize- direktorin hingegen in Sachen Erhöhung des Integrationsförderkredits. Dies wird zum jetzigen Zeitpunkt als politisch unrealistisch beurteilt. Der KdK-Plenarversammlung vom 23. September 2022 wird beantragt, das Grundlagenpapier KIP 3 in der vorliegenden Form zu genehmigen. Haltung des Kantons Zürich Der Regierungsrat hat sich mit Beschluss Nr. 763/2022 im Rahmen der Konsultation der KdK sowie mit Beschluss Nr. 912/2022 in Zusammen- hang mit der Diskussion an der Plenarversammlung vom 24. Juni 2022 zum Grundlagenpapier geäussert. Die finanziellen Mittel werden für die Erreichung der im vorliegenden Grundlagenpapier formulierten Ziele grundsätzlich als nicht ausreichend erachtet. Im Sinne einer raschen Pla- nungssicherheit kann der Verabschiedung des Grundlagenpapiers jedoch zugestimmt werden.

24. Legislaturplanung des Bundes 2023–2027 Die nächste Legislaturplanung des Bundes umfasst die Zeitspanne von 2023–2027, wobei die Kantonsregierungen wie in früheren Jahren die Gelegenheit haben, sich über die KdK in deren Erarbeitung einzubrin- gen. Am 24. Juni 2022 hat die KdK-Plenarversammlung entschieden, da- bei den Schwerpunkt auf die strategische Ebene zu legen. Die Kantone werden somit vom Bund bei der Erarbeitung der Leitlinien und Ziele miteinbezogen. Im Gegensatz zu früheren Legislaturplanungen verzich- tet die KdK hingegen darauf, sich im weiteren Prozess auch zu einzelnen Geschäften und gesetzgeberischen Massnahmen zu äussern. Der Plenarversammlung vom 23. September 2022 wird ein Papier be- züglich prioritärer Handlungsfelder zur Kenntnis unterbreitet, das auf Eingaben der Generalsekretariate der Direktorenkonferenzen sowie der KdK besteht (siehe Beilage 24a). Das Dokument dient der Delegation des Leitenden Ausschusses der KdK als Grundlage für die entsprechende Diskussion mit dem Bundesrat im Rahmen des föderalistischen Dialogs vom 11. November 2022. Haltung des Kantons Zürich Das Papier, das verschiedene Politikbereiche umfasst, kann wie be- antragt zur Kenntnis genommen werden. Für eine genauere inhaltliche Prüfung wurde es hingegen zu kurzfristig zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund der bereits geäusserten Bedenken zum Verhältnis von Aufwand und Nutzen bezüglich des Einbezugs der Kantone in die Legislaturplanung des Bundes wäre es zusätzlich zur bereits erfolgten Vereinfachung zu begrüssen gewesen, wenn sich die Stellungnahme der Kantone auf wenige zentrale gemeinsame Anliegen der Kantone be- schränkt hätte (siehe RRB Nrn. 912/2022, 849/2019 und 889/2015).

26. Nationales Impulsprogramm «Gewalt im Alter verhindern» Gemäss Vorschlag des Bundesamtes für Sozialversicherungen ist in Absprache mit den Vertretungen der Direktorenkonferenzen ein ge- meinsames nationales Impulsprogramm «Gewalt im Alter verhindern» über eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren vorgesehen (2024–2028). Dabei soll der Bund die Leitung sowie die Sach- und Personalkosten übernehmen. Die Kantone – zuständige Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter der Direktorenkonferenzen sowie Expertinnen und Experten aus den Kantonen – sollen sich aktiv in den Programmgremien, bei der Umsetzung von Aktivitäten und an der Erarbeitung von Empfehlungen beteiligen. In einem ersten Schritt soll eine Gesamtübersicht über die bestehenden Massnahmen erarbeitet werden. Aufgrund dieser Gesamt- sicht sollen die in einzelnen Bereichen unternommenen Anstrengungen durch bessere Steuerung, koordiniertes Vorgehen und Nutzung von Syn- ergien verstärkt und allenfalls neuer Handlungsbedarf eruiert werden.

Ein möglicher Fokus liegt bei der Betreuung, ein zweiter könnte ergän- zende, gezielte und niederschwellige Massnahmen beinhalten. Die Stoss- richtung des Programms soll 2023 weiter konkretisiert werden. Die Vorstände der Sozialdirektorenkonferenz, Gesundheitsdirekto- renkonferenz, Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz sowie der Konfe- renz für Kindes- und Erwachsenenschutz begrüssen die Lancierung eines Impulsprogramms. Sie wünschen jedoch einen Grundsatzentscheid der KdK, weil ein Impulsprogramm «Gewalt im Alter verhindern» einen Querschnittcharakter aufweist und verschiedene Sektoren betrifft. Der Bundesrat würde bis Ende 2022 über die Lancierung eines Programms «Gewalt im Alter verhindern» entscheiden und allenfalls die nötigen Finanzmittel einstellen. Haltung des Kantons Zürich Ein nationales Impulsprogramm «Gewalt im Alter verhindern» wird begrüsst. Die Bedeutung der Thematik ist im Kanton Zürich erkannt. Auf kantonaler Ebene befasst sich insbesondere die Fachstelle Senio- renschutz unter Leitung der Kantonspolizei Zürich mit dem Thema der seniorenzentrierten Kriminalität. Dazu besteht ein interdisziplinäres Netzwerk. Die Kantonspolizei führt im Rahmen der gegenwärtigen Regierungsschwerpunkte zur Kriminalitätsbekämpfung ausserdem be- reits eine Massnahme zur Bekämpfung der seniorenzentrierten Krimi- nalität (RRZ 1a: Seniorinnen, Senioren und Hilfsbedürftige gegen Ge- walt- und Vermögensstraf‌taten schützen). In einem allfälligen nationalen Impulsprogramm ist eine Mitwirkung der kantonalen Fachstelle Senio- renschutz anzustreben, wobei der Einbezug bereits in der Initialisierungs- phase erfolgen sollte, um den zu erwartenden Aufwand mitsteuern zu können. Weiter wäre darauf zu achten, dass die Arbeiten auf den laufen- den Massnahmen der Kantone aufbauen und Doppelspurigkeit vermie- den werden. Bei den übrigen Traktanden unter diesem Titel handelt es sich um Ge- schäfte, zur Kenntnisnahme (15, 17.1, 17.3, 21, 23.2 und 27) zur allgemei- nen Diskussion (16) oder Genehmigung (25) sowie Ausführungen zum weiteren Vorgehen (19), die keiner Bemerkungen oder Stellungnahme bedürfen.

Öffentlichkeit dieses Beschlusses Die KdK hat die Geschäfte 10 und 17.2 oder Teile davon als vertraulich eingestuft. Die Ausführungen dazu sind deshalb gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht zu veröffentlichen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Vertreter des Regierungsrates in der KdK wird ermächtigt, anlässlich der Plenarversammlung der KdK vom 23. September 2022 im Sinne der Erwägungen Stellung zu beziehen.

II. Dieser Beschluss ist bis zur Plenarversammlung vom 23. Septem- ber 2022 nicht öffentlich. Die Erwägungen zu den Traktanden 10 und 17.2 sind auch danach nicht öffentlich.

III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (öffentliche Fassung, nach Veröffentlichung gemäss Dispositiv II), den Finanzdirek- tor, die übrigen Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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