Lexipedia

Décision

RRB Nr. 1271/2011

Wohn- und Tageszentrum Heizenholz, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung

26 octobre 2011Allemand3 min

Source zh.ch

Wohn- und Tageszentrum Heizenholz, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Oktober 2011

1271. Wohn- und Tageszentrum Heizenholz, Zürich

Erwägungen

(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 10 der Jugendheimverordnung vom 4. Oktober 1962 (LS 852.21)

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung von Jugend- heimen bezüglich der Ausrichtung von Staatsbeiträgen (Kostenanteile) gemäss §§ 7 ff. des Jugendheimgesetzes vom 1. April 1962 (LS 852.2). Mit Beschluss Nr. 1943/2007 erteilte der Regierungsrat der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime eine Beitragsberechtigung für den Betrieb des Wohn- und Tageszentrums Heizenholz in Zürich. Mit Ein- gabe vom 13. Dezember 2010 ersucht die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime um Erneuerung der Beitragsberechtigung. Das Wohn- und Tageszentrum Heizenholz betreut 62 Kinder und Jugendliche beider Geschlechter, die beim Eintritt zwischen 4 und 18 Jahre alt sind. Die sozialpädagogische Betreuung und Begleitung ist auf Defizite oder Auffälligkeiten in der Entwicklung und im Verhalten der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet. Neben den beitragsberechtigten Angeboten werden auch Angebote für Mutter und Kind, eine Kinder- krippe und eine Tagesstruktur geführt. Das Wohn- und Tageszentrum Heizenholz ist eine gut ausgelastete Institution, die sich bewährt hat und vom Bundesamt für Justiz anerkannt ist. Die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime verfügt über die not- wendige Bewilligung zum Betrieb des Wohn- und Tageszentrums, die ihr gestützt auf das von der Bildungsdirektion anerkannte Rahmenkonzept erteilt wurde. Der Betrieb des Wohn- und Tageszentrums Heizenholz beruht auf dem Rahmenkonzept vom Jahr 2006. Dieses stellt die ver- bindliche, qualitative und quantitative Grundlage für die vom Heim zu erbringenden Leistungen dar, an die der Kanton gestützt auf § 2 des Staatsbeitragsgesetzes (LS 132.2) in Verbindung mit §§ 7 ff. des Jugend- heimgesetzes Kostenanteile leistet. Das Angebot des Wohn- und Tages- zentrums Heizenholz entspricht einem Bedarf und die Trägerschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Staatsbeiträgen (vgl. § 2 Jugendheimverordnung). Die Beitragsberechtigung ist um zwei Jahre zu verlängern. Unter Berücksichtigung der anerkannten Bruttotageskosten und der verlangten Sollauslastung ist mit einem jährlichen Staatsbeitrag von rund Fr. 2 409 000 zu rechnen. Gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Festsetzung und Ausrichtung der Kostenanteile an Jugendheime gemäss § 7 des Jugendheimgesetzes.

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung der Stiftung Zürcher Kinder- und Jugend- heime für den Betrieb des Wohn- und Tageszentrums Heizenholz wird mit Wirkung ab 1. Januar 2012 erneuert.

II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2013. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist von der Trägerschaft gege- benenfalls bis 31. Dezember 2012 zusammen mit dem aktualisierten Rahmenkonzept einzureichen.

III. Konzept- und Angebotsänderungen bedürfen der vorgängigen Zustimmung durch die Bildungsdirektion.

IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

V. Mitteilung an die Stiftung Zürcher Kinder- und Jugendheime, Theo Eugster, Geschäftsführer, Obstgartensteig 4, 8006 Zürich (E), Wohn- und Tageszentrum Heizenholz, Roger Kaufmann, Regensdorferstrasse 200, 8049 Zürich, Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Wohn- und Tageszentrum Heizenholz, Zürich, Beitragsberechtigung, Erneuerung | Lexipedia