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Décision

RRB Nr. 1285/2012

Strassen, Zürich, Utoquai, Projekt, Ablehnung

4 décembre 2012Allemand8 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2012

1285. Strassen (Zürich, Utoquai)

Erwägungen

Mit Schreiben vom 24. September 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt Neue Platzgestaltung Sechseläuten-/Theaterplatz, Erneue- rung der umliegenden Strassen, Zürich (Bau Nr. 03 062), zur Genehmi- gung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der An- rechenbarkeit an die Baupauschale.

Das Projekt Das Projekt umfasst die Neugestaltung des kommunalen Sechseläu- ten-/Theaterplatzes und der kommunalen Theater- und Schillerstrasse. Weiter umfasst das Projekt mit dem Utoquai und der Schoeckstrasse Strassen mit überkommunaler Bedeutung im Sinne von § 43 Abs. 2 StrG. Die Schoeckstrasse, Abschnitt Utoquai bis Theaterstrasse, und der Uto- quai, Abschnitt Schoeck- bis Falkenstrasse, sowie die Theaterstrasse sol- len im Zuge der Platzgestaltung erneuert werden. Dabei soll ein in Richtung Schoeckstrasse führender Fahrstreifen des Utoquais abgebaut werden. Im ganzen Projektperimeter sind sodann verschiedene Erneuerun- gen an Werkleitungen geplant. Die bestehenden Entwässerungsanlagen im Utoquai, einschliesslich der Ableitungen im Abschnitt Theaterplatz Nr. 1 bis in den Bereich der Kreuzung Schoeckstrasse, werden gemäss dem Konzept zur Verkehrswegeentwässerung ersetzt. Für das ver- schmutzte Oberflächenwasser des Utoquais und der Schoeckstrasse soll u. a. im Utoquai ein neuer Sammelkanal erstellt und im Bereich des heutigen Theaterplatzes an die bestehende Mischwasserkanalisation angeschlossen werden. Ebenfalls wird die Strassenentwässerung in der kommunalen Schiller- und Theaterstrasse erneuert. In der Schiller- und der Theaterstrasse werden nach den Arbeiten an den Werkleitungen der Belag und teilweise die Randabschlüsse erneuert. Im Bereich Schoeckstrasse / Utoquai ist ein neuer Fussgängerübergang vom Sechseläuten-/Theaterplatz über die Schoeckstrasse zum Bellevue- platz vorgesehen. Weiter muss der bestehende Übergang von der See- promenade über den Utoquai zum Sechseläuten-/Theaterplatz im Zu- sammenhang mit der Werkleitungserneuerung im Kreuzungsbereich Utoquai/Schoeckstrasse abgebrochen und neu erstellt werden. Ferner

wird der bestehende östliche Fussgängerübergang vom Platz über den Utoquai zur Seepromenade einschliesslich der Verkehrsregelungsanlage im Rahmen der Strassensanierung abgebrochen. Er wird an leicht geän- derter Lage wieder erstellt und neu auch mit einer Velofurt ausgestat- tet. Im Abschnitt Opernhaus bis Bellevueplatz führen heute im Utoquai zwei Fahrspuren in Richtung Schoeckstrasse. Mit dem Projekt soll die eine Fahrspur abgebaut werden. Die Fläche soll gemäss dem vom Stadt- rat festgesetzten Projekt dem neuen Sechseläutenplatz zugeschlagen werden. Mit Schreiben vom 26. September 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich dem AFV eine Projektergänzung zur Begehrensäusse- rung. Diese sieht einen neuen Radweg entlang des Sechseläuten-/Theater- platzes vor. Der Radweg soll im Bereich Utoquai vom Platz abgesetzt werden und in den Bereich zu liegen kommen, wo die heute bestehende Fahrspur im Utoquai mit dem Projekt abgebaut werden soll. Diese Pro- jektänderung geht zurück auf den entsprechenden Beschluss des Ge- meinderates vom 14. März 2012. Aufgrund der Entstehungsgeschichte dieser Projektänderung wurde sie dem Regierungsrat ohne Festsetzung durch den Stadtrat vorgelegt. Der Baubeginn ist für den Januar 2013 vorgesehen und die Bauarbei- ten sollen bis etwa Frühsommer 2014 dauern.

Stand des städtischen Verfahrens Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13, 16 und 17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Einsprachefrist ging eine Einsprache gegen das Vorhaben ein, diese wurde jedoch später wieder zurückgezogen. Das Projekt ohne Radweg wurde mit Stadtrats- beschluss Nr. 439 vom 13. April 2011 festgesetzt und ist inzwischen rechtskräftig. Am 23. September 2012 bewilligten die Stadtzürcher Stimmberechtigten einen Objektkredit über rund 17,2 Mio. Franken für die Umgestaltung des Sechseläuten-/Theaterplatzes. Nicht Gegenstand der Volksabstimmung waren die Kosten für die Massnahmen an den überkommunalen Strassen; diese bewilligte der Stadtrat als gebundene Ausgaben.

Beurteilung des Projektes Die Strassenprojekte auf überkommunalen Strassen bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat (§ 43 Abs. 3 StrG). Die Geneh- migungsbehörde prüft die Vorlage auf ihre Übereinstimmung mit den übergeordneten kantonalen Vorgaben und öffentlichen Interessen. Ge- genstand des vorliegenden Entscheides ist nur der Projektteil betref-

fend die überkommunalen Strassen Utoquai und Schoeckstrasse. Der kommunale Teil des Projektes mit Sechseläuten- und Theaterplatz, Theater- und Schillerstrasse ist nicht zu beurteilen. Der Utoquai ist zusammen mit der Bellerivestrasse und der Quai- brücke eine bedeutende überkommunale Strasse. Die Achse ist Teil des im kantonalen Richtplan festgelegten Hauptverkehrsstrassennetzes und bildet die Hauptverbindung für den motorisierten Individualverkehr vom rechten Zürichseeufer in die Stadt Zürich sowie die Verbindungs- strecke zwischen dem rechten und dem linken Zürichseeufer. Das heute stark belastete System auf dieser Achse reagiert sehr empfindlich auf Störungen und die Auswirkungen sind rasch über die Stadtgrenze hinaus spürbar. Massnahmen mit möglichen Auswirkungen auf die Leistungs- fähigkeit dieser Achse sind daher zu unterlassen, wenn sie nicht aus überwiegenden anderen Interessen erforderlich sind. Ergänzend zu seiner Stellungnahme vom 29. Juli 2008 forderte das AFV ein Gutachten, mit dem der Nachweis zu erbringen sei, dass die Geradeausspuren in Fahrtrichtung Quaibrücke aufgrund des Spurabbaus im Utoquai zu keiner Zeit durch einen Rückstau aus der Schoeckstrasse blockiert würden. Die Geradeausspuren sind für die Leistung des Ge- samtsystems entscheidend. Im entsprechenden Gutachten wird darauf hingewiesen, dass die Schoeckstrasse infolge des Spurabbaus in Spitzen- stunden nicht mehr alle Fahrzeuge bewältigen könne. Gestützt auf das Gutachten vertreten die zuständigen Stellen der Stadt Zürich hierzu die Auffassung, dass an den bestehenden Verkehrsregelungsanlagen am Utoquai noch Reserven bei den Grünzeiten vorhanden seien, die ent- sprechend angepasst werden können. Das System könne so gesteuert werden, dass die Spurlänge in Fahrtrichtung Schoeckstrasse für die zu- geführte Verkehrsmenge ausreiche und somit der Verkehr in Richtung Quaibrücke nicht gestört werde. Aus verkehrstechnischer Sicht lässt sich das Risiko eines Rückstaus auf den Utoquai nicht ausschliessen. Die Auswirkungen sind im Ein- tretensfall erheblich, weil die Kapazität der Hauptverkehrsstrasse stark eingeschränkt wird. Zudem bedeutet die von der Stadt Zürich dargelegte Gegenmassnahme einer angepassten, stärkeren Dosierung an den Ver- kehrsregelungsanlagen Utoquai/Bellerivestrasse und Utoquai/Falken- strasse faktisch eine Verlagerung des Rückstaus stadtauswärts und schliesslich über die Stadtgrenzen hinaus. Die Situation ist hier aber be- reits heute schwierig und würde sich mit solchen Massnahmen noch ver- schärfen. Die Massnahme hätte somit zur Folge, dass die dem rechten Seeufer entlang führende Hauptverkehrsstrasse die ihr vom Richtplan vorgesehene Funktion der Kanalisierung des Verkehrs nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen könnte. Es ist daher zu prüfen, ob sich aus dem geplanten Spurabbau ein Nutzen ergibt, der diesen Nachteil aufzuwiegen vermag.

Die Stadt Zürich begründet den Spurabbau am Utoquai damit, dass seit der Schliessung des Limmatquais für den Autoverkehr die zweite Fahrspur in der Schoeckstrasse, die den Verkehr früher in den Limmat- quai führte, nicht mehr notwendig sei. Die Schoeckstrasse selber solle zweispurig bleiben. Die Einspurigkeit der Zufahrt vom Utoquai in die Schoeckstrasse wäre vor dem Hintergrund der Sperrung des Limmat- quais somit nur dann sinnvoll, wenn auch die Schoeckstrasse selber sowie die Zufahrt von der Quaibrücke einspurig wären. Dies ist aber weder vorgesehen, noch erscheint es aufgrund der Verkehrsmengen möglich. Insbesondere erfordert die Zufahrt von der Quaibrücke her zwei Spuren, um die heute schon bestehende Störung des stadtaus- wärtsfahrenden Verkehrs nicht zu vergrössern. Aus verkehrsfunktiona- ler Sicht ist es somit nicht sinnvoll, die Zufahrt zur Schoeckstrasse auf dem Utoquai auf nur eine Fahrspur zu verschmälern. Die durch den Spurabbau im Utoquai gewonnene Fläche würde dem neuen Sechseläuten-/Theaterplatz zugeschlagen bzw. so wie es die Pro- jektergänzung vorsieht, für den Bau eines neuen Radwegs entlang des Utoquais verwendet. Dafür sind indessen keine zwingenden Gründe ersichtlich. Im Regionalen Richtplan der Stadt Zürich ist ein Radweg entlang des Utoquais eingetragen, nicht aber entlang der Schoeckstrasse. Für Radfahrende, die von der bzw. zur Quaibrücke dem Utoquai entlang fahren, liegt der vorgesehen Radweg auf der falschen Strassenseite. Radfahrende, die vom Utoquai in Richtung Rämistrasse oder Limmat- quai unterwegs sind, dürften auch inskünftig die attraktive und direkte Verbindung über den Theater- bzw. den Sechseläutenplatz wählen. Je- denfalls ist vorgesehen, dass Radfahrerinnen und Radfahrer den Platz befahren dürfen. Auch ohne den Radweg sind somit gute und zweck- mässige Verbindungen für Radfahrende gesichert. Zusammenfassend muss davon ausgegangen werden, dass die Haupt- verkehrsstrasse entlang des rechten Seeufers die ihr vom Richtplan vor- gesehene Funktion der Kanalisierung des Verkehrs im Falle der bean- tragten Spurreduktion nicht mehr im bisherigen Umfang wahrnehmen könnte. Ein deutlicher Mehrnutzen des Spurabbaus, der die entstehen- den Nachteile aufzuwiegen vermöchte, ist nicht erkennbar. Das Projekt ist daher nicht zu genehmigen. Wie die Stadt Zürich in ihrer Abstimmungszeitung vom 23. Septem- ber 2012 mitteilte, würde der neu gestaltete Sechseläutenplatz ohne die Aufhebung der zweiten Abbiegespur um 300 m2 bzw. um 1/53 kleiner. Weitere Auswirkungen auf die Umgestaltung des Platzes ergeben sich nicht. Ohnehin würde die frei werdende Fläche nach den geänderten Plänen der Stadt nicht dem Platz zugeschlagen, sondern für den Rad- weg verwendet. Der Entscheid des Regierungsrates hat somit auf die Platzgestaltung keine wesentlichen Auswirkungen.

Die Erneuerungen der Strassenoberfläche und der Strassenentwäs- serung im Utoquai und in der Schoeckstrasse sind grundsätzlich geneh- migungsfähig und an die Bau- und Unterhaltspauschale anrechenbar. Infolge der Nichtgenehmigung weiter Teile des Strassenprojektes in Bezug auf die Strassen von überkommunaler Bedeutung ist hierfür aber ein neues Projekt auszuarbeiten und dem Regierungsrat zur Ge- nehmigung vorzulegen.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das vorliegende Projekt der Stadt Zürich Sechseläuten-/Theater- platz, Erneurung umliegender Strassen, wird bezüglich der Strassen mit überkommunaler Bedeutung nicht genehmigt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich (ES), das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi