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Décision

RRB Nr. 1288/2014

Immobilienamt, Operative Bewirtschaftung der kantonalen Liegenschaften, Stellenplan, Ergänzung

3 décembre 2014Allemand4 min

Source zh.ch

Immobilienamt, Operative Bewirtschaftung der kantonalen Liegenschaften, Stellenplan, Ergänzung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Dezember 2014

1288. Immobilienamt, operative Bewirtschaftung der kantonalen Liegenschaften (Stellenplan)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die Kantag Liegenschaften AG (nachfolgend Kantag) ist eine Aktien- gesellschaft des schweizerischen Rechtes (RRB Nr. 1991/1998), deren Zweck die operative Bewirtschaftung von Immobilien ist und die sich im Alleineigentum des Kantons befindet. Die Gesellschaft bewirtschaftet insbesondere die zum Finanzvermögen gehörenden Liegenschaften. Wichtigste Kundin war die Versicherungskasse für das Staatspersonal (BVK). Dies wurde mit der am 2. August 2014 abgeschlossenen Fusion in die privatrechtliche Stiftung BVK Personalvorsorge Kanton Zürich übergeführt. Diese übernimmt die operative Bewirtschaftung ihrer Lie- genschaften selbst und hat zu diesem Zweck rund 50 Vollzeitstellen und die entsprechend genutzte Infrastruktur von der Kantag übernommen. Der Regierungsrat beschloss, die Verantwortung für die operative Be- wirtschaftung der kantonalen Liegenschaften, die bisher durch die Kan- tag Liegenschaften AG erfolgte, ab 1. Januar 2015 auf die Baudirektion zu übertragen (RRB Nr. 805/2014). Neben der Bewirtschaftung der kan- tonalen Liegenschaften verfügte die Kantag auch über Aufträge Dritter. Von diesen haben zwei bisherige Auftraggeber erklärt, auf die Weiter- führung des Auftrages zu verzichten, während mit den weiteren Auftrag- gebern Verhandlungen über eine Vertragsübernahme anstehen. Mit der Übertragung der bisher von der Kantag wahrgenommenen operativen Bewirtschaftung auf die Baudirektion, die damit neue, zusätzliche Auf- gaben erhält, können die Ziele der Immobilienbewirtschaftung bestmög- lich erreicht werden: enge Abstimmung zwischen strategischer und ope- rativer Ebene, kurze und direkte Entscheidwege, klare Festlegung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie langfristiger Erhalt der Fachleute und damit des vorhandenen Fachwissens. Zur Um- setzung des genannten Beschlusses und Übernahme der operativen Be- wirtschaftung der kantonalen Liegenschaften, soweit sie bisher von der Kantag betreut wurden, sind die verbleibenden Mitarbeitenden der Kan- tag mit insgesamt 15 Vollzeitstellen und rund 40 für die Kantag tätigen Mitarbeitenden in die Baudirektion überzuführen.

B. Stellenplanerweiterung Das Immobilienamt der Baudirektion übernimmt mit der Umsetzung von RRB Nr. 805/2014 auf den 1. Januar 2015 die operative Bewirtschaf- tung der kantonalen Liegenschaften, die bisher durch die Kantag er- folgte, als zusätzliche Aufgabe. Zur Überführung der verbleibenden Mit- arbeitenden der Kantag Liegenschaften AG in die Baudirektion (Immo- bilienamt) und zur Wahrnehmung der operativen Immobilienbewirtschaf- tung ist der Stellenplan des Immobilienamtes wie folgt zu erweitern: Stellen Richtposition Klasse VVO 1 Wiss. Mitarbeiter/-in mbA 21 1 Juristische/-r Sekretär/-in 20 1 Wiss. Mitarbeiter/-in 18 1,6 Verwaltungsassistent/-in 16 1 Rechnungssekretär/-in 15 2,5 Verwaltungsassistent/-in 15 1 Verwaltungsassistent/-in 13 1 Verwaltungsassistent/-in 12 1,5 Hausmeister/-in 12 2 Verwaltungssekretär/-in 10 1,4 Techn. Assistent/-in 8 Die Besetzung der Stellen verursacht einen Aufwand von 1,6 Mio Fran- ken (einschliesslich 18,5% Arbeitgeberbeiträge). Dieser wird zu grossen Teilen durch den Wegfall des der Kantag Liegenschaften AG bisher zu entrichtenden Honorares kompensiert. Zugleich ist bei einer Weiterfüh- rung der operativen Bewirtschaftung von Liegenschaften Dritter (nament- lich Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons Zürich und Bundesamt für Strassen) ein noch zu vereinbarendes Entgelt zu erwarten. Zu klären ist zudem, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Aufwendun- gen im Zusammenhang mit der operativen Bewirtschaftung von kanto- nalen Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich anderer kantonaler Stel- len eine interne Weiterverrechnung erfolgen kann. Gegenüber dem in RRB Nr. 805/2014 angeführten Budgetdefizit von rund Fr. 140 000 wird sich dieses aufgrund des Wegfalles der heute innerhalb der Kantag vor- handenen Synergien (namentlich Supportdienstleistungen wie Finanzen und Controlling, Recht, Geschäftsleitung usw.), die ab dem 1. Januar 2015 vom Immobilienamt abzudecken sind, auf rund Fr. 450 000 jährlich erhöhen. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2015 nicht enthalten. Ein Nach- trag zum Budgetentwurf 2015 konnte wegen des zu geringen Betrags nicht beantragt werden (§ 18 Abs. 2 lit. b CRG). Die entsprechenden Mittel sind im KEF 2016–2019 einzustellen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Stellenplan des Immobilienamtes wird mit Wirkung ab dem 1. Januar 2015 wie folgt ergänzt: Stellen Richtposition Klasse VVO 1 Wiss. Mitarbeiter/-in mbA 21 1 Juristische/-r Sekretär/-in 20 1 Wiss. Mitarbeiter/-in 18 1,6 Verwaltungsassistent/-in 16 1 Rechnungssekretär/-in 15 2,5 Verwaltungsassistent/-in 15 1 Verwaltungsassistent/-in 13 1 Verwaltungsassistent/-in 12 1,5 Hausmeister/-in 12 2 Verwaltungssekretär/-in 10 1,4 Techn. Assistent/-in 8

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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