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Décision

RRB Nr. 1292/2013

Private Trägerschaften der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, Beitragsberechtigungen, Anerkennung

20 novembre 2013Allemand9 min

Source zh.ch

Private Trägerschaften der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, Beitragsberechtigungen, Anerkennung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 20. November 2013

1292. Private Trägerschaften der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe (Beitragsberechtigungen)

1. Ausgangslage Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) beschliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 40 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG; LS 852.1) kann die Bildungsdirektion privaten Trägerschaften, die zusätzliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erfüllen, Subventionen ausrichten. Als zusätzliche Aufgaben gelten insbesondere Angebote zur gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter, die Erprobung be- sonderer Angebots- und Betreuungsformen, Angebote der Jugendarbeit sowie allgemeine Förder- und Präventionsmassnahmen von gemeinde- übergreifender Bedeutung. Die nachfolgend aufgezählten privaten Trä- gerschaften waren teilweise bereits bisher unter dem alten Jugendhilfe- gesetz beitragsberechtigt und haben fristgerecht um eine Erneuerung der Beitragsberechtigung ersucht. Vor dem Hintergrund des Inkrafttre- tens des KJHG wurden zuerst Kriterien für die Vergabe von Subventio- nen nach neuem Recht erarbeitet und die Gesuche in der Folge nach diesen beurteilt. Auf die Erneuerung von altrechtlichen Beitragsberech- tigungen wird verzichtet.

2. Beitragsberechtigte private Trägerschaften

2.1 Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugend- verbände (SAJV), Bern Die SAJV ist die Dachorganisation der Jugendorganisationen in der Schweiz. Sie setzt sich dafür ein, dass Jugendliche in ihren Kompetenzen gestärkt werden und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen kön- nen. Seit 1991 organisiert die SAJV die eidgenössische Jugendsession. Durch die Jugendsession erhalten jährlich über 200 Jugendliche einen Einblick in die Abläufe der schweizerischen Politik. Auf diese Weise be- kommen diese Jugendlichen eine Chance, sich über politische Prozesse und Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren, was zu Motivation für weitere politische Tätigkeiten oder zu eigenem zivilgesellschaftlichem

Engagement führen kann. Die SAJV trägt massgeblich dazu bei, dass sich Jugendliche an politischen Entscheiden im Rahmen ihrer besonde- ren Interessen und Bedürfnisse beteiligen können. Die SAJV beantragt einen Beitrag aus kantonalen Mitteln von Fr. 150 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer aus dem Kanton Zürich. In den letzten Jahren nahmen aus dem Kanton Zürich durchschnittlich rund 40 Jugendliche teil. Damit weiterhin Jugendliche aus dem Kanton Zürich von Angeboten der SAJV profitieren können, soll ein Betrag im Umfang von Fr. 150 pro Teilneh- merin oder Teilnehmer aus dem Kanton Zürich, unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Gesuchstellerin, höchstens jedoch Fr. 15 000, ausgerichtet werden.

2.2 LIMITA, Verein zur Prävention sexueller Ausbeutung, Zürich Die Fachstelle Limita zur Prävention sexueller Ausbeutung hat zum Ziel, Kinder, Jugendliche und Menschen mit einer Behinderung vor sexueller Gewalt zu schützen. Dies geschieht hauptsächlich durch Infor- mations- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Die Tätigkeit von Limita leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verbes- serung des präventiven Kindesschutzes im Kanton Zürich. Es soll unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers ein Beitrag von jährlich höchstens Fr. 95 000 ausgerichtet werden.

2.3 Verein infoclick.ch, Tschau.ch, E-Beratung und Jugend- information, Projektstelle Zürich Die E-Beratung und Jugendinformation Tschau.ch ist eine profes- sionell geführte Online-Informations- und Beratungsplattform für junge Menschen. Fachleute beantworten die Lebens- und Alltagsfragen der jugendlichen Ratsuchenden in allen Themen, die für Jugendliche wichtig sind und vermittelt die Jugendlichen notwendigenfalls an lokale und kan- tonale Fachstellen. Die von Tschau.ch erbrachten Dienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Kinder- und Jugend- hilfe im Kanton Zürich, insbesondere in der Hinsicht, dass die Jugend- lichen mittels Information und Beratung in ihrer Selbstkompetenz ge- stärkt werden. Es soll unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers zugunsten der Projektstelle Zürich ein Betrag von jährlich höchstens Fr. 60 000 ausgerichtet werden.

2.4 Verein infoSekta, Informations- und Beratungsstelle für Sekten- und Kultfragen, Zürich infoSekta ist eine unabhängige Konsumentenschutzorganisation, die Beratungs- und Aufklärungsarbeit zum Thema Sekten und Kulte leistet. Angeboten werden Beratungen für Betroffene und Angehörige, Fachleute und Interessierte. Ausserdem betreibt infoSekta Öffentlichkeitsarbeit,

engagiert sich in der Prävention und bietet Weiterbildungen an. Die von der Informations- und Beratungsstelle infoSekta erbrachten Dienste leisten einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugend- und Familienhilfe, insbesondere durch die Unterstützung Betroffener und Opfer und durch die Sensibilisierung von Jugendlichen und ihren Bezugs- personen sowie der Öffentlichkeit und der Politik für das Phänomen «Sekte» bzw. vereinnahmende Gruppierungen. Es soll unter Berück- sichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers ein Betrag von jähr- lich höchstens Fr. 40 000 ausgerichtet werden.

2.5 Verein Pflegekinder-Aktion Schweiz, Zürich Die Pflegekinder-Aktion Schweiz ist Trägerverein der regionalen Be- ratungs- und Fachstelle in Zürich. Die Fachstelle in Zürich bietet Infor- mation, Beratung und Bildung an. Die Pflegekinder-Aktion Schweiz bietet besondere Angebote für Pflegeeltern an und vermittelt Telefon- nummern und Adressen von anderen Stellen, die mit Pflegefamilien und Pflegeverhältnissen zu tun haben, sie gibt Auskunft über weitere Grund- lagen eines Pflegeverhältnisses und über das Vorgehen bei einer Platzie- rung. Die Pflegekinder-Aktion Schweiz und die regionale Beratungs- und Fachstelle in Zürich tragen mit ihrem Engagement dazu bei, die Lebens- situation der Pflegekinder zu verbessern und dafür ein öffentliches Inte- resse zu wecken. Es soll unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers zugunsten der regionalen Fachstelle Zürich ein Bei- trag von jährlich höchstens Fr. 20 000 ausgerichtet werden.

2.6 Stiftung Pro Juventute, Beratung + Hilfe 147, Zürich Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 ist ein Angebot der Pro Juventute Schweiz und richtet sich an Kinder und Jugendliche. Die Fachleute der Beratung + Hilfe 147 sind rund um die Uhr telefonisch, per Chat oder SMS erreichbar. Sie beantworten den Kindern und Jugendlichen Fragen zu Sexualität, Liebeskummer, Familienproblemen, Schule, Arbeit, Dro- gen, Sucht, Gewalt und weiteren Themen. Zudem bieten sie eine aktu- elle Adressdatenbank mit Informationen und Adressen zu verschiedenen Fachstellen an. Pro Juventute Beratung + Hilfe 147 leistet einen direkten und nachhaltigen Beitrag zur Erfüllung der Kinder- und Jugendhilfe. Es soll unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Gesuchstellerin ein Beitrag von jährlich höchstens Fr. 150 000 ausgerichtet werden.

2.7 Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes, Genf Die Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes Schweiz (SSI) ist die Schweizer Zweigstelle des Internationalen Sozialdienstes, eines in 140 Ländern tätigen Netzwerks. Die SSI bietet Kindern und Familien, die im transnationalen Kontext mit sozialen und rechtlichen

Problemen konfrontiert sind, ihre Unterstützung an. Die SSI leistet einen direkten und nachhaltigen Beitrag zur Erfüllung der Kinder- und Jugend- hilfe des Kantons Zürich. Die Höhe des auszurichtenden Betrags richtet sich nach dem von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren fest- gelegten Verteilschlüssel, der ab 2014 eine Beitragspauschale von Fr. 70 364 für den Kanton Zürich vorsieht. Es soll entsprechend unter Berücksich- tigung der Leistungsfähigkeit der Gesuchstellerin ein Beitrag von jähr- lich höchstens Fr. 80 000 ausgerichtet werden.

2.8 Verein mira, Prävention sexueller Ausbeutung, Fachstelle mira, Zürich Der Verein mira betreibt die Fachstelle mira in Zürich. mira unter- stützt Freizeitorganisationen in der Prävention sexueller Ausbeutung. Der Verein berät Freizeitorganisationen und bietet Referate, Schulun- gen und Weiterbildungskurse an. Die Tätigkeiten von mira leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung des präventiven Kindesschutzes im Kanton Zürich. Es soll unter Berücksichtigung der Leistungsfähig- keit des Gesuchstellers zugunsten der Fachstelle mira, Zürich, ein Bei- trag von jährlich höchstens Fr. 95 000 ausgerichtet werden.

2.9 OKey – Stiftung für das Kind in Not, Winterthur Die Stiftung OKey ist eine Fach- und Anlaufstelle für Fachpersonen und Betroffene in Fällen von vermuteter oder nachgewiesener körper- licher oder psychischer Kindsmisshandlung und Gefährdung, sexueller Ausbeutung und Vernachlässigung. Um die für den Kanton Zürich wich- tige Kindesschutz-Tätigkeit der Stiftung OKey einerseits zur Beratung und Unterstützung von Fachpersonen und anderseits zur Errichtung von adäquaten Massnahmen zum Schutz von direkt betroffenen Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, soll unter Berücksichtigung der Leis- tungsfähigkeit der Gesuchstellerin ein Betrag von jährlich höchstens Fr. 150 000 ausgerichtet werden.

2.10 Verein Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung, Zürich Die Beratungsstelle des Vereins Zentralstelle für Ehe- und Familien- beratung richtet sich an verheiratete, im Konkubinat oder in einer gleich- geschlechtlichen Beziehung lebende Paare und Familien. Ihre Paar- und Familientherapeutinnen und -therapeuten suchen in Gesprächen einen Weg zur Klärung der verschiedensten Probleme in Ehe, Familie und Part- nerschaft. Die Beratungsstelle bietet Paarberatung, Rechtsberatung, Mediation und Budgetberatung an und ist Teil der psychosozialen Versor- gung des Kantons Zürich. Der Verein Zentralstelle für Ehe- und Fami- lienberatung erfüllt hinsichtlich der Beratung von Paaren mit Kindern

eine wichtige Funktion in der Kinder- und Jugendhilfe des Kantons. Es soll unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers ein Beitrag von jährlich höchstens Fr. 30 000 ausgerichtet werden.

3. Dauer Beitragsberechtigung Die vorstehend genannten Trägerschaften erfüllen die Voraussetzun- gen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Sie können daher gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung, d. h. ab 2013, für die Dauer von vier Jahren als beitrags- berechtigt anerkannt werden.

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat: I. Die in Erwägung 2 aufgeführten Trägerschaften werden rückwirkend ab 1. Januar 2013 als beitragsberechtigt anerkannt. II. Die Beitragsberechtigung gilt bis 31. Dezember 2016. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitragsberechtigung ist bis zum 1. März 2015 ein- zureichen. III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen. IV. Mitteilung (E) an – Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), Gerberngasse 39, Postfach 292, 3000 Bern 13 – Limita, Fachstelle zur Prävention sexueller Ausbeutung, Bertastrasse 35, 8003 Zürich – infoklick.ch; Tschau.ch, Sandstrasse 5, 3302 Moosseedorf – infoSekta, Fachstelle für Sektenfragen, Streulistrasse 28, 8032 Zürich – Pflegekinder-Aktion Schweiz, Bederstrasse 105a, 8002 Zürich – Pro Juventute, Thurgauerstrasse 39, 8050 Zürich – Schweizerische Stiftung des Internationalen Sozialdienstes, 10, Rue A. Vincent, Case postale 1469, 1211 Genf 1 – mira, Prävention sexueller Ausbeutung im Freizeitbereich, Fachstelle mira, Zentralstrasse 156, 8003 Zürich

– Stiftung OKey, c/o Kinderklinik Kantonsspital Winterthur, Postfach 834, 8401 Winterthur – Zentralstelle für Ehe- und Familienberatung, Hildastrasse 18, 8004 Zürich – die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi