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Décision

RRB Nr. 1292/2020

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Bülach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

23 décembre 2020Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Politische Gemeinde Bülach, neue Gemeindeordnung, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2020

1292. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Bülach)

Erwägungen

1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.

2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Bülach haben an- lässlich der Urnenabstimmung vom 27. September 2020 die Totalrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bülach beschlos- sen. Die Gemeindeordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz sowie die Ein- führung einer Leitung Bildung gemäss dem per 1. Januar 2021 teilrevidier- ten Volksschulgesetz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ge- meindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Poli- tischen Gemeinde Bülach aufgehoben.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Bülach am 27. September 2020 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Bülach, Marktgasse 27/28, 8180 Bülach, den Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, sowie an die Bil- dungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli