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Décision

RRB Nr. 1297/2014

Sportfonds, Beiträge, Mitteleinsatz 2015, Bewilligung

10 décembre 2014Allemand8 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Dezember 2014

1297. Sportfonds (Beiträge, Mitteleinsatz 2015)

Erwägungen

1. Gemäss § 62 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) führt der Kanton einen Sportfonds, der aus Gewinnanteilen der Sport-Toto-Gesellschaft sowie 21% des Er- tragsanteils der Genossenschaft Interkantonale Landeslotterie (Swisslos) gespeist wird. Dem Regierungsrat ist in Abs. 3 die Zuständigkeit über- tragen, die Mittel für die Förderung des Jugend-, Breiten- und Amateur- sports zu verwenden. 2014 wurde der Betrag von Fr. 16 679 914 in den Sportfonds (Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 4130 0 00000, Ertragsanteile Lotterie, Sport-Toto, Wetten) überwiesen.

2. Einzelheiten zur Verwendung der Mittel des Sportfonds sind in Ziff. 5.2 des Sportpolitischen Konzepts des Kantons Zürich vom 5. April 2006 (RRB Nr. 530/2006) festgehalten. In Ziff. 4.2 des Konzepts ist fest- gelegt, dass der Zürcher Kantonalverband für Sport (ZKS) als Dachver- band der Zürcher Sportverbände im Rahmen eines Leistungsauftrages verschiedene Aufgaben für die Sicherheitsdirektion erfüllt. Besonders erwähnt werden das Mitwirken bei der Verwendung und beim zielge- richteten Einsatz der Mittel des kantonalen Sportfonds sowie das Führen des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg. Er wird für seine zu er- bringenden Leistungen mit einem jährlichen Pauschalbetrag entschä- digt. Dieser beträgt gemäss Leistungsvereinbarung vom 30. Oktober 2012 Fr. 850 000.

3. Für die Förderung des Verbands- und Vereinssports wird dem ZKS jährlich der sogenannte Verbandsanteil aus dem Sportfonds zur Verfü- gung gestellt. Die Verwendung dieses Verbandsanteils erfolgt in einem verbandsdemokratischen Verfahren. Der ZKS beantragt mit Eingabe vom 10. Oktober 2014 folgende Zu- teilung und Verwendung des Verbandsanteils 2015 (Anteil für Sportver- bände und -vereine): in Franken Beiträge an Sportmaterial von Sportverbänden und -vereinen 1 083 269 Beiträge an Ausbildung, Kurse und Jugendlager der Sportverbände 920 000 Beiträge an Sportanlagen von Sportverbänden und -vereinen 1 448 200 Grundbeiträge, Infrastrukturbeiträge an Sportverbände 720 000 Dienstleistungen für Sportverbände und -vereine 900 000 Anlässe für Sportverbände und -vereine 340 000 Total Anteil für Sportverbände und -vereine (Verbandsanteil) 5 411 469

Der ZKS hat eine Detailzusammenstellung zur Verwendung des Ver- bandsanteils für 2015 eingereicht. Die beantragte Summe kann geneh- migt werden und ist der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbs- zweck, zu belasten. Die Abrechnung über den Verbandsanteil 2015 hat der ZKS der Sicherheitsdirektion bis Ende April 2016 zur Genehmi- gung einzureichen.

4. Für den Betrieb des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg 2015 hat der ZKS gestützt auf die erfolgten bzw. erwarteten Anmeldungen eine Kostenstellenrechnung erstellt. Die Tarife des Zentrums sind auf die Sportförderung ausgerichtet und damit für Sporttreibende nicht kosten- deckend. Der ZKS beantragt Fr. 984 958 für die Kostenunterdeckung des Sportzentrums. Dieser Betrag kann genehmigt werden und ist der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbei- trag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, zu belasten. Die Be- triebsrechnung 2015 des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg hat der ZKS der Sicherheitsdirektion bis Ende April 2016 zur Genehmi- gung einzureichen.

5. a) Gestützt auf das Sportpolitische Konzept sowie auf das mit RRB Nr. 654/2007 festgelegte Kantonale Sportanlagenkonzept (KASAK ZH) werden aus dem Sportfonds Sportanlagen von Städten und Gemeinden sowie anderen Institutionen (insbesondere nicht dem ZKS angeschlos- sene Sportverbände und -vereine) unterstützt. b) Beitragsgesuche für Sportanlagen, die im Katalog des KASAK ZH aufgeführt sind bzw. ein im Katalog ausgewiesenes Manko beheben, werden von der KASAK-ZH-Kommission bearbeitet, die aus je zwei Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheitsdirektion (Sportamt) und des ZKS zusammengesetzt ist. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den Aus- führungsbestimmungen der Sicherheitsdirektion zum KASAK ZH (AFB KASAK ZH). Die KASAK-ZH-Kommission beantragt mit Beschluss vom 15. Oktober 2014 für 17 Bauvorhaben Fr. 5 899 300. Der höchste Be- trag von 1,63 Mio. Franken betrifft den Neubau der Gross-Sporthalle Hirslen in Bülach. Die Beitragsgesuche können gemäss dem Antrag der KASAK-ZH- Kommission berücksichtigt werden. Die entsprechenden Beiträge werden direkt durch die Sicherheitsdirektion ausgerichtet und der Leistungs- gruppe Nr. 3910, Sportfonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an pri- vate Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet. c) Beitragsgesuche für Sportanlagen, die nicht im Katalog des KASAK ZH aufgeführt sind, werden vom ZKS im Auftrag der Sicherheitsdirek- tion bearbeitet. Die Bearbeitung erfolgt nach den Richtlinien des ZKS (Sportanlagen-Richtlinien für Gemeinden und Dritte). Der ZKS bean-

tragt mit Eingabe vom 10. Oktober 2014 für 30 Bauvorhaben Fr. 1 313 100. Der höchste Betrag von Fr. 223 100 betrifft die Sanierung des Hallen- bads Huebwiesenstrasse in Geroldswil. Die Beitragsgesuche können gemäss dem Antrag des ZKS berücksich- tigt werden. Die entsprechenden Beiträge werden direkt durch die Sicher- heitsdirektion ausgerichtet und der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sport- fonds, Konto 3636 2 00000, Kostenbeitrag an private Organisationen ohne Erwerbszweck, belastet.

6. Gemäss bisheriger Praxis werden von der Sicherheitsdirektion ge- stützt auf das Sportpolitische Konzept des Regierungsrates aus Mitteln des Sportfonds besondere Aktivitäten, Veranstaltungen und Projekte des Jugend- und Breitensports unterstützt. Wie im Vorjahr ist für 2015 mit Aufwendungen (Beiträge, Defizitgarantien, Sachaufwand) von höchstens Fr. 650 000 zu rechnen.

7. Ab 2015 wird eine vierjährige Pilotphase zum Aufbau eines kanto- nalen Ausbildungs- und Unterstützungsprogramms für jugendliche Hilfs- leiterinnen und -leiter im Alter zwischen 14 und 18 Jahren durchgeführt (die Leiterinnen- und Leiter-Ausbildung von Jugend+Sport steht erst ab dem 18. Altersjahr zur Verfügung). Diese Hilfsleitenden unterstützen und entlasten die Hauptleitenden bei den Trainings von Vereinen. Für die vierjährige Pilotphase wird mit Aufwendungen von gesamthaft Fr. 750 000 gerechnet. 2015 werden davon Fr. 100 000 für die Unterstützung von Vereinen, die Hilfsleitende einsetzen, und für das notwendige Personal beim Sportamt (Arbeitspensum von 50%) verwendet.

8. Für die Förderung des Nachwuchssports hat die Sicherheitsdirektion seit 2012 jährlich einen Beitrag von Fr. 750 000 aus Mitteln des kantona- len Sportfonds eingesetzt (Beiträge an die im Kanton Zürich unterstüt- zungsberechtigten Vereine, Verbände und Leistungszentren; kantonaler Beauftragter für Nachwuchsförderung, vgl. RRB Nr. 887/2011). Aufgrund der positiven Entwicklung wird seit 2014 auf Antrag der Kommission ein Beitrag von Fr. 950 000 vorgesehen. Einzelheiten der Mittelverwendung werden der Sicherheitsdirektion durch die dafür eingesetzte Kommission beantragt.

9. Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 werden in Absprache mit der Bildungsdirektion Förderbeiträge für freiwillige Schulsportkurse eingesetzt. Die laufende zweijährige Pilotphase soll unter anderem den tatsächlichen Unterstützungsbedarf aufzeigen. Für 2015 ist mit einem Unterstützungsumfang von rund Fr. 800 000 zu rechnen.

10. Für Anlagen und Gebäude des Sportzentrums Kerenzerberg wer- den dem Sportfonds 2015 Abschreibungen und Zinsen von Fr. 1 900 000 sowie ein Unterhalts- und Sachaufwand von Fr. 2 269 000 belastet (Ge- samtbetrag: Fr. 4 169 000).

11. Aus dem Sportfonds sind für 2015 demnach mit vorliegendem Be- schluss zusammengefasst folgende Mittel zu bewilligen: in Franken Anteil für Sportverbände und -vereine (Verbandsanteil) 5 411 469 Betrieb des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg 984 958 Beiträge für Sportanlagen im Katalog des KASAK ZH 5 899 300 Beiträge für übrige Sportanlagen 1 313 100 Beiträge 2015 13 608 827 Hinzu kommt aus den erwähnten zusätzlichen Aufwendungen ein Be- trag von Fr. 7 584 500 (besondere Aktivitäten, Veranstaltungen und Pro- jekte des Jugend- und Breitensports Fr. 650 000; Beitrag für das kanto- nale Aktionsprogramm «Leichter leben» Fr. 65 500 gemäss RRB Nr. 555/ 2013; Aufbau eines kantonalen Ausbildungs- und Unterstützungspro- gramms für jugendliche Hilfsleiterinnen und Hilfsleiter Fr. 100 000; För- derung des Nachwuchssports Fr. 950 000; Förderbeiträge für den frei- willigen Schulsport Fr. 800 000; Leistungsvereinbarung mit dem ZKS Fr. 850 000; Abschreibungen, Zinsaufwand, Unterhalts- und Sachauf- wand Anlagen/Gebäude Sportzentrum Kerenzerberg Fr. 4 169 000). Der Gesamtbetrag der aus dem Sportfonds für 2015 bewilligten Mittel be- läuft sich demnach auf Fr. 21 193 327.

12. Die benötigten Mittel aus dem Sportfonds sind im Budgetentwurf 2015 enthalten.

13. 2014 ist mit Erträgen von 18,9 Mio. Franken sowie gestützt auf eine Hochrechnung mit Aufwendungen von rund 22 Mio. Franken zu rechnen und damit für Ende 2014 mit einer Fondsentnahme von rund 3,1 Mio. Franken (mutmasslicher Fondsbestand am 31. Dezember 2014: 91,9 Mio. Franken). Beim Fondsbestand zu berücksichtigen ist, dass die- ser per 31. Dezember 2014 mit offenen Verpflichtungen zu bewilligten, noch nicht abgerechneten Baubeiträgen von rund 15,7 Mio. Franken be- lastet sein wird (einschliesslich Beiträge gemäss vorliegendem Beschluss) sowie einen Immobilienbestand für das Kantonale Sportzentrum Ke- renzerberg von rund 29,4 Mio. Franken aufweist (Stand 31. Dezember 2014). Die verfügbaren Mittel Ende 2014 belaufen sich somit auf rund 46,8 Mio. Franken. Unter Berücksichtigung des Budgetentwurfs 2015, der eine Fondsent- nahme von 8,5 Mio. Franken vorsieht, ist Ende 2015 mit einem Fonds- bestand von 83,4 Mio. Franken zu rechnen.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Zürcher Kantonalverband für Sport werden gemäss seinem Antrag vom 10. Oktober 2014 Fr. 5 411 469 als Verbandsanteil (Anteil für Sportverbände und -vereine) sowie Fr. 984 958 als Betriebsbeitrag Sportzentrum Kerenzerberg (Kostenunterdeckung) zulasten der Erfolgs- rechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, bewilligt. Die Abrechnung über den Verbandsanteil und die Betriebsrechnung 2015 des Kantonalen Sportzentrums Kerenzerberg sind der Sicherheits- direktion bis Ende April 2016 zur Genehmigung vorzulegen.

II. Für die Unterstützung von Sportanlagen von Gemeinden und an- deren Institutionen werden auf Antrag der KASAK-ZH-Kommission vom 15. Oktober 2014 Fr. 5 899 300 und auf Antrag des Zürcher Kantonal- verbands für Sport vom 10. Oktober 2014 Fr. 1 313 100 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3910, Sportfonds, bewilligt.

III. Mitteilung an den Zürcher Kantonalverband für Sport, Garten- strasse 10, 8600 Dübendorf, die Direktionen der Sport-Toto-Gesellschaft und der Swisslos, beide Lange Gasse 20, 4002 Basel, sowie an die Finanz- direktion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi