Lexipedia

Décision

RRB Nr. 1310/2020

Okey - Stiftung für das Kind in Not, Winterthur, Beitragsberechtigung, Erneuerung

23 décembre 2020Allemand3 min

Source zh.ch

Okey - Stiftung für das Kind in Not, Winterthur, Beitragsberechtigung, Erneuerung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2020

1310. OKey – Stiftung für das Kind in Not, Winterthur

Erwägungen

(Erneuerung der Beitragsberechtigung) Gemäss § 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2) be- schliesst der Regierungsrat über die Beitragsberechtigung Privater für die Dauer von längstens acht Jahren. Gestützt auf § 40 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG; LS 852.1) kann die Bildungsdirektion Gemeinden und Dritten, die zusätzliche Aufgaben im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe erfüllen, Subventionen bis zu zwei Dritteln der anrechenbaren Kosten ausrichten. Als zusätzli- che Aufgaben gemäss § 40 Abs. 2 KJHG gelten insbesondere Angebote zur gezielten Förderung von Kindern im Vorschulalter, die Erprobung besonderer Angebots- und Betreuungsformen, Angebote der Jugend- arbeit sowie allgemeine Förder- und Präventionsmassnahmen von ge- meindeübergreifender Bedeutung. Die Subventionen an Dritte berück- sichtigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gesuchstellenden (§ 40 Abs. 3 KJHG). Mit Beschluss Nr. 873/2016 erneuerte der Regierungsrat die Beitrags- berechtigung von OKey – Stiftung für das Kind in Not, Winterthur, für 2017–2020. Mit Schreiben vom 19. Juni 2019 ersucht die Stiftung OKey um eine Erneuerung der Beitragsberechtigung für 2021–2024 und Ausrich- tung einer Subvention von jährlich Fr. 178 200. Die Stiftung OKey stellt ergänzend zur Opferberatung die sozialarbei- terische Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Opfer von Straf‌taten geworden sind, bei der Erstansprache nach einem Vorfall sicher, bis die ambulante Beratung im Kinder- und Jugendhilfe- zentrum einsetzt. Die Stiftung OKey übernimmt daher eine wichtige zusätzliche Aufgabe im Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, die durch die Opferhilfe nicht abgedeckt wird. Die bewährte Dienstleistung der Stiftung OKey stellt eine unverzicht- bare zusätzliche Aufgabe im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe dar. Die Stiftung OKey erfüllt die Voraussetzungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen. Die Beitragsberechtigung kann daher gestützt auf § 4 des Staatsbeitragsgesetzes erneuert werden. Das Amt für Jugend und Berufsberatung wird 2021 mit der Stiftung OKey die Grundzüge der bis- herigen Subventionierung überprüfen. Ergebnisse dazu bzw. die Grund- lagen für eine künftige Subventionierung sollen 2022 vorliegen. Die vor- liegende Beitragsberechtigung ist vor diesem Hintergrund ausnahmsweise nur für zwei Jahre zu erneuern.

Bei den Subventionen gestützt auf § 40 KJHG handelt es sich um ge- bundene Ausgaben gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes. Gemäss § 39 lit. a der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (LS 611.2) entscheidet die Bildungsdirektion über die Bewilligung von neuen oder gebundenen einmaligen Ausgaben bis 1 Mio. Franken.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Beitragsberechtigung von OKey – Stiftung für das Kind in Not, Winterthur, wird auf den 1. Januar 2021 erneuert. Die Beitragsberechti- gung gilt bis 31. Dezember 2022. Ein Gesuch um Erneuerung der Beitrags- berechtigung ist bis zum 31. Dezember 2021 beim Amt für Jugend und Berufsberatung einzureichen.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu be- zeichnen und soweit möglich beizulegen.

III. Mitteilung an die Geschäftsstelle Stiftung OKey, St. Gallerstras- se 42, 8400 Winterthur (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungs- direktion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli