RRB Nr. 1311/2010
Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem, Bericht, Kenntnisnahme, Aufträge
7 septembre 2010Allemand5 min
Source zh.ch
Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem, Bericht, Kenntnisnahme, Aufträge
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. September 2010
1311. Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem, Bericht
Erwägungen
(Kenntnisnahme, Aufträge) Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Verbesserung der Ver- einbarkeit von Beruf und Familie zu einem seiner Legislaturziele 2007– 2011 bestimmt (Legislaturziel 12.). Eine Massnahme bildet dabei die Beseitigung von Fehlanreizen im Steuer- und Sozialleistungssystem (Massnahme 12.2). Der Hintergrund der Massnahme liegt im Umstand, dass das Zusammenspiel von Erwerbseinkommen mit Sozialleistungen, Steuern und Kinderbetreuungskosten dazu führen kann, dass eine Ein- kommenserhöhung zu einer Verkleinerung der einem Haushalt tatsäch- lich zur Verfügung stehenden Mittel führt. Damit liegt ein Fehlanreiz in Bezug auf die Erhöhung des Haushalteinkommens vor. Mit Beschluss Nr. 1958/2007 hat der Regierungsrat die Sicherheits- direktion (Sozialsystem) und die Finanzdirektion (Steuersystem) be- auftragt, einen Bericht zu den im Grundsatz bekannten, aber im Detail zu untersuchenden Fehlanreizen im Sozial- und Steuersystem zu verfas- sen. Der Bericht sollte dabei die Leistungen auf kantonaler und kom- munaler Ebene und auch die Tarifsysteme für die Fremdbetreuung von Kindern berücksichtigen. In der Folge wurde unter Federführung des Kantonalen Sozialamtes und mit Einbezug des Kantonalen Steueram- tes, des Statistischen Amtes, des Amtes für Jugend- und Berufsberatung, der Kantonalen Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann, der Gesundheitsdirektion, der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich und des Betreibungsinspektorats des Obergerichts sowie der Städte Winterthur und Bülach und der Gemeinde Hedingen durch die Econcept AG, Zürich, ein umfassender Bericht über Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem erarbeitet. In der dem Bericht zugrunde liegenden Studie wurde das Zusammen- spiel der Anreizwirkungen der folgenden Systeme untersucht: – Einkommenssteuern – Individuelle Prämienverbilligung – Alimentenbevorschussung – Kleinkinderbetreuungsbeiträge – Tarife der familienergänzenden Kinderbetreuung – Stipendien – Sozialhilfe
Dabei wurde geklärt, welche Anreize, die der Aufnahme oder Aus- dehnung von Erwerbstätigkeit entgegenwirken (Fehlanreize), in den Tarifen der verschiedenen Sozialleistungen angelegt sind, und wie sie sich im Zusammenspiel miteinander und mit dem Steuersystem auf unterschiedliche Haushaltstypen in Abhängigkeit der Höhe und der Aufteilung des Haushalteinkommens auswirken. Der Bericht gibt Auskunft darüber, bei welchen Transfersystemen die Fehlanreize bedeutsam und bei welchen sie vernachlässigbar sind und durch welche Veränderungen bei Steuern und Sozialleistungen die Fehlanreize beseitigt oder verringert werden können. Im Ergebnis hält er fest, dass vor allem die Alimentenbevorschussung, die Sozialhilfe und in manchen Städten und Gemeinden auch die Tarife der familienergän- zenden Kinderbetreuung bedeutende Fehlanreize verursachen. In gerin- gerem Ausmass sind auch die Individuelle Prämienverbilligung und das Stipendienwesen betroffen. Es zeigt sich, dass in der Regel bereits verhältnismässig einfache An- passungen bei den verschiedenen Tarifen ausreichen, um vorhandene und bedeutsame Fehlanreize zu vermindern oder zu beseitigen. Auch kostenneutrale Umgestaltungen der Tarife sind dabei möglich. Es ist nun grundsätzlich Aufgabe der einzelnen Zuständigkeitsberei- che, konkrete Schlüsse zur Beseitigung der Fehlanreize zu ziehen, die vorgeschlagenen Massnahmen zu prüfen und für den Fall ihrer Eignung umzusetzen. Das entsprechende Controlling obliegt der Sicherheits- direktion, die mit dem Kantonalen Sozialamt die Federführung bei der Erstellung des Berichts innehatte. Das Kantonale Sozialamt wird dazu mit der bereits zur Erstellung des Berichts gebildeten Arbeitsgruppe periodisch den Stand der Umsetzungsarbeiten behandeln und die erfor- derliche Koordination sowie den Informationsfluss unter den Zustän- digkeitsbereichen sicherstellen. In der Arbeitsgruppe sollen auch neue Erkenntnisse gegenüber dem Kenntnisstand bei der Erstellung des Be- richts ausgetauscht werden. Die Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wird dazu allenfalls anzupassen sein. Die Sicherheitsdirektion unter- breitet dem Regierungsrat bis Ende 2012 einen Bericht zum Stand der Umsetzung. Die Beseitigung von Fehlanreizen im Steuer- und Sozialsystem kann sich positiv auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auswirken und wurde vor diesem Hintergrund wie erwähnt als eine Massnahme zur Umsetzung des entsprechenden Legislaturziels definiert. Fehlanreize spielen allerdings auch in vielen anderen Fallkonstellationen (z. B. bei Einzelpersonen) ein negative Rolle und müssen über den Gesichts-
punkt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hinaus beseitigt werden. Dessen ungeachtet ist auf RRB Nr. 1005/2008 zu verweisen, mit dem der Regierungsrat ein Koordinationsgremium Vereinbarkeit Beruf und Familie eingesetzt hat. Dieses steht unter Federführung der Direktion der Justiz und des Innern (Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann) und ist aus Vertreterinnen und Vertretern der Sicherheitsdirek- tion, der Finanzdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion und der Bil- dungsdirektion, einer Vertretung der Personalbeauftragten der Direk- tionen sowie für den Kontakt mit der Wirtschaft aus einer Promotorin und einem Promotor zusammengesetzt. Der vorliegende Bericht soll als Grundlage dienen, um in einem zusätzlichen Schritt weitere Massnahmen zu entwickeln, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Damit ist die Direktion der Justiz und des Innern (Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann) zu beauftragen. Dabei soll sie das unter ihrer Federführung stehende Koordinationsgremium Vereinbarkeit Beruf und Familie bei- ziehen. Über die weiteren Massnahmen ist dem Regierungsrat Antrag zu stellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion und Bildungsdirektion werden beauftragt, die im Bericht betreffend Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem vorgeschlagenen Massnahmen in ihrem Zuständig- keitsbereich zu prüfen und für den Fall ihrer Eignung umzusetzen.
II. Die Sicherheitsdirektion wird beauftragt, das Umsetzungscontrol- ling sicherzustellen und dem Regierungsrat bis Ende 2012 einen Bericht zum Stand der Umsetzung vorzulegen.
III. Die Direktion der Justiz und des Innern wird beauftragt, über den Bericht betreffend Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem hinaus- gehende weitere Massnahmen zu entwickeln, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Über die weiteren Massnahmen ist dem Regierungsrat Antrag zu stellen.
IV. Mitteilung an den Stadtrat Winterthur, Postfach, 8402 Winterthur, den Stadtrat Bülach, Marktgasse 28, 8180 Bülach, und den Gemeinde- rat Hedingen, Postfach 62, 8908 Hedingen, die Sozialversicherungs- anstalt des Kantons Zürich, das Betreibungsinspektorat, die Mitglieder
des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion, die Gesundheitsdirektion, die Bildungsdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi