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Décision

RRB Nr. 1316/2012

Oberlandautobahn K53, Bauausführung, gebundene Ausgabe

12 décembre 2012Allemand3 min

Source zh.ch

Oberlandautobahn K53, Bauausführung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2012

1316. Strassen (K 53 Oberlandautobahn, Instandsetzung Brüttiseller Kreuz–Uster Ost)

Erwägungen

A. Ausgangslage Die kantonale Hochleistungsstrasse (HLS) Oberlandautobahn vom Brüttiseller Kreuz (km 15.100) bis Uster Ost (km 27.300) ist 12.200 km lang und beim Anschluss Volketswil (km 20.800) unterteilt in den Strassenabschnitt K 53.1, Umfahrung Wangen/Volketswil, Inbetrieb- nahme 1975, und K 53.2, Umfahrung Uster, Inbetriebnahme 1988. Während der Betriebsdauer der K 53 wurden an beiden Abschnitten neben den erforderlichen Unterhaltsarbeiten und teilweisen Belags- sanierungen keine grösseren Instandsetzungsmassnahmen vorgenom- men. Wegen des heutigen, teilweise sehr schlechten Zustands der K 53 sind die erforderlichen Erhaltungsmassnahmen zeitnah zu planen und aus- zuführen. Es wurde eine Analyse des Ist-Zustandes durchgeführt und ein Massnahmengrobkonzept erstellt. Aus diesem geht hervor, dass mit leichten Unterhaltsmassnahmen (LUM) für weitere 15 Jahre eine hohe Verfügbarkeit der betroffenen Strassenabschnitte gewährleistet wer- den kann. Gemäss Beschluss des Bundesrates für das Projekt NEB-I und der Genehmigung gemäss Antrag vom 18. Januar 2012 soll der Strassen- abschnitt K 53 auf den 1. Januar 2014 an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) übergehen. An der Besprechung mit dem ASTRA vom 23. Oktober 2012 wurde beschlossen, für die LUM bis Ende 2013 ergän- zende Zustandsaufnahmen und Vermessungsarbeiten durchzuführen und das Massnahmenprojekt (MP) zu erstellen. Diese Planungen wer- den durch das Tiefbauamt ausgeführt. Die Realisierung erfolgt ab 2014 durch und zulasten des ASTRA, Filiale Winterthur.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Kosten für die Zustandsaufnahmen, Vermessungs- und Projek- tierungsarbeiten sind gebundene Ausgaben (§ 37 Abs. 2 lit. d CRG) und betragen gemäss nachfolgender Kostenzusammenstellung (Preisbasis August 2012) Fr. 1 920 000 einschliesslich MWSt. (in Franken) Total Bauherrenunterstützung 50 000 Vermessungsarbeiten 150 000 Zustandsaufnahmen Entwässerung 220 000 Absperrungen (Leistungen GE VII) 200 000 Ergänzung MK / MP Grundleistungen 580 000 Überprüfung / MP Kunstbauten 420 000 Sofortmassnahmen Biber (Ölabscheider Weidstrasse) 100 000 Interne Aufwendungen, Reserven 200 000 Total 1 920 000

Mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2257/2011 wurden bereits ge- bundene Ausgaben von insgesamt Fr. 490 000 bewilligt. Mit der nun zusätzlich zu bewilligenden gebundenen Ausgabe von Fr. 1 920 000 be- trägt die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme Fr. 2 410 000. Die Verfügung Nr. 2257/2011 ist dementsprechend aufzuheben. Für die Projektierung ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 410 000 zulasten der Investitionsrechnung zu bewilligen. In der Staatsbuch- haltung gehen Fr. 2 410 000 zulasten des Kontos 8400.50111 00000, Er- neuerung Staatsstrassen (Objekt 84K-10007). Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 90 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen (2,5%) Abschreibungssatz Betrag Baukosten % Fr. Fr. % Fr. Erneuerung Staatsstrassen 100 2 410 000 30 000 2,5 60 000 Zwischentotal 30 000 6 000 Total 100 2 410 000 90 000

Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84K-10007, K 53, HLS Oberlandautobahn, Teil 1 und 2, aufzunehmen. Der Betrag ist im Entwurf zum Budget 2013 mit Fr. 1 500 000 ent- halten. Die restlichen Ausgaben sind im KEF eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung der leichten Unterhaltsmassnahmen an der K 53 Oberlandautobahn, Brüttiseller Kreuz bis Uster Ost, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 410 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Die Verfügung Nr. 2257/2011 des Tiefbauamtes wird aufgehoben.

III. Mitteilung an das Bundesamt für Strassen ASTRA, Mühlestrasse 6, 3063 Ittigen, und das Bundesamt für Strassen ASTRA, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41, 8404 Winterthur, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi