RRB Nr. 1324/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Dürnten, Gemeindeordnung, Änderung, Genehmigung
24 novembre 2021Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021
1324. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Dürnten)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Dürnten haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Teilrevi- sion der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Dürnten beschlos- sen. Die Änderungen der Gemeindeordnung treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Einführung der Leitung Bildung und die Verringerung der Anzahl Mitglieder der Schul- pflege.
3. Die geänderten Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen An- lass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Dürnten am 26. September 2021 beschlossene Änderung der Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Dürnten, Rütistrasse 1, 8635 Dürn- ten, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, so- wie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli