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Gemeindewesen, Zweckverband Feuerwehr Geroldswil – Oetwil a.d.L., neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021

1329. Gemeindewesen (Zweckverband Feuerwehr Geroldswil – Oetwil a. d. L.)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Geroldswil und Oetwil a. d. L. bilden seit 1999 einen Zweckverband für den Betrieb einer Feuerwehr (RRB Nr. 851/ 1999). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Statuten beschlossen. Der Bezirksrat Dietikon hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neu- en Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Geroldswil – Oetwil a. d. L. enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, ins- besondere die Einführung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin gelten- den Statuten vom 27. Oktober 2009.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Feuerwehr Geroldswil – Oetwil a. d. L. werden genehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Feuerwehr, Gemeindeverwaltung Geroldswil, Huebwiesenstrasse 34, Postfach, 8954 Geroldswil, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Geroldswil, Huebwiesenstrasse 34, Postfach, 8954 Geroldswil, – Oetwil a. d. L., Alte Landstrasse 7, Postfach 36, 8955 Oetwil an der Limmat,

– den Bezirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, – die Gebäudeversicherung Kanton Zürich und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

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