RRB Nr. 1331/2021
Gemeindewesen, Schulgemeinde Laufen-Uhwiesen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
24 novembre 2021Allemand2 min
Source zh.ch
Gemeindewesen, Schulgemeinde Laufen-Uhwiesen, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021
1331. Gemeindeordnung (Schulgemeinde Laufen-Uhwiesen)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Laufen-Uhwiesen ha- ben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Total- revision der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Laufen-Uhwiesen beschlossen. Die Schulpflege bestimmt das Datum des Inkrafttretens der Gemeindeordnung, welche die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz enthält. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung wird die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Schulgemeinde Laufen-Uhwiesen aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Schulgemeinde Laufen-Uhwie- sen am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird geneh- migt.
II. Mitteilung an die Schulpflege Laufen-Uhwiesen, Schulstrasse 8, 8248 Uhwiesen, den Bezirksrat Andelfingen, Schlossgasse 14, Postfach, 8450 Andelfingen, sowie an die Bildungsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli