RRB Nr. 1333/2021
Gemeindewesen, Politische Gemeinde Uitikon, neue Gemeindeordnung, Genehmigung
24 novembre 2021Allemand2 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021
1333. Gemeindeordnung (Politische Gemeinde Uitikon)
Erwägungen
1. Gemäss Art. 89 Abs. 1 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) regeln die politischen Gemeinden und die Schulgemeinden ihre Organisation und die Zuständigkeit ihrer Organe in der Gemeindeordnung. Die Ge- meindeordnung bedarf der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 89 Abs. 3 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkrafttreten der Gemeindeordnung setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 4 Abs. 1 Ge- meindegesetz [LS 131.1]). Allfällige Mängel werden durch die Genehmi- gung nicht geheilt.
2. Die Stimmberechtigten der Schulgemeinde Uitikon und der Politi- schen Gemeinde Uitikon haben anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 die Totalrevision der Gemeindeordnung der Politi- schen Gemeinde Uitikon sowie sinngemäss die Auflösung der Schulge- meinde beschlossen (Bildung einer Einheitsgemeinde). Die Gemeinde- ordnung der Politischen Gemeinde Uitikon tritt am 1. Januar 2022 in Kraft und enthält die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz. Die Präsidentin bzw. der Präsident der Schulpflege nimmt im Gemeinderat Einsitz. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gemeindeordnung werden die bis dahin geltende Gemeindeordnung der Politischen Ge- meinde Uitikon sowie die Gemeindeordnung der Schulgemeinde Uitikon aufgehoben.
3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die von den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Uitikon am 26. September 2021 beschlossene Gemeindeordnung wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Uitikon, Zürcherstrasse 59, 8142 Uitikon, die Schulpflege Uitikon, Lättenstrasse 55, 8142 Uitikon, den Be- zirksrat Dietikon, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon, sowie an die Bildungs- direktion und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli