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Décision

RRB Nr. 1338/2021

Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlageverband Pfungen, neue Statuten, Genehmigung

24 novembre 2021Allemand2 min

Source zh.ch

Gemeindewesen, Zweckverband Kläranlageverband Pfungen, neue Statuten, Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. November 2021

1338. Gemeindewesen (Zweckverband Kläranlageverband Pfungen)

Erwägungen

1. Nach Art. 92 der Kantonsverfassung (KV, LS 101) und § 73 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) können sich Gemeinden zur ge- meinsamen Erfüllung einer oder mehrerer Aufgaben zu Zweckverbän- den zusammenschliessen. Die Statuten bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates. Er prüft sie auf ihre Rechtmässigkeit (Art. 92 Abs. 4 KV). Diese Genehmigung hat konstitutive Wirkung, d. h., das Inkraft- treten der Statuten setzt die Genehmigung des Regierungsrates voraus (vgl. § 80 Abs. 2 GG). Allfällige Mängel werden durch die Genehmigung nicht geheilt.

2. Die Politischen Gemeinden Pfungen, Neftenbach, Hettlingen, Dä- gerlen und Dättlikon bilden seit 1968 einen Zweckverband für Betrieb einer gemeinsamen Abwasserreinigungsanlage (RRB Nr. 2761/1968). Anlässlich der Urnenabstimmung vom 26. September 2021 haben die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden eine Totalrevision der Sta- tuten beschlossen. Der Bezirksrat Winterthur hat bestätigt, dass gegen die Gemeindebeschlüsse keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Die neuen Statuten des Zweckverbands Kläranlageverband Pfungen enthalten die notwendigen Anpassungen an das Gemeindegesetz, insbesondere die Ein- führung eines eigenen Haushalts. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens (am 1. Januar 2022) ersetzen sie die bis dahin geltenden Statuten vom 9. Juli 2009.

3. Die Bestimmungen geben zu keinen Bemerkungen Anlass und sind deshalb zu genehmigen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Statuten des Zweckverbands Kläranlageverband Pfungen wer- den genehmigt.

II. Mitteilung an – den Verbandsvorstand Kläranlageverband Pfungen, Gemeindeverwaltung Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen, – die Gemeinderäte der Politischen Gemeinden – Dägerlen, Dorfstrasse 8, 8471 Rutschwil, – Dättlikon, Kirchgasse 1, 8421 Dättlikon, – Hettlingen, Stationsstrasse 27, 8442 Hettlingen, – Neftenbach, Schulstrasse 3/7, Postfach, 8413 Neftenbach, – Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen,

– den Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, – die Baudirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli