RRB Nr. 1354/2012
Strassen, Zürich, Rotbuchstrasse, Projektgenehmigung
19 décembre 2012Allemand3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Dezember 2012
1354. Strassen (Zürich, Rotbuchstrasse)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 20. September 2012 unterbreitete das Tiefbauamt der Stadt Zürich der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Verkehr (AFV), das Projekt für die Erneuerung der Rotbuchstrasse, Abschnitt Schaff- hauser- bis Nürenbergstrasse, Zürich (Bau Nr. 05 134), zur Genehmigung durch den Regierungsrat im Sinne von § 45 des Strassengesetzes (StrG; LS 722.1). Gleichzeitig ersuchte es um die Zusicherung der Anrechenbar- keit an die Baupauschale. Das vom Stadtrat mit Beschluss vom 22. August 2012 festgesetzte Projekt sieht vor, in der Rotbuchstrasse, Abschnitt Nürenberg- bis Rötelstrasse, den gesamten Strassenoberbau sowie im Abschnitt Rötel- bis Schaffhauserstrasse den Belag zu erneuern. Im Zuge der Bauarbeiten soll die regional klassierte Radroute in Form eines bergwärts führenden Radstreifens umgesetzt werden. Mit den Bauarbeiten werden zusätz- lich verschiedene Erneuerungen an Werkleitungen vorgenommen. Die Dienstabteilung Verkehr saniert zudem teilweise die Lichtsignalanlage am Knoten Rotbuch- bis Rötelstrasse. Die Verkehrsbetriebe Zürich erneuern an fünf, von den Bauarbeiten betroffenen Bushaltestellen die Ausrüstung. Im festgesetzten Projekt war das Einrichten eines Radstreifens nur im Abschnitt Kornhaus- bis Schaffhauserstrasse vorgesehen, da im Abschnitt Nürenberg- bis Kornhausstrasse der dafür notwendige Platz fehlte. Im Zuge der weiteren Projektentwicklung stellte sich jedoch heraus, dass an der bestehenden Allee teilweise Bäume gefällt und neu gepflanzt werden müssen. Durch die neu geschaffenen Platzverhältnisse kann nun auch im unteren Abschnitt der Radstreifen umgesetzt werden. Eine rechtskräftige Festsetzung für diese Projektänderung durch den Stadtrat liegt noch nicht vor. Mit Begehrensäusserungen vom 22. Juli 2011 und 12. September 2012 stimmte das AFV dem Vorhaben ohne Auflagen zu. Auch dem noch nicht festgesetzten Radstreifen stimmt das AFV ohne Vorbehalte zu. Die geplanten baulichen Massnahmen verändern die Leistungsfähigkeit der Rotbuchstrasse nicht. Das Mitwirkungs- und Auflageverfahren nach §§ 13 und 16/17 StrG wurde ordnungsgemäss durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen das Projekt ein. Der Stadtratsbeschluss vom 22. August 2012 ist rechtskräftig.
Die Arbeiten an Werkleitungen begannen im November 2012 und die wesentlichen Bauarbeiten dauern bis etwa Ende 2013. Zur Vermei- dung von Verzögerungen ist das gesamte Vorhaben einschliesslich der noch nicht festgesetzten Änderung zu genehmigen, in Bezug auf die Änderung allerdings unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Fest- setzung. Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Rotbuchstrasse, Abschnitt Schaffhauser- bis Nürenbergstrasse, betragen Fr. 10 835 000 (einschliess- lich Verwaltungskosten Werke). Die Aufwendungen zulasten der Bau- pauschale belaufen sich gemäss einer provisorischen Ermittlung auf voraussichtlich rund Fr. 3 835 000. Davon beträgt der Anteil der Auf- wendungen für den öffentlichen Verkehr rund Fr. 295 000. Nach Vorlage der Bauabrechnung und des Plans über das ausgeführte Bauwerk wird die Volkswirtschaftsdirektion gestützt auf § 39 lit. d in Verbindung mit Anhang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 (FCV; LS 611.2) denjenigen Betrag festsetzen, der von der Stadt Zürich der Abrechnung über die Baupauschale gemäss § 46 StrG belas- tet werden kann.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt der Stadt Zürich für die Erneuerung der Rotbuch- strasse, Abschnitt Schaffhauser- bis Nürenbergstrasse, in der Stadt Zürich wird im Sinne von § 45 StrG vorbehältlich der rechtskräftigen Festsetzung der Projektänderung (Radstreifen im Abschnitt Nürenberg- bis Kornhausstrasse) durch die Stadt Zürich genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat von Zürich, Stadthaus, Postfach, 8022 Zürich, das Tiefbauamt der Stadt Zürich, Postfach, 8021 Zürich, sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi