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Amt für Wirtschaft und Arbeit, ASA Koordinationsstelle, Wiedereinführung, Stellenplan

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. September 2010

1357. Wiedereinführung einer ASA-Koordinationsstelle / Stellenplan

Erwägungen

1. Ausgangslage Seit dem 1. Januar 1996 ist die von der Eidgenössischen Koordina- tionskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) ausgearbeitete Spezial- Richtlinie Nr. 6508 (über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit; ASA-Richtlinie) in Kraft. Gestützt auf Art. 83 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG; SR 832.20) sowie auf Art. 11a ff. der Verordnung über die Ver- hütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV; SR 832.30) regelt sie den Beizug von Arbeitsärztinnen und Arbeitsärzten sowie anderen Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit im Betrieb mit dem Ziel, die Anzahl und die Schwere der Berufsunfälle und Berufs- krankheiten in allen Betrieben deutlich zu senken. Mit der ASA-Richtlinie soll die Eigenverantwortung der Betriebe im Bereich der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes gestärkt werden. Betriebe mit einem Nettoprämiensatz der Berufsunfallver- sicherung von 0,5% und mehr der Lohnsumme haben in der Regel besondere Gefährdungen und müssen demnach die Gefahren ermitteln und je nach Gefahrenkategorie die Risiken beurteilen sowie Mass- nahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz treffen. Die übrigen Betriebe können die ASA-Richtlinie freiwillig anwenden.

2. Bisherige Umsetzung in der kantonalen Verwaltung Die ASA-Richtlinie ist auch für kantonale (und kommunale) Verwal- tungen verbindlich. Diese sind verpflichtet, die ASA-Richtlinie unter Mitwirkung der Arbeitnehmenden oder deren Vertreterinnen und Ver- treter umzusetzen. Mit Beschluss Nr. 1129/2002 bestimmte der Regie- rungsrat, dass die Umsetzung der EKAS-Richtlinie Nr. 6508 im Kanton bis 30. Juni 2003 zu erfolgen habe. Verantwortlich dafür seien die Be- triebe und Ämter. Sie hatten die verantwortlichen Personen zu bestim- men. Der Regierungsrat beauftragte die Volkswirtschaftsdirektion, beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eine ASA-Koordinationsstelle zu schaffen, die mit der Koordination, der Fachunterstützung der Ämter und Betriebe und der Ausbildung der Arbeitnehmerschutzverantwort- lichen betraut ist. Für die Besetzung der ASA-Koordinationsstelle

wurde im Amt für Wirtschaft und Arbeit mit Wirkung ab 1. August 2002 eine Stelle einer Ingenieurin oder eines Ingenieurs gemäss Klasse 19 VVO bewilligt. Zudem wurde ein Steuerungsausschuss eingesetzt, der unter Leitung des Personalamts stand. Die Direktionen hatten je eine linienverantwortliche Person aus einem betroffenen Amt oder Betrieb zu bezeichnen, die in den Ausschuss Einsitz nimmt. In der Folge wurde die ASA-Koordinationsstelle besetzt und der Stelleninhaber begleitete in Zusammenarbeit mit dem Steuerungs- ausschuss die Umsetzung der ASA-Richtlinie. Am 14. Dezember 2004 veröffentlichte der Steuerungsausschuss seinen Schlussbericht. Dieser Schlussbericht ist auch heute noch weitgehend aktuell. Allerdings wurde das Thema Pandemievorsorge damals noch nicht bearbeitet und in diesen Bericht aufgenommen. Im Rahmen des Sanierungsprogram- mes 2004 (San04) wurde die ASA-Koordinationsstelle wieder aufgelöst, und der Stelleninhaber ist aus der kantonalen Verwaltung ausgetreten. Dadurch fehlt heute im Bereich des betrieblichen Arbeitnehmenden- und Gesundheitsschutzes eine zentrale Steuerung. Als besonders frag- würdig erweist sich, dass die Verwaltung zwar ihre durch Bundesrecht zugewiesene Pflicht zur Kontrolle der privaten Firmen im Kanton wahrnimmt, im eigenen Zuständigkeitsbereich aber die Umsetzung der ASA-Richtlinien ohne zentrale Koordination und Aufsicht an die Ämter, Abteilungen und Betriebe delegiert hat.

3. Empfehlung des Projektausschusses zum Projekt «Pandemievorsorge» Der Projektausschuss, den der Regierungsrat zur Begleitung der Arbeiten am Projekt «Pandemievorsorge» eingesetzt hat (RRB Nr. 1471/ 2009), ist zur Ansicht gelangt, dass die vormals bestehende ASA-Koor- dinationsstelle beim AWA und der Steuerungsausschuss beim Personal- amt wieder geschaffen werden sollen. Damit wird sichergestellt, dass die anstehenden Aufgaben im Bereich des Arbeitnehmenden- und Ge- sundheitsschutzes, darin eingeschlossen die Organisation der betriebs- ärztlichen Versorgung und die Vorbereitung auf eine mögliche Pande- mie, fachgerecht und koordiniert angegangen werden. Die Erfahrungen im Umgang mit der pandemischen Grippe H1N1 zeigen, dass die Wieder- einrichtung einer ASA-Koordinationsstelle mit einem Steuerungsaus- schuss notwendig und geeignet ist, die im Projektauftrag «Pandemie- vorsorge» aufgelisteten Mängel weitgehend zu beseitigen. Die fehlende zentrale koordinierende Begleitung der Ämter, Abteilungen und Be- triebe für die rechtzeitige Vorbereitung der notwendigen organisato- rischen Massnahmen im Ereignisfall führten zu ungeklärten Zuständig-

keiten und unklaren Schnittstellen. Dass der Kanton als Aufsichtsbe- hörde die privaten Betriebe auf die Einhaltung der bundesrechtlichen Bestimmungen überprüft, selber aber diese Arbeitgeberpflichten ver- nachlässigt, entspricht nicht der Vorbildfunktion einer öffentlichen Ver- waltung (RRB Nr. 563/2010).

4. Ausgestaltung der Koordinationsstelle Für die Koordinationsstelle soll eine 100%-Stelle geschaffen und diese der Volkswirtschaftsdirektion, dem AWA im Bereich Arbeits- bedingungen, angegliedert werden. Diese organisatorische Lösung drängt sich auf, können doch damit Synergien, die sich mit der dort angesiedelten Kontrolle privater Betriebe ergeben, gemeinsam genützt werden. Zudem ist eine dauernde und wirkungsvolle Stellvertretung gewährleistet. Die mit der ASA-Koordination für die kantonalen Ämter und Betriebe beauftragte Person kann vom grossen Fachwissen und von der Erfahrung der Spezialistinnen und Spezialisten des Be- reichs Arbeitsbedingungen im AWA profitieren und das Wissen auch für kantonseigene Belange nutzen. Sobald die Koordinationsstelle be- setzt ist, soll diese zusammen mit dem neu zu wählenden Steuerungs- ausschuss die notwendigen organisatorischen und ausbildungsmässigen Arbeiten für die Umsetzung der ASA-Richtlinien an die Hand nehmen. Dazu kann weitgehend auf die früher geleistete Grundlagenarbeit zu- rückgegriffen werden. Für die neu vorzusehende Pandemievorsorge be- steht bereits ein geeignetes Handbuch des Vereins Arbeitssicherheit Schweiz. Die wichtigsten Arbeitsziele der ASA-Koordinationsstelle für den Gesundheitsschutz in der kantonalen Verwaltung sind: – Erreichung der vom Steuerungsausschuss und vom Bereichsleiter geforderten Jahresziele – Förderung des Arbeitnehmenden- und Gesundheitsschutzes, ins- besondere mit dem Ziel der Verminderung der Betriebsunfälle und Absenzen in der kantonalen Verwaltung – Beratung und Unterstützung von Ämtern und Betrieben der kanto- nalen Verwaltung im Bereich der Gesundheitsvorsorge – Beobachtung und Beurteilung der sich verändernden Risiken für den Gesundheitsschutz – Aufbau und Unterhalt eines Controllingsystems bezüglich Gesund- heitsvorsorge in der kantonalen Verwaltung – Auswertung von Ereignissen und allfälliger Massnahmenvorschlag aus diesen Erkenntnissen

Aus diesen Arbeitszielen ergeben sich folgende Aufgaben: – Wiedereinteilung und Koordination der Umsetzung der EKAS- Richtlinie 6508 in der kantonalen Verwaltung; Einsitznahme im Steuerungsausschuss – Pandemieprävention und Beobachtung der Gefährdungslage für weitere Risiken – Unterstützung der Ämter und Betriebe bei ihren diesbezüglichen Aufgaben – Leitung von oder Mitwirkung in Arbeitsgruppen – Erteilung von Auskünften und Beratung von Vorgesetzten und Mitarbeitenden – Organisation und Leitung einer Erfahrungsaustausch-Plattform – Aufbau und Bewirtschaftung von Statistiken und Daten im Fach- bereich Die Ansiedlung der ASA-Koordinationsstelle im AWA verletzt den Grundsatz der klaren Trennung der Rollen eines Arbeitgeberverant- wortlichen von der Aufsichtsbehörde nicht, wie dies im Schreiben des SECO vom 8. April 1999 an die für den Vollzug zuständigen Depar- temente festgehalten wurde. Die materielle Verantwortung für die Arbeitgeberfunktion liegt nämlich bei den Ämtern und Betrieben, wo- hingegen die dem AWA unterstellte Fachstelle lediglich unterstützende und koordinierende Aufgaben wahrnimmt.

5. Stellenplan und Kosten Die Wiedereinführung einer ASA-Koordinationsstelle stützt sich auf RRB Nr. 563/2010. Es ist auf den 1. Oktober 2010 1,0 Stelle in der Lohnklasse 19 VVO zu schaffen (vgl. RRB Nr. 1129/2002, Ziff. III). Es entsteht demnach ein zusätzlicher Personal- und Sachaufwand von rund Fr. 160 000 pro Jahr. Die mit der Schaffung der Stelle entstehenden Kosten sind im Budget 2011 bzw. im KEF 2011–2014 eingestellt. Kosten, die für das 4. Quartal 2010 entstehen, können über das Globalbudget 2010 abgedeckt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Koordination der Umsetzung der ASA-Richtlinie, für die Fachunterstützung der Ämter und Betriebe und für die Ausbildung der Arbeitnehmerschutzverantwortlichen wird die ASA-Koordinations- stelle wieder eingeführt. Sie ist der Volkswirtschaftsdirektion, Amt für Wirtschaft und Arbeit, angegliedert.

II. Der Stellenplan des Amtes für Wirtschaft und Arbeit wird mit Wirkung ab 1. Oktober 2010 wie folgt erweitert: 1,0 Stelle Leiter/in ASA-Koordinationsstelle, Richtposition Ingenieur/in, gemäss Klasse 19.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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