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Décision

RRB Nr. 1368/2013

Universitätsspital, Culmannstrasse 8, Teilsanierung, gebundene Ausgabe

4 décembre 2013Allemand4 min

Source zh.ch

Universitätsspital, Culmannstrasse 8, Teilsanierung, gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2013

1368. Universitätsspital (Culmannstrasse 8, Teilsanierung)

Erwägungen

Die Liegenschaft Culmannstrasse 8 des Universitätsspitals wurde 1888 erstellt und beherbergt heute die Klinik für Psychiatrie und Psychothera- pie mit ihren drei Abteilungen – Ambulatorium mit Spezialsprechstunden – Konsiliar-Liaisonpsychiatrie einschliesslich Notfallpsychiatrie – Zentrum für Essstörungen (ZES) Das ZES auf den Geschossen D und E ist die einzige Einrichtung dieser Art in der Schweiz und verfügt über elf stationäre Behandlungs- plätze sowie ein ambulantes Behandlungsangebot. Infolge der starken Inanspruchnahme sollen durch eine Optimierung der Raumstrukturen der stationäre Bereich um einen Platz vergrössert und der ambulante Bereich durch zusätzliche Therapieangebote verstärkt werden. Die bei- den Geschosse werden nach den Umbauten wie folgt genutzt: – Geschoss D Zwei Zweibett- und ein Einbettzimmer, fünf Büro-, Besprechungs- und Therapieräume, Küche, Aufenthaltsräume, Pikettzimmer und Neben- räume – Geschoss E Drei Einbett- und zwei Zweibettzimmer, Raum für Gruppentherapien, drei Büro- und Therapieräume, Nebenräume und Waschküche Darüber hinaus werden auf dem Geschoss A der Eingangsbereich der gesamten Klinik neu gestaltet und für das ganze Gebäude Massnah- men zur Verbesserung der Erdbebensicherheit und des Brandschutzes getroffen. Im Wesentlichen sind folgende Baumassnahmen vorgesehen: – sanfte Sanierung der bestehenden Patientenzimmer auf den Geschos- sen D und E ohne Eingriffe in die Tragstruktur – Ersatz der Fenster auf den Geschossen D und E und Nachrüstung der Dachfenster mit einer aussenliegenden Beschattung – Erneuerung der Elektro- und Lichtinstallationen auf den Geschos- sen D und E – Vergrösserung der Küche auf dem Geschoss D durch Einbezug eines Nebenraumes

– Einbau von je einer Nasszelle in ein Pikett- und ein Patientenzimmer – im ganzen Gebäude Ersatz verschiedener Türen durch Brandschutz- türen – teilweise Erstellung neuer Backsteinwände und Einzug von Stahl- trägern sowie weitere Massnahmen zur Stärkung der Tragstruktur im ganzen Gebäude zur besseren Erdbebensicherheit. Das Hochbauamt hat durch die Wellmann Architekten AG, Zürich, ein Projekt mit Kostenvoranschlag ausarbeiten lassen. Die Kosten der Massnahme betragen gemäss Voranschlag der Architekten vom 6. August 2013 Fr. 2 500 000 (Kostenstand 1. April 2013, Genauigkeitsgrad ±10%). Sie setzen sich wie folgt zusammen: in Franken Vorbereitungsarbeiten 156 000 Gebäude 1 238 000 Baunebenkosten 686 000 Reserve (rund 8%) 206 000 Ausstattung 214 000 Total (einschliesslich MWSt 8,0%) 2 500 000 Die Kosten für die Ausstattung von Fr. 214 000 gehen zulasten des Uni- versitätsspitals. Es verbleiben Baukosten von Fr. 2 286 000. Es wird von einer Restnutzungsdauer der Liegenschaft von zehn Jah- ren ausgegangen. Alle Anlageteile werden daher mit 10% abgeschrieben. Die jährlichen Kapitalfolgekosten errechnen sich demnach wie folgt: Kosten Kapitalfolgekosten Kontierung Kalkulatorische Abschreibung Abschreibung Zinsen (2,25%) pauschal Fr. Fr. Fr. Konto 5041 1 00000 10,6% 241 900 2 720 10% 24 200 Hochbauten Rohbau 1 Konto 5041 2 00000 11,8% 269 600 3 030 10% 27 000 Hochbauten Rohbau 2 Konto 5041 3 00000 34,3% 784 800 8 830 10% 78 500 Hochbauten Ausbau Konto 5041 4 00000 43,3% 989 700 11 120 10% 99 000 Hochbauten Installationen Total (einschliesslich 100% 2 286 000 25 700 228 700 MWSt 8,0%) Total 2 286 000 Total 254 400

Das Universitätsspital rechnet mit einem betrieblichen Mehrertrag von Fr. 250 000 infolge des zusätzlichen stationären Behandlungsplatzes. Be- triebliche Folgekosten entstehen nicht. Die Abwicklung des Projekts erfolgt gemäss Standardprozess der Im- mobilienverordnung. Der Projektantrag wurde mit RRB Nr. 7/2012 mit geschätzten Kosten von Fr. 2 500 000 genehmigt. Für das Vorhaben ist gemäss § 22 des Gesetzes über das Universitäts- spital eine Ausgabe von Fr. 2 286 000 zu bewilligen. Es handelt sich gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung um eine gebundene Ausgabe zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz. Die Ausgabe geht zulasten des Kontos 6340. 5041, Erneuerungsunterhalt Hochbau. Das Vorhaben ist im Budgetent- wurf 2014 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2014–2017 nicht enthalten. Im Planjahr 2014 sind Fr. 1 300 000 vorgesehen. Die Finanzierung ist durch Verschiebungen oder Kürzungen von ande- ren Projekten innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 6300, Somatische Akut- versorgung und Rehabilitation, sicherzustellen. Im Planjahr 2015 sind Fr. 1 000 000 vorgesehen. Der Wert für das Jahr 2015 ist in die kommende Finanzplanung aufzunehmen.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Teilsanierung der Liegenschaft Culmannstrasse 8 des Uni- versitätsspitals wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 286 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 6300, somatische Akut- versorgung und Rehabilitation, bewilligt.

II. Der Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baukosten- indexes gemäss nachfolgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Kostenstand 1. April 2013)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Ge- sundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi