RRB Nr. 1372/2014
Stiftung Ente per la formazione, la riqualificazione professionale e la ricerca, Beitragsberechtigung, Subvention
17 décembre 2014Allemand6 min
Source zh.ch
Stiftung Ente per la formazione, la riqualificazione professionale e la ricerca, Beitragsberechtigung, Subvention
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. Dezember 2014
1372. Stiftung Ente per la formazione, la riqualificazione professionale e la ricerca (ECAP), Beitragsberechtigung und Subvention
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Stiftung Ente per la formazione, la riqualificazione professionale e la ricerca (ECAP) ist ein gemeinnütziges und nicht gewinnorientiertes Erwachsenenbildungs- und Forschungsinstitut. Sie führt Vorbereitungs- kurse auf eidgenössische Berufsprüfungen, Kurse zur Vermittlung von Grundkompetenzen im Bereich Informations- und Kommunikations- technologie, Alphabetisierungskurse für Fremdsprachige und Deutsch- kurse durch.
B. Beitragsberechtigte Angebote a. Voraussetzungen Gemäss § 37 Abs. 1 lit. c des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) in Verbindung mit § 5e der Verordnung über die Finanzierung von Leistungen der Be- rufsbildung vom 24. November 2010 (VFin BBG) werden Kurse der all- gemeinen Weiterbildung mit einer Pauschale von Fr. 16 pro Teilnehmerin und Teilnehmer und Lektion finanziert, sofern sie Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Alltagsmathematik sowie Infor- mations- und Kommunikationstechnologien vermitteln. Die Ausrichtung von Beiträgen setzt voraus, dass diese Angebote andernfalls nicht aus- reichend bereitgestellt würden (§ 32 Abs. 2 lit b EG BBG). Unter Grund- kompetenzen werden Kompetenzen verstanden, die eine erwachsene Person für eine volle und eigenständige Teilnahme in der Gesellschaft, am kulturellen Leben sowie auf dem Arbeitsmarkt benötigt. b. Grundlagen-Informatikkurse und Alphabetisierungskurse Die Stiftung ECAP führt Grundlagen-Informatikkurse durch. In den Kursen werden grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Textverarbei- tungsprogrammen, Internet und E-Mail vermittelt. Die Alphabetisie- rungskurse dienen der Beseitigung von Mängeln im Bereich Lesen sowie Schreiben und helfen damit beim Erwerb und der Festigung notwendi- ger Kenntnisse für ein selbstständiges und verantwortungsvolles Leben. Die von der Stiftung ECAP durchgeführten Grundlagen-Informatikkurse und Alphabetisierungskurse vermitteln somit Grundkompetenzen im Sinne von § 5e VFin BBG.
Bisher wurden gestützt auf eine historisch gewachsene Praxis auch die von der Stiftung ECAP durchgeführten Deutschkurse auf dem Niveau A1 bis B1 subventioniert. Diese können nicht mehr subventioniert wer- den, weil für Deutschkurse der Niveaus A1 bis B1 ein breites und gut besuchtes Angebot besteht (vgl. § 32 Abs. 2 lit. b EG BBG). d. vorbereitende Kurse auf die eidgenössische Berufsprüfung Die Stiftung ECAP führt vorbereitende Kurse auf die eidgenössische Berufsprüfung interkulturelle Übersetzerin bzw. interkultureller Über- setzer und Ausbildnerin bzw. Ausbildner durch. Diese werden gestützt auf § 37 Abs. 1 lit. a EG BBG in Verbindung mit § 5 b VFin BBG subven- tioniert.
C. Subvention Gestützt auf § 2 der Übergangsbestimmung zu den Änderungen der VFin BBG vom 19. Dezember 2012 der VFin BBG sind die nur noch bis Ende 2014 subventionierten Deutschkurse der Niveaus A1 bis B1 im bisherigen Umfang und damit aufwandorientiert zu finanzieren (jähr- lich rund Fr. 1 000 000). Die von der Stiftung ECAP durchgeführten Deutschkurse der Niveaus A1 bis B1 sind daher mit Fr. 16 pro Teilneh- merlektion bis Ende 2014 zu subventionieren. Dies führt für 2013 zu einer Subvention von höchstens Fr. 4 200 000 und für 2014 zu einer Sub- vention von höchstens Fr. 5 700 000. Die tatsächliche Subvention wird anhand der tatsächlichen Teilnehmerzahlen durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt abgerechnet. Diese Kurse werden ab 2015 nicht mehr subventioniert. Es handelt sich um eine Subvention im Sinne von § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes und damit um eine gebundene Aus- gabe. Für die vorbereitenden Kurse auf die eidgenössische Berufsprüfung wird pro Studentin und Student mit stipendienrechtlichem Wohnsitz eine Lektionenpauschale von Fr. 7 ausgerichtet. Die Subvention pro Studen- tin und Student beträgt höchstens Fr. 3500 (500 Lektionen, § 5b VFin BBG). Die Zahlen für 2013 liegen vor; es haben 13 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Vorbereitungskurs Ausbildner BP besucht. Dies führt zu einer Subvention von Fr. 11 000. Ab 2014 kommt ein weiterer Vorbe- reitungskurs hinzu; es ist mit einer Subvention von höchstens Fr. 31 000 zu rechnen. Bei den Grundlagen-Informatikkursen und den Alphabetisierungs- kursen betrugen die tatsächlichen Leistungen 2013 15 100 Teilnehmer- lektionen. Für 2014 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor. Es ist gemäss Angaben der Stiftung ECAP davon auszugehen, dass die Anzahl
Teilnehmerlektionen den Zahlen 2013 entsprechen wird. In der Jahres- vereinbarung 2014 wird die Anzahl subventionierter Teilnehmerlektio- nen auf höchstens 15 500 begrenzt. Für die Grundlagen-Informatikkur- se und die Alphabetisierungskurse sind somit für 2013 eine Subvention von höchstens Fr. 242 000 und für 2014 von höchstens Fr. 248 000 zuzu- sichern. Die tatsächliche Subvention wird anhand der tatsächlichen Teilnehmerzahlen durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt abge- rechnet. Für die Bewilligung dieser Ausgaben ist gestützt auf § 39 lit. d und An- hang 2 der Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 die Bildungs- direktion bzw. gestützt auf die Verfügung der Bildungsdirektion vom 15. Juli 2011 das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zuständig. Übersicht über die Ausgaben 2013 und 2014 (in Franken): Kategorie 2013 2014 Total Durch das MBA zu bewilligende Ausgaben Allgemeine Weiterbildung gemäss § 5e VFin BBG 242 000 248 000 Vorbereitende Kurse auf die eidgenössische 11 000 31 000 Berufsprüfung gemäss § 5b VFin BBG Vom Regierungsrat zu bewilligende Ausgaben für die Deutschkurse Allgemeine Weiterbildung Deutschkurse 4 200 000 5 700 000 9 900 000 Die Finanzierung erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7306, Berufsbildung, PSP 7395B-43-002, Konto 3636 3 00000 (Subventionen an private Institutionen). Im Budget 2014 sind davon Fr. 2,3 Mio. Franken eingestellt. Die übrigen Ausgaben von Fr. 7,6 Mio. Franken können innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, kompensiert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Stiftung Ente per la formazione, la riqualificazione professio- nale e la ricerca (ECAP) ist ab 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2014 als staatsbeitragsberechtigt anerkannt.
II. Der Stiftung ECAP wird an die Deutschkurse der Niveaus A1 bis B1 für 2013 und 2014 eine Subvention von insgesamt höchstens Fr. 9 900 000 als gebundene Ausgabe zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungs- gruppe Nr. 7306, Berufsbildung, zugesichert.
III. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen An- trag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IV. Mitteilung an die Stiftung ECAP, Neugasse 116, 8005 Zürich (E), sowie an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi