RRB Nr. 1373/2012
Fremdkapitalaufnahmen 2013, Ermächtigung
19 décembre 2012Allemand3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Dezember 2012
1373. Fremdkapitalaufnahmen 2013 (Ermächtigung)
Erwägungen
Das Jahr 2012 weist Fremdkapitalfälligkeiten von 50 Mio. Franken auf. Im Weitern wurde gemäss Budget 2012 mit einem Finanzierungsbedarf von 610 Mio. Franken aus der Erfolgsrechnung und der Investitions- rechnung gerechnet. Der Finanzierungsbedarf von insgesamt 660 Mio. Franken wird sich indessen verringern: Sowohl die Erfolgsrechnung als auch die Investitionsrechnung werden gemäss Zwischenberichterstat- tungen besser als budgetiert abschliessen. Diese Finanzierungsbedürf- nisse werden mittels einer Anleihe über 1 Mrd. Franken abgedeckt. Der verbleibende Anteil dieser Anleihe wird für die Finanzierungsbedürf- nisse im 2013 verwendet. Auf Ende 2012 setzt sich das am Kapitalmarkt aufgenommene Fremdkapital wie folgt zusammen: in Mio. Franken 2012 in % 2011 in % Kassenscheine 500,0 11,6 500,0 14,9 Darlehen mit variablem Zinssatz 0,0 0,0 0,0 0,0 Darlehen mit festem Zinssatz 300,0 7,0 350,0 10,5 Staatsanleihen 3500,0 81,4 2500,0 74,6 Total 4300,0 100,0 3350,0 100,0
In Einklang mit den seinerzeitigen Vertragsbedingungen sind 2013 eine Staatsanleihe, ein Kassaschein und ein Darlehen über insgesamt 700 Mio. Franken zurückzuzahlen. Im Weitern ist der BVK eine Einmal- einlage von 2 Mrd. Franken zu überweisen. Damit beziffern sich die Fremdkapitalfälligkeiten 2013 auf insgesamt 2,7 Mrd. Franken: Gläubiger Volumen (in Franken) Zins Laufzeit Staatsanleihe 500,0 Mio. 2,75% 2003–14.01.2013 Kassaschein 100,0 Mio. 2,70% 2003–21.01.2013 Postfinance 100,0 Mio. 2,47% 2003–25.03.2013 BVK 2000,0 Mio. Var. Zins
Nach heutiger Schätzung beträgt der Finanzierungsbedarf 2013 aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung rund 300 Mio. Fran- ken. Zusammen mit den Fremdkapitalfälligkeiten von 2,7 Mrd. Franken beziffert sich der zu refinanzierende Betrag 2013 somit auf 3 Mrd. Fran- ken. Mehr als 1 Mrd. Franken kann aus der vorhandenen Liquidität gedeckt werden. 2013 weist jedoch grosse planerische Unsicherheiten auf. Deshalb ist eine entsprechende Reserve in die Ermächtigung zur Aufnahme von Fremdkapital einzustellen. 2013 sollen daher höchstens 2 Mrd. Franken am Kapitalmarkt aufgenommen werden.
Kapitalaufnahmen im mittel- und langfristigen Laufzeitenbereich sollen hierbei wie üblich in Form von öffentlichen Anleihen (in Form der Festübernahme auf kompetitiver Basis) oder Darlehen aufgenommen werden. In Einklang mit den jeweiligen Aussichten am Kapitalmarkt können sämtliche Laufzeiten berücksichtigt werden, wobei langfristige Kapitalaufnahmen zu bevorzugen sind und einer ausgewogenen Fällig- keitsstaffelung gebührend Rechnung zu tragen ist. Wie in den Vorjahren ist bei der Begebung von Staatsanleihen wiederum ein Emissionsvolumen von mindestens 200 Mio. Franken pro Anleihe anzustreben und bei den Darlehen ein Volumen von mindestens 50 Mio. Franken. Gemäss § 58 Abs. 1 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungs- legung ist für die Aufnahme von langfristigen Mitteln der Regierungs- rat zuständig. Um das Emissionsverfahren zu vereinfachen, insbesonde- re zur Schaffung einer höheren Flexibilität bei der Kapitalbeschaffung, ist die Finanzdirektion zu ermächtigen, mittel- und langfristige Fremd- gelder bis zum Gesamtbetrag von höchstens 2 Mrd. Franken aufzuneh- men.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, 2013 auf dem Weg der Anlei- hensemission und von Darlehensaufnahmen Fremdkapital im Gesamt- betrag von höchstens 2 Mrd. Franken aufzunehmen und die Konditio- nen zu vereinbaren.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi