RRB Nr. 1374/2012
Lotteriefonds, Entwicklungszusammenarbeit 2012, Nothilfe Syrien, Ermächtigung
19 décembre 2012Allemand5 min
Source zh.ch
Lotteriefonds, Entwicklungszusammenarbeit 2012, Nothilfe Syrien, Ermächtigung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 19. Dezember 2012
1374. Lotteriefonds des Kantons Zürich (Entwicklungszusammenarbeit 2012, Nothilfe Syrien)
Erwägungen
1. Formelles Nothilfe zur Linderung der Auswirkungen von humanitären und Naturkatastrophen kann entweder über die Allgemeinen Mittel des Regierungsrates oder über den Rahmenkredit für Vorhaben der Ent- wicklungszusammenarbeit (EZA) und der Inlandhilfe (IH) geleistet werden. Die Allgemeinen Mittel für 2012 sind vollständig ausgeschöpft. Gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 9. Juli 2012 stehen dem Regierungsrat für die Jahre 2011 bis 2014 je 10 Mio. Franken für die EZA und die IH zur Verfügung. Aufgrund von Verzögerungen bei der Ausarbeitung der neuen Vergabekriterien für EZA und IH wurden die Beitragsleistungen 2011 und 2012 zusammengelegt. Somit standen dem Regierungsrat für diese Vergabungen 2012 insgesamt 20 Mio. Franken zur Verfügung. Mit RRB Nr. 995/2012 wurden Fr. 4 221 682 für die IH, mit RRB Nr. 1283/2012 Fr. 10 957 000 für die EZA bewilligt; ein Betrag von Fr. 4 821 318 wurde nicht ausgeschöpft.
2. Notlage in Syrien, Engagement der Glückskette UN-Behörden schätzen, dass in Syrien seit dem Beginn des Konfliktes im März 2011 rund 2,5 Mio. Menschen auf der Flucht sind, davon sind rund 500 000 Menschen in die umliegenden Länder geflohen. Sie sind untergebracht in Flüchtlingslagern und bei Gastfamilien oder in selbst gemieteten Lokalitäten. Aufgrund der wachsenden Anzahl von Flücht- lingen und des Winters hat sich der Unterstützungsbedarf in jeder Hin- sicht (Unterkünfte, Nahrungsmittel, Decken, medizinische und psycho- soziale Betreuung) verstärkt. Die Glückskette sammelt seit März 2012 für die Opfer des Konflikts. Am 13. November 2012 hat sie einen nationalen Sammeltag durch- geführt. Bis heute beträgt das Spendenaufkommen 9,1 Mio. Franken. Bis anhin unterstützte die Glückskette zwölf Hilfsprojekte von sieben Organisationen (Caritas, Handicap International, Heks, Medair, Schwei- zerisches Rotes Kreuz, Solidar Suisse, Terre des hommes – Kinderhilfe) in Jordanien, im Libanon, in der Türkei und in Syrien (einige dieser Partnerhilfswerke haben Zugang zu gewissen Regionen in Syrien und können teilweise trotz der schwierigen Lage auch der Bevölkerung im
Land selber zu Hilfe kommen). Zurzeit liegen der Glückskette acht weitere Hilfsvorhaben zur Mitfinanzierung vor, unter anderem auch eines im Irak. Je mehr Mittel der Glückskette zur Verfügung stehen, umso mehr Vorhaben kann sie berücksichtigen bzw. die Laufzeit von Vorhaben verlängern. Die Glückkette ist eine von der SRG ins Leben gerufene unabhängige Stiftung. Sie ist kein eigentliches Hilfswerk, vielmehr ein Sammelsystem und dafür verantwortlich, dass die gesammelten Spendengelder in Zusammenarbeit mit Schweizer Partnerorganisationen zugunsten von Katastrophenopfern eingesetzt werden. Um nach der Gewährung der EZA-Beiträge 2012 (vgl. RRB Nr. 1283/2012) nicht einzelne Hilfswerke gegenüber anderen bevorzugt zu behandeln, ist es sinnvoll, einen Not- hilfebeitrag zugunsten der Syrien-Flüchtlinge an die Glückskette aus- zurichten.
3. Beschrieb der Vorhaben Die Partnerorganisationen der Glückskette versuchen, mit ihren Projekten die dringendsten Bedürfnisse der syrischen Flüchtlinge abzu- decken. Die einzelnen Vorhaben weisen je nach Gebiet unterschiedliche Schwerpunkte auf: – In Jordanien erhalten syrische Familien, die vor allem bei Gast- gemeinden Zuflucht gefunden haben, je nach Situation Nahrungs- mittel- und eine Non-Food-Hilfe (Hygienesets, Decken, Bettwäsche usw.). Familien, die an ungesunden oder wenig geigneten Orten leben, wird geholfen, ihre provisorische Unterkunft zu verbessern oder eine andere zu finden. In bestimmten Fällen wird eine Unter- stützung für die Zahlung von Mieten ausgerichtet. Ebenso wird psychosoziale Hilfe geboten. Kinder erhalten gezielte Förderung in Spiel- und Schulaktivitäten. – Im Libanon erhalten die Begünstigten Nahrungsmittel, Kleidung, Decken, Hygieneartikel und andere Güter zur Deckung des Grund- bedarfs. Besonders hilfsbedürfigte Familien erhalten zusätzlich eine finanzielle Unterstützung, damit sie die Ausgaben für Medizin, Unter- kunft und Nahrungsmittel decken können. Hinzu kommt die Abgabe von Kleidern und Schuhen. Zudem erfolgt psychologische Unter- stützung. Besonders traumatisierte Personen werden an spezialisierte Dienste überwiesen. Schulkinder sollen so schnell wie möglich wie- der Schulunterricht erhalten. In den Flüchtlingslagern werden Frei- willige mit unterschiedlichen Workshops in Prozessen und Standards der humanitären Hilfe aus- und weitergebildet. – Hausangestellte, die in Syrien gearbeitet haben, werden dabei unter- stützt, in ihr Heimatland zurückzukehren.
– Neben der allgemeinen medizinischen Hilfe erhalten Flüchtlinge in den grenznahen Zonen von Libanon und Jordanien spezialisierte medizinische Hilfe und Zugang zu besonderen medizinischen Hilfs- geräten (z. B. Prothesen) sowie eine entsprechende fortwährende Pflege. – In Syrien und in der Türkei werden Lebensmittel an die hilfsbedürf- tigsten Personen abgegeben. Zum Schutz der Organisationen und der lokalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichtet die Glückskette darauf, die jeweiligen Aktivitäten in der Öffentlichkeit genauer zu beschreiben. Mehrere dieser laufenden Projekte wurden bereits bis zum 31. März 2013 verlängert.
4. Beitragshöhe Es ist nicht davon auszugehen, dass sich die Krisensituation rasch beruhigen wird. Aufgrund der noch immer zunehmenden Zahl von Flüchtlingen und des Winters besteht ein grosser Bedarf an Unterstüt- zungsleistungen. Mit einer Beitragsleistung zugunsten der Glückskette kann ihr Handlungsspielraum vergrössert werden, indem sie zusätzliche Vorhaben mitfinanzieren bzw. die Unterstützung bereits laufender Vor- haben verlängern kann. Ein Beitrag von Fr. 500 000 ist angebracht.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, folgenden Beitrag zulasten des Lotteriefonds auszurichten (Konto 3636 3 000 000): In Franken «Glückskette» Spendenkonto «Syrien» 500 000 Total 500 000
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Finanz- direktion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi