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Volksinitiative "Gegen Masseneinwanderung", Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. Dezember 2013

1382. Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» (Konsultation der Konferenz der Kantonsregierungen für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone) Am 9. Februar 2014 wird über die Eidgenössische Volksinitiative «Gegen Masseneinwanderung» abgestimmt. Es folgen die Abstimmungen über die Eidgenössische Volksinitiative «Stop der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen» (Ecopop-Initiative) und über die Ausdehnung der Freizügigkeit auf Kroatien. Bei diesen Ab- stimmungen stehen jeweils wesentliche Interessen des Kantons Zürich auf dem Spiel. Es drängt sich daher auf, dass der Regierungsrat dazu gegenüber der Öffentlichkeit eine klare Haltung einnimmt und diese geschlossen vertritt (RRB vom 2. November 2005). Die gleiche Zielsetzung will auch die Konferenz der Kantonsregierun- gen verfolgen. Mit Schreiben vom 19. November 2013 unterbreitete die Konferenz der Kantonsregierungen den nachfolgenden Entwurf für eine gemeinsame Stellungnahme der Kantone zur Volksinitiative «Gegen Mas- seneinwanderung» mit der Bitte um Stellungnahme: «Nein zur Volksinitiative ‹Gegen Masseneinwanderung› Zusammenfassung Die Kantone sprechen sich gegen die Volksinitiative aus, da sie nicht nur die Personenfreizügigkeit mit der EU aufs Spiel setzt, sondern die ge- samte Europapolitik der Schweiz der vergangenen 20 Jahre infrage stellt. Die Volksinitiative gefährdet ausserdem den Wohlstand der Schweiz, der wesentlich auf dem dualen Zulassungssystem beruht.

Erwägungen

1. Bekenntnis zur schweizerischen Migrationspolitik Die Kantone bekennen sich zur schweizerischen Migrationspolitik, die auf den Pfeilern Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und Integration beruht. Sie ist Grundlage für den Wohlstand in der Schweiz. Die Kantone leisten einen wesentlichen Beitrag an die schweizerische Migrations- politik. Im Sinne der humanitären Tradition, Personen auf der Flucht vor Verfolgung aufzunehmen, tragen die Kantone im Rahmen ihrer Zu- ständigkeit zu einer glaubwürdigen Asylpolitik bei. Sie gewährleisten die öffentliche Sicherheit und Ordnung und tragen damit zu einer hohen Lebensqualität der Bevölkerung und zur Attraktivität der Schweiz als Wirtschaftsstandort bei. Gleichzeitig fördern und fordern die Kantone die Integration von Zugewanderten.

2. Zuwanderung als Wirtschaftsmotor Das duale Zulassungssystem, das einerseits die volle Personenfreizügig- keit mit EU/EFTA-Staatsangehörigen vorsieht und anderseits die Zuwan- derung hochqualifizierter und von der Wirtschaft nachgefragter Arbeits- kräfte aus Drittstaaten zulässt, hat sich als Steuerungsinstrument be- währt. Es sichert und fördert den Wohlstand in der Schweiz. Die Schweiz kann dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel nicht zuletzt dank des dualen Zulassungssystems begegnen. So sind das Gesundheitswesen, die Tourismusbranche, die Gastronomie und weitere Industrie- und Dienst- leistungsbranchen längst auf Arbeitskräfte aus der EU/EFTA angewie- sen. Ausserdem setzen die Kantone bei der Standortförderung auf eine Qualitätsstrategie, welche die Ansiedlung von wertschöpfungsstarken Unternehmen und die Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen be- zweckt. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz hängt im grossen Mass mit einem flexiblen und international ausgerichteten Arbeitsmarkt zu- sammen. Ohne ausreichende Befriedigung der Nachfrage nach Arbeits- kräften ergeben sich wirtschaftliche Nachteile. Die Kantone setzen sich gleichzeitig dafür ein, dass das Potenzial der gesamten in der Schweiz wohnhaften Arbeitskräfte mittels Qualifizierung entsprechend dem Be- darf der Wirtschaft, Innovationen zur Entschärfung der Fachkräfteknapp- heit, Förderung der Phase vor und nach der Pensionierung (aktives Altern), besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie vermehr- ter Integration von Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezügern, von bildungsschwachen Menschen und von Menschen mit Behinderungen besser ausgeschöpft wird. Zudem bilden die flankierenden Massnahmen, die mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU eingeführt wurden und die dessen wirksame Umsetzung garantieren sollen, ein wichtiges Instrument zum Schutz der Erwerbstätigen vor miss- bräuchlicher Unterschreitung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen. Sie wurden durch neue Bestimmungen ergänzt, welche die Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit sowie die Sanktio- nierung von Verstössen gegen zwingende Lohn- und Arbeitsbedingun- gen verbessern. Ausserdem wurde im Bauhaupt- und Baunebengewerbe eine verstärkte Regelung zur Solidarhaftung des Erstunternehmers für Lohnverstösse durch seine Subunternehmer eingeführt. Die Kantone sind gemeinsam mit dem Bund und den Sozialpartnern für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zuständig. Die Erfahrungen zeigen je- doch, dass sich die Personenfreizügigkeit nicht in der gesamten Schweiz und in allen Branchen gleich auswirkt: Grenznähe, Wirtschaftsstruktur oder die Grösse der kantonalen Strukturen schaffen unterschiedliche

Voraussetzungen. Die Kantone erachten den föderal aufgestellten und dual organisierten Vollzug nach wie vor als wirkungsvollsten Ansatz, da er auf die regionalen Besonderheiten eingehen kann. Die Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren hat in ihrem Bericht zur Optimie- rung des Vollzugs der Flankierenden Massnahmen zur Personenfreizü- gigkeit Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie Herausforderungen gezielt angegangen werden können. Neue Instrumente erachten die Kan- tone jedoch als unnötig. Schliesslich fördern und fordern die Kantone zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts die Integration der Zugewanderten. Ziel der Integration ist das Zusammenleben der ein- heimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und in gegenseitiger Achtung und Toleranz. Die Integration soll die chancengleiche Teilnahme von Ausländerinnen und Ausländern am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Schweiz ermöglichen. Sie ist ein gegenseitiger Prozess und setzt voraus, dass sich alle Zugewanderten und Einheimischen dafür einsetzen.

3. Europapolitische Dimension Die Annahme der Volksinitiative hätte zur Folge, dass die Schweiz das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandeln müsste. Da eine erfolgreiche Neuverhandlung nicht realistisch ist, müsste die Schweiz das Abkommen kündigen. Aufgrund der Guillotine-Klausel wür- den mit einer Kündigung sämtliche Abkommen der Bilateralen I (die Abkommen über die technischen Handelshemmnisse, über das öffent- liche Beschaffungswesen, über die Landwirtschaft, über den Landver- kehr, über den Luftverkehr und über die Forschung) automatisch weg- fallen. Die Schweiz würde dadurch den privilegierten Zugang zum EU-Bin- nenmarkt verlieren. Die Kantone sprechen sich gegen die Volksinitiative aus, da sie nicht nur die Personenfreizügigkeit mit der EU aufs Spiel setzt, sondern die gesamte Europapolitik der Schweiz der vergangenen 20 Jahre infrage stellt. Die Kantone gehen nicht davon aus, dass die EU wie 1992 nach dem Nein zum EWR noch einmal Hand für eine Sonder- behandlung der Schweiz bieten wird.» Der Entwurf gibt die wesentlichen Gründe dafür wieder, weshalb sowohl die Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung als auch die Ecopop-Initative aus Sicht des Regierungsrates abzulehnen sind. Für den Kanton Zürich überwiegen die Vorteile, die mit der Einwan- derung verbunden sind, deren Nachteile deutlich. Die vertraglichen Be- ziehungen zur EU dürfen aus Sicht der Zürcher Wirtschaft keinesfalls

gefährdet werden, sondern müssten im Gegenteil noch geklärt werden (z. B. Finanzwirtschaft). In einzelnen Branchen, z. B. im Gesundheits- wesen, könnten die Dienstleistungen weder in der geforderten Qualität noch im notwendigen Umfang erbracht werden. Im Forschungs- und Aus- bildungsbereich ist der Zuzug hochqualifizierter Arbeitskräfte Voraus- setzung dafür, dass die Bildungsinstitutionen ihr auch international anerkanntes hohes Niveau beibehalten können. Die guten Zuzugsmög- lichkeiten für ausländisches Personal sind ein wesentlicher Faktor der Standortattraktivität. Der Regierungsrat verkennt dabei nicht, dass das Bevölkerungswachs- tum vorab in den Agglomerationen nicht nur eine Chance, sondern auch eine grosse Herausforderung in den verschiedensten Politikbereichen darstellt. Es gilt, die Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen. Dies be- deutet im Zuständigkeitsbereich des Kantons vor allem: – Mit geeigneten raumplanerischen Massnahmen ist dafür zu sorgen, dass die hohe Qualität des Lebensraums Zürich erhalten bleibt und gleich- zeitig genügend bezahlbarer Wohnraum für die wachsende Bevölke- rung zur Verfügung steht. – Die Infrastrukturen müssen angepasst werden. – Der gesellschaftliche Zusammenhalt muss durch verstärkte Integra- tionsbemühungen gefördert werden. Von einer durch Zuwanderung gestärkten Wirtschaft muss zudem er- wartet werden, dass sie in der Lage sein wird, für die Erhaltung des hohen Beschäftigungsniveaus zu sorgen. Dem Entwurf der Stellungnahme der Kantonsregierungen ist zuzu- stimmen; die Volksinitiative ist abzulehnen. An einer Stelle ist eine Prä- zisierung des Entwurfs vorzunehmen. Die Haltung des Regierungsrates ist über die Konferenz der Kantons- regierungen hinaus in geeigneter Weise bekannt zu machen.

Dispositiv

Auf Antrag der Staatskanzlei beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen (auch an mail@ kdk.ch): Wir bedanken uns für die Möglichkeit, zum Entwurf der gemeinsamen Stellungnahme der Kantonsregierungen zur Volksinitiative «Gegen Mas- seneinwanderung» Stellung nehmen zu können, und äussern uns wie folgt: Wir sind mit dem Entwurf grundsätzlich einverstanden und stimmen den darin enthaltenen Aussagen mit einem Vorbehalt zu. In Randziffer 3 wird ausgeführt, dass sich das duale Zulassungssystem als Steuerungs-

instrument bewährt habe. Diese Aussage trifft nur auf die Regelung für Drittstaaten zu (Zuwanderung hochqualifizierter und von der Wirtschaft nachgefragter Arbeitskräfte). Wir beantragen daher die folgende For- mulierung in Randziffer 3: «Das duale Zulassungssystem, das einerseits die volle Personenfrei- zügigkeit mit EU/EFTA-Staatsangehörigen vorsieht und anderseits die Zuwanderung hochqualifizierter und von der Wirtschaft nachgefragter Arbeitskräfte aus Drittstaaten zulässt, sichert und fördert den Wohl- stand in der Schweiz.»

II. Die Haltung des Regierungsrates wird in geeigneter Form bekannt gemacht.

III. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Haltung der KdK nicht öffentlich.

IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Ver- öffentlichung gemäss Dispositiv III), die Mitglieder des Regierungsrates und an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

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