RRB Nr. 1386/2009
Case Management Berufsbildung im Kanton Zürich, Projektkredit, Stellenplan
1 septembre 2009Allemand9 min
Source zh.ch
Case Management Berufsbildung im Kanton Zürich, Projektkredit, Stellenplan
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. September 2009
1386. Case Management Berufsbildung im Kanton Zürich (Projektkredit, Stellenplan)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (BBG; SR 412.10) (BBG) und des Einführungs- gesetzes zum Bundesgesetz vom 14. Januar 2008 über die Berufsbildung (EG BBG) muss der Kanton neue Aufgaben in der Unterstützung von Jugendlichen beim Einstieg in die Berufswelt übernehmen. Art 12 BBG lautet wie folgt: «Die Kantone ergreifen Massnahmen, die Personen mit individuellen Bildungsdefiziten am Ende der obligatorischen Schulen auf die beruf- liche Grundbildung vorbereiten.» Gestützt auf Art. 3 lit. a und c, 7 und 12 BBG legte das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) den Rahmen für die Förderung eines «Case Management Berufsbildung» der Kantone fest. Das BBT definiert das Case Management Berufsbildung als ein strukturiertes Verfahren, um adäquate Massnahmen für Jugendliche sicherzustellen, deren Einstieg in die Berufswelt stark gefährdet ist. Das Case-Manage- ment-Verfahren koordiniert die beteiligten Akteurinnen und Akteure sowohl über institutionelle und professionelle Grenzen als auch über die Dauer der Berufswahl und der Grundbildung hinweg. Das BBT stellt den Kantonen Projektbeiträge für die Einführung des Case Management Berufsbildung zur Verfügung. Für die Umsetzung des Case Management Berufsbildung im Kanton Zürich hat der Bund eine finanzielle Beteiligung von 3,7 Mio. Franken zugesichert. Es gelten folgende Rahmenbedingungen: Der Kanton Zürich erarbeitet ein Ge- samtkonzept Case Management Berufsbildung und schliesst Zusammen- arbeitsvereinbarungen für die interinstitutionelle und direktionsüber- greifende Zusammenarbeit ab. Dabei sind eindeutige Zuständigkeiten zu schaffen. Zudem ist der Kanton Zürich dafür besorgt, dass stufen- übergreifend Instrumente zur Erfassung von Jugendlichen mit Schwie- rigkeiten in der Berufswahl und während der Berufsbildung zur Ver- fügung stehen. Schliesslich ist mit einer detaillierten Begleit- und Schluss- evaluation die Wirksamkeit des Umsetzungskonzepts Case Management Berufsbildung aufzuzeigen.
Gestützt auf die Vorgaben des BBT hat das Amt für Jugend und Berufs- beratung (AJB) in Zusammenarbeit mit Vertretungen des Volksschul- amts (VSA), des Mittelschul- und Berufsbildungsamts (MBA) sowie des Amts für Wirtschaft und Arbeit (AWA) und des kantonalen Sozialamts ein Vorprojekt ausgearbeitet. Das BBT hat das Vorprojekt genehmigt. Der Regierungsrat hat zur Umsetzung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung dem Mittelschul- und Berufsbil- dungsamt am 4. März 2009 bereits eine befristete Stelle einer Berufs- inspektorin bzw. eines Berufsinspektors für das Case Management Berufsbildung bewilligt (RRB Nr 336/2009). Damit werden betriebsnah die Lehrvertragsparteien, insbesondere die Lehrbetriebe, unterstützt, um Lehrvertragsauflösungen oder Misserfolge im Qualifikationsverfahren möglichst zu vermeiden.
B. Situation der Lehrstellensuchenden und Lehrabgänger im Kanton Zürich Für eine erfolgreiche Integration der Jugendlichen in den Arbeits- markt gibt es mehrere kritische Phasen: – Phase 1: Übergang Sekundarstufe I zur beruflichen Grundbildung Die Gesamtzahl der Jugendlichen, die eine Lehrstelle suchen, erhöht sich. So ist im Kanton zwar die Anzahl Jugendlicher ohne Anschluss- lösung nach der obligatorischen Schulzeit 2009 auf 701 Jugendliche ge- sunken (gegenüber 789 im Jahr 2008). Hingegen stieg der Anteil der Schulabgängerinnen und -abgänger, die in ein Brückenangebot eintreten, auf 3137 Jugendliche (2984 im Jahr 2008). Da diese Jugendlichen immer noch eine Anschlusslösung auf dem Lehrstellenmarkt suchen, erhöht sich die Gesamtzahl der suchenden Jugendlichen auf dem Lehrstellenmarkt. Zudem ergibt sich ein Verdrängungseffekt, der sich zuungunsten von Jugendlichen mit schwachen Schulleistungen in der obligatorischen Schule auswirkt. Auf der Angebotsseite hingegen muss aufgrund des konjunkturellen Abschwungs nach einer kurzen Phase der Zunahme wieder mit einer Abnahme der Ausbildungsbereitschaft der Lehrbetriebe in den nächsten Jahren gerechnet werden. – Phase 2: Berufliche Grundbildung Auch wenn sich die Lehrstellensituation insofern verbessert hat, dass 2008 4,2% mehr Lehrverträge gegenüber dem Vorjahr abgeschlossen wurden, ist die Anzahl der Lehrvertragsauflösungen auffallend hoch. Insgesamt wurden 2008 2907 Lehrverträge aufgelöst, im Jahr zuvor waren es gar 2940. Bei 33 317 bestehenden Lehrverträgen entspricht dies einer Quote von 9%. Über die Hälfte der Lehrvertragsauflösungen (52%) fanden 2008 im ersten Lehrjahr statt, 30,2% im zweiten, 15,4% im drit- ten und 2,4% im vierten Lehrjahr.
– Phase 3: Abschluss berufliche Grundbildung und Übertritt in den Arbeitsmarkt Eine letzte kritische Phase für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist die Lehrabschlussprüfung. Gut 9% der über 10 000 Abschlussprüfungen 2008 wurden von den jungen Erwachsenen nicht bestanden. Wie viele davon zu einem späteren Zeitpunkt die Grund- bildung doch noch abschliessen, ist nicht bekannt. Insgesamt kann auf- grund dieser Zahlen und Schätzungen davon ausgegangen werden, dass im Kanton Zürich pro Jahr rund 1500 bis 2000 Jugendliche oder junge Erwachsene ohne qualifizierten Abschluss auf der Sekundarstufe II bleiben.
C. Case Management Berufsbildung Kanton Zürich Das Projekt Case Management Berufsbildung umfasst drei Elemente: 1. Case Making: Jugendliche mit Schwierigkeiten werden auf jeder Bil- dungsstufe erfasst – auf der Sekundarstufe I und während der Berufs- vorbereitungsjahre durch die Lehrpersonen, während der Grund- bildung durch die Berufsbildungscontrollerinnen und -controller. Ergänzend zu den BBT-Vorgaben für ein Case Management Berufs- bildung sieht das Konzept im Kanton Zürich vor dem Hintergrund der hohen Anzahl Lehrvertragsauflösungen einen Schwerpunkt in der Begleitung und Unterstützung von Ausbildungsbetrieben vor. 2. Koordination: Mit dem Aufbau einer institutionsübergreifenden Koordinationsplattform mit den Fachpersonen wird gewährleistet, dass die Jugendlichen die für sie nötige Unterstützung erhalten. 3. Case Management: Jugendliche, die auf Unterstützung angewiesen sind, werden bis zum Abschluss der Grundbildung durch ein Case Management begleitet. Damit wird dafür gesorgt, dass die Jugend- lichen die richtigen Unterstützungsangebote erhalten. Mit Lehrper- sonen, Berufsberatenden und Berufsbildungscontrollerinnen und -controllern sowie mit den anderen Institutionen im iiz-Netzwerk wie RAV, Sozialdienste und IV arbeitet das Case Management eng zu- sammen. Fehlen geeignete Stütz- und Fördermassnahmen, übernimmt das Case Management die Begleitung. Das Angebot Case Management Berufsbildung ist dann erfolgreich, wenn die Jugendlichen mit Schwierigkeiten schon auf der Sekundar- stufe I und dann während der gesamten Grundbildung gezielt erfasst werden, wenn die Unterstützungsaktivitäten interinstitutionell und in- terdepartemental koordiniert werden und wenn die Jugendlichen sehr früh die für sie richtige und notwendige Unterstützung für die Integra- tion in den Arbeitsmarkt erhalten.
Case Management im Gesamtkonzept des Bildungsangebotes
Laufende / weiterzu- führende Angebote / Schule / Ausbildung Erfolgreiche Be- rufsintegration CM BB Projekte iiz-Netzwerk
− Projekte Beruf Übergang 2 Misserfolge LAP − Projekt «LV- (etwa 1000 / Jahr) Auflösung + LAP-
Erfassung Misserfolge reduzieren» Sekundarstufe II Lehrvertrags- − FIB EBA auflösungen
Koordination Projekte und Angebote − Projekt IB BVJ (etwa 2000 / Jahr) − Last Call − Projekt ITHAKA Brückenangebote
interinstitutionelle Zusammenarbeit (Mentoring) Jugendliche ohne − Rahmenkonzept Anschluss Schule – Berufs- (etwa 500 / Jahr) beratung
Unterstützung / Begleitung − Neugestaltung Sekundarstufe I 9. Schuljahr Schulausschlüsse (etwa 50–100 / Jahr)
D. Personalbedarf Im Kanton Zürich hat die Berufsberatung bereits heute den Auftrag, stufenübergreifend über die ganze berufliche Laufbahn Jugendliche und Erwachsene bei der Berufswahl und der Integration in die Arbeitswelt zu unterstützen. Dadurch kann die Grundidee des Case Management umgesetzt werden: bei einer fallführenden Stelle laufen über den gan- zen Berufsfindungs- und den Ausbildungsprozesses hinweg die Fäden zusammen. Übergaben an andere Stellen und andere Stufen entfallen. Die Berufsberatung im Kanton Zürich hat ausserdem bereits mehrjäh- rige Erfahrung im iiz-Netzwerk des Kantons und im Projekt Interfall des Amtes für Jugend und Berufsberatung. Auch können in der Berufs- beratung besondere Fachkompetenzen abgerufen und weiterentwickelt werden, die in den letzten Jahren in Zusammenhang mit der Beratung von Migrationsgruppen und Risikogruppen erarbeitet wurden (z. B. Projekt Last Call).
Das Case Management Berufsbildung stellt aufgrund seiner Komple- xität besondere Anforderungen. Die dafür eingesetzten Fachpersonen müssen über folgende Kompetenzen verfügen: – Kenntnisse des Arbeitmarktes, der Berufsbildung und des Bildungs- systems, – institutionelle Kenntnisse und Erfahrung bezüglich relevanter Insti- tutionen und Amtsstellen (Sozialhilfe, RAV, Berufsbildung usw.), – beraterische Kompetenzen speziell im Bereich System, Mediation und motivierender Arbeit (Umgang mit Ambivalenz und Widerstand bei Klientinnen und Klienten). Berufs- und Laufbahnberaterinnen und -berater verfügen bereits über viele der obigen Kompetenzen, die durch gezielte Aus- und Weiter- bildung ergänzt werden sollen. Die Zielgruppe für das Case Management Berufsbildung umfasst pro Jahr rund 500–1000 Jugendliche. Das BBT geht davon aus, dass für 100 Fälle eine Case Managerin oder ein Case Manager erforderlich ist. In der Projektphase sollen sechs Stellen geschaffen werden. Damit kann sichergestellt werden, dass zumindest in jedem regionalen Berufs- und Informationszentrum (biz) eine Case Managerin oder ein Case Manager tätig sein wird. Zugleich werden mit diesen Stellen das Projektmanage- ment und die überregionale Projektkoordination gewährleistet. 0,2 Stel- len werden für die adminstrative Unterstützung benötigt. Für die Projektphase vom 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2012 sind folgende befristeten Stellen neu zu schaffen:
Klasse VVO 6,0 wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Case-Manager/in) 19 0,2 Verwaltungsassistent/in 14
E. Kosten Die Ausgaben für das Projekt Case Management in der Berufsbera- tung des Kantons Zürich sind im Budget 2009 und im KEF 2009–2012 in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufs- und Studienberatung, eingestellt. Der Kanton ist gemäss Art. 12 BBG zur Ergreifung von Massnahmen verpflichtet, um den betroffenen Jugend- lichen einen Einstieg in die Berufsbildung zu ermöglichen. Für die gesamte Projektdauer ist mit Kosten von 5,3 Mio. Franken zu rechnen. Darin enthalten sind auch die Kosten für die im RRB Nr. 336/ 2009 bereits bewilligte 1,0 Stelle Berufsbildungsinspektor/in. An den Projektkosten beteiligt sich der Bund mit 3,7 Mio. Franken. Dem Kan- ton verbleibt damit ein Nettoaufwand von 1,6 Mio. Franken, und er
übernimmt damit die Kosten für den Aufbau und die Umsetzung der stufenübergreifenden Erfassungsinstrumente, die Einrichtung der inter- institutionellen Koordinationsplattform sowie die vom Bund geforderte Begleit- und Wirkungsevaluation. Ab 2013 entfallen die Beiträge des Bundes. Ohne die Bundesbeiträge entstünden dem Kanton jährliche Ausgaben von rund 1,2 Mio. Franken. Der Regierungsrat wird deshalb in der ersten Jahreshälfte 2012, gestützt auf die Evaluationsergebnisse des Projektes, über die Weiterführung entscheiden.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Case Management Berufsbildung im Kanton werden Aus- gaben von 1,6 Mio. Franken (netto) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7502, Berufs- und Studienberatung, bewilligt. Die Ausgabenbewilligung steht unter dem Vorbehalt, dass der Bund einen Beitrag von 3,7 Mio. Franken leistet.
II. Im Stellenplan des Amtes für Jugend und Berufsberatung werden für das Projekt Case Management in der Berufsberatung, befristet vom 1. Oktober 2009 bis 31. Dezember 2012, folgende Projektstellen geschaf- fen: Klasse VVO 6,0 wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (Case-Manager/in) 19 0,2 Verwaltungsassistent/in 14
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi