Lexipedia

Décision

RRB Nr. 1397/2013

Anfrage Roland Scheck, Zürich, betreffend Einwanderung in den Sozialstaat, Beantwortung

11 décembre 2013Allemand5 min

Source zh.ch

Anfrage Roland Scheck, Zürich, betreffend Einwanderung in den Sozialstaat, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 305/2013

Sitzung vom 11. Dezember 2013

1397. Anfrage (Einwanderung in den Sozialstaat) Kantonsrat Roland Scheck, Zürich, hat am 30. September 2013 folgende Anfrage eingereicht: Zahlreiche Gemeinden machen die Erfahrung, dass sich Personen aus dem Ausland bei einem in der Schweiz ansässigen Unternehmen anstellen lassen, um so an eine Aufenthaltsbewilligung zu gelangen. Die Nationalität der Firmeneigentümer und jene der Zuwanderer sind in der Regel identisch. Nach wenigen Wochen verliert der via Arbeitsver- trag Eingewanderte seine Stelle und bezieht fortan Sozialhilfe. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen, wobei diese Anfrage keinerlei Über- schneidungspunkte mit KR-Nr. 289/2013 aufweist; hierbei wird aus- schliesslich nach Personen gefragt, die via Arbeitsvertrag zu einer aus- länderrechtlichen Bewilligung gelangt sind:

Erwägungen

1. Wie viele ausländische Personen sind in den Jahren 2008–2012 dem Migrationsamt des Kantons Zürich gemeldet worden, welche innert 6 Monaten – nach Zuzug in die Schweiz – ihre Arbeitsstelle verloren haben?

2. Besteht seitens des RAV oder des Arbeitgebers eine Meldepflicht der Arbeitslosen an das Migrationsamt des Kantons Zürich? Falls nein, weshalb nicht?

3. Wie viele 5-Jahres-Aufenthaltsbewilligungen für EU-Bürger wurden nach Verlust des Arbeitsplatzes in eine L-Bewilligung zur Stellen- suche umgewandelt?

4. Wie viele EU-Bürger bezogen in den Jahren 2008–2012 Sozialleistun- gen, insbesondere Fürsorgeleistungen, und wie hoch waren die Kosten der entrichteten Sozialleistungen? (Bitte um Auflistung nach Nationa- lität.)

5. Wie viele Drittstaatsausländer bezogen in den Jahren 2008–2012 Sozialleistungen, insbesondere Fürsorgeleistungen und wie hoch waren die Kosten der entrichteten Sozialleistungen? (Bitte um Auflistung nach Nationalität.)

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Roland Scheck, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Migrationsamt erhält nur sehr wenige solche Meldungen, weshalb diese statistisch nicht erfasst werden. Das Migrationsamt geht aufgrund bisheriger Erfahrungen davon aus, dass nur in wenigen Einzelfällen neu zur Erwerbstätigkeit zugelassene Ausländerinnen und Ausländer innert sechs Monaten arbeitslos geworden sind. Zu Frage 2: Heute besteht weder für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) noch für die Arbeitgebenden eine Meldepflicht gegenüber dem Migrationsamt über den Stellenverlust von ausländischen Personen. Im Rahmen der am 14. Dezember 2012 von den eidgnössischen Räten be- schlossenen Änderung des Asylgesetzes (SR 142.31) wird jedoch eine Meldepflicht über den Bezug von Arbeitslosenentschädigung eingeführt (Art. 97 Abs. 3 Bst. e Ausländergesetz [SR 142.20], Art. 97a Abs. 1 Bst. bter Arbeitslosenversicherungsgesetz [AVIG, SR 837.0]). Diese Bestimmun- gen sind jedoch noch nicht in Kraft. Die RAV bzw. das Amt für Wirtschaft und Arbeit geben dem Migra- tionsamt jedoch auf Anfrage im Einzelfall gestützt auf Art. 97a Abs. 1 Bst. f Ziff. 7AVIG Auskunft im Hinblick auf die Prüfung, ob die versi- cherte ausländische Person ihre Arbeitnehmereigenschaft verwirkt hat. Zu Frage 3: Die Kantone erfassen die Bewilligungen im Zentralen Migrations- informationssystem des Bundes (ZEMIS), statistische Auswertungen kann jedoch nur das Bundesamt für Migration vornehmen. Mit dem vom Bund betriebenen System ZEMIS können die gewünschten Daten nicht er- mittelt werden. Zu Fragen 4 und 5: Anzahl ausländische Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger (Personen) des Kantons Zürich 2012 2011 2010 2009 2008 Total 23 057 22 476 21 920 21 264 20 080 EU-17-Staaten 4 456 4 240 4 139 3 955 3 766 Andere Länder 18 601 18 236 17 781 17 309 16 314 Anmerkung: Diese Statistik umfasst alle ausländischen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger, einschliesslich Flüchtlinge bis fünf Jahre Aufenthalt in der Schweiz und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge bis sieben Jahre Aufenthalt in der Schweiz, die vom Bund finanziert werden. (Quelle: Bundesamt für Statistik)

Sozialhilfeleistungen an ausländische Staatsangehörige (Unterstüt- zungseinheiten) des Kantons Zürich 2012 2011 2010 2009 2008 Total Anzahl Unterstützungs- einheiten 12 922 12 597 11 724 11 415 10 538 Summe der Aus- zahlungsbeträge (in Franken) 269 975 963 246 951 774 243 527 300 222 504 331 233 278 793 Median 16 907 15 496 16 372 15 047 17 416 EU-17- Anzahl Staaten Unterstützungs- einheiten 3 081 2 910 2 740 2 709 2 530 Summe der Aus- zahlungsbeträge (in Franken) 57 413 582 50 774 620 51 293 328 47 463 112 52 582 991 Median 14 482 13 227 14 037 13 106 16 028 Andere Anzahl Länder Unterstützungs- einheiten 9 841 9 687 8 984 8 706 8 008 Summe der Aus- zahlungsbeträge (in Franken) 212 562 381 196 177 154 192 233 972 175 041 219 180 695 802 Median 17 623 16 197 17 054 15 642 17 721 Anmerkungen: – Klassifikation nach Nationalität und Aufenthaltsstatus der Antragstellerin oder des Antragstellers. Die weiteren Mit- glieder der Unterstützungseinheit können eine andere Nationalität oder einen anderen Aufenthaltsstatus als die An- tragstellerinnen und Antragsteller aufweisen. – Diese Statistik umfasst alle ausländischen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger, einschliesslich Flüchtlinge bis fünf Jahre Aufenthalt in der Schweiz und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge bis sieben Jahre Aufenthalt in der Schweiz, die vom Bund finanziert werden. (Quelle: Bundesamt für Statistik)

Eine Auflistung nach Nationalitäten wäre nur mit unverhältnismässi- gem Aufwand, der den Rahmen der Beantwortung einer Anfrage spren- gen würde, möglich.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi