Anfrage Hans Peter Häring, Wettswil a.A., und Hans Egli, Steinmaur, betreffend Sexualpädagogik der Vielfalt, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 363/2016
Sitzung vom 11. Januar 2017
14. Anfrage (Sexualpädagogik der Vielfalt) Die Kantonsräte Hans Peter Häring, Wettswil a. A. und Hans Egli, Stein- maur, haben am 7. November 2016 folgende Anfrage eingereicht: Am Weltgesundheitstag vom 7. April 2016 hat éducation21 unter dem Motto «Rundum gesund» das umstrittene Lehrmittel «Sexualpädagogik der Vielfalt» für die Sekundarstufe empfohlen. Eine Reklamation von Zukunft CH führte nach einer erneuten Prüfung zur Entfernung aus dem Sortiment. Die éducation21 nehme Rückmeldungen sehr ernst und sei zur Erkenntnis gelangt, dass sich das Lehrmittel nicht eigne. In einer Übung soll ein «Puff für alle» S. 75, Auflage 2012 eingerichtet werden, in dessen Räumen jede sexuelle Vorliebe auf ihre Rechnung kommt. «Wo könnte der Penis sonst noch stecken? S. 39, Auflage 2008, dient den Pädagogen als Kontrollfrage für genügende Berücksichtigung sexueller Vielfalt. Ge- mäss Antwort des Regierungsrates auf die Anfrage KR.-Nr. 156/2015 ist dieses Lehrmittel u. a. von Fachleuten der PHZH, der Fachstelle «Lust und Frust» sowie einer Gruppe Schulleitender und Lehrpersonen geprüft worden. Lilo Lätsch, Präsidentin des Zürcher Lehrerverbandes findet jedoch: «Dieses Buch überschreite eine Grenze» 20Minuten, 21. Juni 2016. Aufgrund der obenerwähnten widersprüchlichen Auffassungen bitten wir den Regierungsrat um Beantwortung der nachstehenden Fragen:
Erwägungen
1. Ist das Lehrmittel noch immer an den Zürcher Volksschulen eingesetzt?
2. Wann wird der Kanton Zürich der Einschätzung von éducation21 fol- gen und das Lehrmittel aus dem Verkehr ziehen?
3. Problematisch sind nicht nur einzelne Übungen: Die Autoren von «Sexualpädagogik der Vielfalt» setzen explizit auf Verwirrung, Verun- eindeutigung und Verstörung von Geschlechtsidentitäten als Metho- de (S. 40 und S. 90 Ausgabe 2012). Was veranlasst den Regierungsrat an diesen Zielen festzuhalten?
4. Welche Mittel haben die Eltern, wenn sie mit den oben genannten Me- thoden nicht einverstanden sind?
5. Genügt das Evaluationsverfahren für Schulbücher oder müsste ein Ge- nehmigungsvorbehalt des Kantonsrats vorgesehen werden? Noch im Laufe dieses Jahres wird nach Planung des Lehrmittelverlags erneut ein brisantes Lehrbuch mit dem Titel «Mein Demokratie-Journal» in die Zürcher Schulen kommen. Für das kommende Jahr ist ebenfalls für die Oberstufe, die Einführung des Lehrbuchs «Gesellschaften im Wan- del» geplant.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Hans Peter Häring, Wettswil a. A. und Hans Egli, Stein- maur, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für den sexualkundlichen Unterricht gibt es keine kantonalen Vor- gaben zu den Lehrmitteln; es besteht eine freie Lehrmittelwahl für die Schule bzw. die Schulgemeinde. Für die Planung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention im Unterricht stehen auf der Web- site des Volksschulamtes im Sinne von Empfehlungen Planungshilfen zur Verfügung (www.vsa.zh.ch > Schule&Umfeld > Gesundheit&Präven- tion > Gesundheit&Unterricht), darunter auch die Publikation «Sexual- pädagogik der Vielfalt». Das Volksschulamt hat keine Kenntnis darüber, ob die infrage stehende Publikation verwendet wird. Negative Rück- meldungen seitens Schulen oder Eltern liegen bisher keine vor. Zu Frage 2: Es ist geplant, mit der Einführung des Lehrplans 21 die Planungshil- fen (vgl. die Beantwortung der Frage 1) zu überarbeiten. Zu Frage 3: Die Inhalte und Ziele des sexualkundlichen Unterrichts und der HIV/ Aidsprävention sind im geltenden Lehrplan festgehalten. Die Volksschule unterstützt und ergänzt damit die elterliche Sexualerziehung im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages. Die Lehrpersonen haben die Aufgabe, den im Lehrplan verbindlich umschriebenen Schulstoff zu un- terrichten. Für die Qualitätssicherung des Unterrichts sind grundsätzlich die Schulen und die Schulpflegen verantwortlich (§ 47 Abs. 1 Volksschul- gesetz vom 7. Februar 2005 [VSG, LS 412.100]). Die Publikation «Sexualpädagogik der Vielfalt» legt keine Ziele für den Unterricht fest. Es handelt sich dabei um ein Sachbuch zuhanden der Lehr- personen der Sekundarstufe I. Vor dem Einsatz im Unterricht bereiten die Lehrpersonen ihre Lehrmaterialien sowohl themen- wie altersgerecht auf. Zu Frage 4: Wie in allen anderen Fächern erfordert die Gestaltung von Unterricht mit sexualerzieherischen Elementen seitens der Lehrpersonen päda- gogisches und entwicklungspsychologisches Feingefühl. Haben Eltern Fragen oder Bedenken zum Unterricht, suchen sie als erstes das Ge- spräch mit der Lehrperson. Die Eltern dürfen wissen, welche Lehrmittel und anderen Materialien im Unterricht eingesetzt werden. Sie können
gemäss § 56 Abs. 2 VSG den Unterricht ihrer Kinder besuchen, sofern der Schulbetrieb bzw. der Unterricht dadurch nicht beeinträchtigt wird. Gemäss § 55 VSG ist die Mitwirkung der Eltern bei methodisch-didak- tischen Entscheidungen jedoch ausgeschlossen. Zu Frage 5: Das im Kanton geltende Evaluationsverfahren gewährleistet eine hohe Qualität der Lehrmittel. Massnahmen in diesem Zusammenhang sind nicht angezeigt. Das Evaluationsverfahren gilt ausschliesslich für die obligatorischen Lehrmittel. Da das Buch «Sexualpädagogik der Vielfalt» für die Schulen nicht verbindlich ist, unterliegt es auch nicht diesem Ver- fahren.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi