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Décision

RRB Nr. 1402/2021

Anfrage Gabriel Mäder, Adliswil, Davide Loss, Thalwil, und Thomas Schweizer, Hedingen, betreffend Lärmbelastung Bucheneggstrasse, Beantwortung

1 décembre 2021Allemand6 min

Source zh.ch

Anfrage Gabriel Mäder, Adliswil, Davide Loss, Thalwil, und Thomas Schweizer, Hedingen, betreffend Lärmbelastung Bucheneggstrasse, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 331/2021

Sitzung vom 1. Dezember 2021

1402. Anfrage (Lärmbelastung Bucheneggstrasse) Die Kantonsräte Gabriel Mäder, Adliswil, Davide Loss, Thalwil, und Thomas Schweizer, Hedingen, haben am 13. September 2021 folgende Anfrage eingereicht: Die Bucheneggstrasse zwischen Langnau am Albis und Stallikon ist nicht nur die kürzeste Verbindung zwischen den beiden Gemeinden, sondern auch eine beliebte Passstrasse, welche grosses Fahrvergnügen verspricht. Leider stellen einige Mobilisten regelmässig den eigenen Fahrspass über das Wohl der Anwohner und überschreiten die vorgege- bene Höchstgeschwindigkeit auf dieser Kantonstrasse. Die Folge sind starke Lärmemissionen und eine erhöhte Unfallgefahr. In der Antwort auf eine Petition von Anwohnern vom Juni 2020, in welcher lärmberu- higende und sicherheitserhöhende Massnahmen gefordert wurden, hielt die verkehrstechnische Abteilung der Kantonspolizei fest, dass der Ver- kehr auf der Bucheneggstrasse von 2011 bis 2019 stetig zugenommen hat. Da die Strasse zudem eng und verschlungen ist, führt dies zu einer ho- hen Unfallrate, so dass die Kantonspolizei bereits zwei Unfallschwer- punkte identifiziert und Massnahmen eingeleitet hat. Trotz den ergrif- fenen Massnahmen ereigneten sich 2020 ein bis zwei Unfälle mehr als in den Jahren 2017 bis 2019. Auch wenn die Nachkontrolle noch nicht ab- geschlossen ist, sind dies keine ermutigenden Zahlen. Man kann sich vor- stellen, was dies für die Anwohner bedeuten muss. Auch der Gemeinde- rat von Langnau am Albis hat das Anliegen der Petitionäre anerkannt und plant sich beim Kanton Zürich für eine Geschwindigkeitsreduktion von 80 km/h auf 60 km/h auf dem Gemeindegebiet von Langnau am Albis einsetzen. Die Anwohner verdienen aber eine zeitnahe Lösung. Es ist an der Zeit, dass die Kantonspolizei die Verkehrsregeln auf der Bucheneggstrasse durchsetzt, um die Anwohner zu entlasten. Wie dies geht, hat die Stadt- polizei Zürich mit ihren Massnahmen gegen Autoposer gezeigt. Dazu werden bekannte Routen punktuell mit Geschwindigkeitsmessungen überwacht, um verkehrsgefährdende Situationen zu verhindern und die Lärmemissionen zu senken. Auch für die Bucheneggstrasse könnten sol- che regelmässige Kontrollen Erfolg verheissen, insbesondere, wenn diese an den relevanten, sprich trockenen und sonnigen Tagen durchgeführt werden.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Be- antwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Per wann wird die Nachkontrolle der Bucheneggstrasse bezüglich der Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit abgeschlossen sein? Welche weiteren Massnahmen sind als nächstes geplant, wenn sich die bisherigen Massnahmen als nicht ausreichend herausstellen sollten?

2. Ist die Regierung der Meinung, dass gezielte Tempo- und Lärmmes- sungen an der Bucheneggstrasse zur Verkehrssicherheit und Lärm- reduktion beitragen könnten? Wenn ja, plant sie entsprechende Mass- nahmen, wie z. B. das Aufstellen von permanenten Geräten zur Er- kennung von Geschwindigkeitsüberschreitungen?

3. Während Tempo- und Lärmmessungen nur punktuelle Entlastung versprechen, könnten eine Temporeduktion sowie ein Überholverbot zu einer permanenten Verbesserung der Verkehrssicherheit auf bei- den Strassen beitragen. Sind diese beiden Massnahmen eine Option für die Regierung, um weitere Unfälle auf diesen Streckenabschnit- ten zu verhindern, respektive was hindert die Regierung an der Um- setzung solcher Massnahmen, welche nachweislich zur Verkehrssicher- heit beitragen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Gabriel Mäder, Adliswil, Davide Loss, Thalwil, und Thomas Schweizer, Hedingen, wird wie folgt beantwortet:

Die Bucheneggstrasse ist eine der am wenigsten befahrenen Kantons- strassen und die allgemeine Lärmbelastung ist daher sehr tief. Umso störender wirkt sich der von rücksichtslosen Verkehrsteilnehmenden un- nötigerweise verursachte Lärm aus. Die Fachstelle Lärmschutz des Tiefbauamtes hat vom 28. Mai 2021 bis am 21. Juni 2021 Messungen der Lärmemissionen an der Buchenegg- strasse durchführen lassen. Die Ergebnisse sind unbefriedigend und bestätigen die Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft. An schönen Ta- gen ist jeder fünfte Personenwagen und jedes zehnte Motorrad massiv zu laut unterwegs. Gemäss Art. 42 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG, SR 741.01) dürfen Fahrzeuglenkende keinen unnötigen Lärm verursa- chen. Die Strafe für einen Verstoss gegen diese Bestimmung ist eine Busse bis Fr. 10 000 (Art. 90 Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 102 Abs. 1 SVG, Art. 42 Bst. b und c Verkehrsregelnverordnung [SR 741.11] und Art.106 Abs. 1 Strafgesetzbuch [SR 311.0]). Die rechtlichen Anforderungen für eine Sanktionierung von Verstössen sind jedoch hoch und damit auch

der Aufwand bei der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden. Im Rah- men von gezielten Kontrollen büsst die Kantonspolizei auf dem gesam- ten Kantonsgebiet konsequent Verkehrsteilnehmende, die sich nicht an die Geschwindigkeitslimiten halten, übermässigen Lärm verursachen oder mit nicht gesetzeskonformen Fahrzeugen unterwegs sind, oder ver- zeigt diese zuhanden der jeweiligen Untersuchungsbehörde. Zur Verbesserung der Situation werden die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertre- tern der Kantonspolizei, des Strassenverkehrsamtes und des Tiefbau- amtes einsetzen. Diese wird bis Ende 2022 Bericht erstatten und Emp- fehlungen abgeben zu Massnahmen, die auf kantonaler Ebene umsetz- bar sind. Die kantonalen Möglichkeiten sind jedoch beschränkt, da die Voraussetzungen für die Strafbarkeit und die Verkehrszulassung bun- desrechtlich geregelt sind. Eine Lärmsanierung im Sinne der Lärmschutz-Verordnung (LSV, SR 814.41) ist indessen rechtlich nicht vorgeschrieben, da die Immis- sionsgrenzwerte der LSV auf Durchschnittswerten beruhen, die in die- sem Falle eingehalten werden. Auf Bundesebene haben die eidgenössischen Räte dieses Jahr eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates angenommen und den Bundesrat beauftragt, ein Massnah- menpaket zu erarbeiten und dem Parlament entsprechende Gesetzes- änderungen vorzulegen, damit übermässige Lärmemissionen im Stras- senverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können (Motion Nr. 20.4339). Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Absicht, Verkehrslärm zu verringern, und wird sich im Vernehmlassungsverfah- ren zur Umsetzungsvorlage äussern. Zu Frage 1: Die Sanierung der beiden ehemaligen Unfallschwerpunkte Nr. 1432 (Gemeindegebiet Adliswil) und Nr. 1475 (Gemeindegebiet Stallikon) konnte nach erfolgreicher Wirkungskontrolle abgeschlossen werden. Damit gibt es auf der gesamten Bucheneggstrasse keine Unfallschwer- punkte mehr. Zu Frage 2: Polizeiliche Kontrollen der Einhaltung des Temporegimes leisten nach- weislich einen Beitrag an die Verkehrssicherheit. Die Resultate der durch- geführten polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen zeigen, dass die si- gnalisierte Höchstgeschwindigkeit durch die Motorfahrzeuglenkenden gut eingehalten wird. Die Kantonspolizei ist sich der Lärmproblematik bewusst und kontrolliert bzw. büsst dementsprechend konsequent Mo- torrad- und Personenwagenlenkende, die mit ihrer Fahrweise Dritte ge- fährden oder belästigen und/oder mit nichtvorschriftsgemässen Fahr- zeugen unterwegs sind.

Zu Frage 3: Da keine Unfallschwerpunkte mehr bestehen, ist eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit oder ein Überholverbot aus Sicherheitsgrün- den nicht erforderlich. Da die Immissionsgrenzwerte der Lärmschutz- Verordnung an der Bucheneggstrasse eingehalten werden, ist auch eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit aus Umweltschutzgründen schwer zu begründen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli