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Décision

RRB Nr. 1406/2021

Durchführung stufengerechter Krisenübungen, Kenntnisnahme, Auftrag

1 décembre 2021Allemand5 min

Source zh.ch

Durchführung stufengerechter Krisenübungen, Kenntnisnahme, Auftrag

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2021

1406. Durchführung stufengerechter Krisenübungen (Kenntnisnahme, Auftrag)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei am 4. Juni 2020 beauftragt, eine Evaluation des Krisenmanagements des Kantons Zürich in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie von Ende Februar 2020 bis zur Auf- hebung der ausserordentlichen Lage am 19. Juni 2020 in die Wege zu lei- ten. Die Evaluation wurde durch eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Universität Bern (Kompetenzzentrum für Public Management) und der bpc bolz+partner consulting ag, Bern, durchgeführt, die den Eva- luationsbericht am 17. Februar 2021 vorlegte. Am 24. Februar 2021 hat der Regierungsrat von diesem Kenntnis genommen (RRB Nr. 172/2021). Die Evaluation des Krisenmanagements in der ersten Phase der Co- vid-19-Pandemie kam zum Schluss, dass der Regierungsrat und die Ver- waltung des Kantons Zürich die erste Phase mehrheitlich gut bewältigt haben. Es konnten zeitnah zweckmässige und wirksame Massnahmen zur Krisenbewältigung ergriffen werden. Daneben zeigte die Evaluation jedoch auch Handlungsbedarf auf. Mit Beschluss vom 24. Februar 2021 beauftragte der Regierungsrat die Direktionen und die Staatskanzlei, die Ergebnisse der Evaluation zu prüfen und Anträge zu ihrer Umsetzung zu erarbeiten (RRB Nr. 172/ 2021). Der Sicherheitsdirektion wurde dabei die folgende Empfehlung zugewiesen. Empfehlung 3: Durchführung stufengerechter Krisenübungen Der Regierungsrat soll einmal in der Legislaturperiode mit der Ver- waltung eine Stabsübung durchführen. Die Übungsanlage berücksich- tigt die im Risikomanagement dargestellten Risiken und bindet die je- weils betroffenen Ämter ein. Die Ämter sollen regelmässig kleinere Krisenübungen durchführen. Die Kantonspolizei baut ihre Übungstätigkeit mit den Gemeinden und insbesondere mit den grossen Städten nach Möglichkeit aus.

2. Umsetzung

2.1 Regierungsrat Der Regierungsrat ist zuständig für die strategische Führung bei der Bewältigung einer ausserordentlichen Lage im Sinne einer Notlage bzw. Katastrophe im Kanton Zürich. Die Rechtsgrundlagen dafür bilden das Bevölkerungsschutzgesetz (BSG; LS 520) und die entsprechende Aus- führungsverordnung, die Verordnung über die strategische Führung und den Einsatz der kantonalen Führungsorganisation (KFOV; LS 172.5). Der Regierungsrat legte mit Beschluss Nr. 1388/2005 fest, jeweils im zweiten Jahr der Legislatur eine Übung zur Kommunikation in einer Krisensituation durchzuführen. Solche Übungen wurden in der Vergan- genheit wiederholt durchgeführt, so 2012 zum Thema «länger dauernder, flächendeckender Stromausfall» mit Beteiligung des Regierungsrates unter der Leitung der Kantonspolizei / Kantonalen Führungsorganisa- tion (KFO). 2016 wurde eine weitere Übung mit dem Regierungsrat zu den Themen Erdbeben, länger dauernder Stromausfall sowie Pandemie durchgeführt. Bei den Übungen stehen nicht die methodischen Kennt- nisse über die Stabsarbeit im Krisenmanagement im Vordergrund, son- dern die strategischen Herausforderungen bei den bevölkerungsschutz- relevanten Gefährdungen im Kanton sowie allfälliger Handlungsbedarf in der Vorsorge. Grundlage dazu bildet das «Risikomanagement Bevöl- kerungsschutz». Die thematisch betroffenen Direktionen, Ämter und der KFO-Fachstab werden künftig verstärkt miteinbezogen. Die Stabs- arbeit zur Unterstützung des Regierungsrates wird sowohl in Übungen als auch bei Einsätzen durch die Kantonspolizei und den KFO-Fach- stab geleistet (§ 5 BSG). Dieses Vorgehen hat sich bewährt und soll wei- tergeführt werden.

2.2 Verwaltung Den Direktionen und ihren Ämtern sowie der Staatskanzlei kommt bei der Bewältigung einer Krisensituation eine zentrale Rolle zu. Die kan- tonale Verwaltung hat sich, gestützt auf das BSG, in angemessener Weise auf ausserordentliche Lagen vorzubereiten. Darunter fallen auch Kennt- nisse, Erfahrungen und Trainings im Bereich der Stabsarbeit sowie die Bildung von Stabsstrukturen. Diese unterstützen die Einsatzführung und fördern die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Es liegt in der Verantwor- tung der Ämter, in geeigneter Form und Kadenz Übungen zur Bewälti- gung von Krisensituationen durchzuführen. Die Kantonspolizei plant, den Ämtern der kantonalen Verwaltung bis spätestens Ende 2022 in schriftlicher Form Grundlagenmaterial für die Stabstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Dieses umfasst unter anderem einen einfachen Führungsbehelf, Standardformulare sowie Beispiele, wie

ein Stab sinnvoll gegliedert werden kann. Auf Wunsch unterstützt die Kantonspolizei bei der Vermittlung von Ausbildungsangeboten und be- rät die Verwaltungseinheiten bei der Konzeption von kleineren Übungen.

2.3 Gemeinden Gestützt auf das BSG und die KFOV unterstützt die Kantonspolizei im Namen der KFO die Gemeinden beim Aufbau, bei der Organisation und Ausbildung ihrer Führungsorgane. Alle vier Jahre, nach den Kom- munalwahlen, werden Sicherheitsvorständen der Gemeinden und Stabs- chefinnen und -chefs der Gemeindeführungsorgane / Regionalen Füh- rungsorgane im Rahmen von Informationsveranstaltungen das System Bevölkerungsschutz mit den Leistungen des Kantons sowie die Verant- wortlichkeiten aufgezeigt. Die entsprechenden Planungen mit Blick auf die Kommunalwahlen 2022 sind bereits weit fortgeschritten. Weiter orientiert die Kantonspolizei die Gemeinden auf Anfrage im Rahmen von Beratungsgesprächen über Aufbau, Ausbildung, Organi- sation und Verantwortlichkeiten der kommunalen Führungsorgane. Sie unterstützt die kommunalen Führungsorgane beim Anlegen und bei der Durchführung von realitätsnahen Übungen mit Szenarien, die auf das kommunale Risikomanagement abgestützt sind. Es stehen Konzep- te mit Unterlagen über die Übungsabläufe zur Verfügung. Die Nutzung dieses Angebots steht allen Gemeinden auf freiwilliger Basis offen und wird bereits heute rege genutzt. Das Angebot richtet sich dabei nach der Nachfrage und kann bei Bedarf jederzeit erweitert und individuell angepasst werden. Ebenfalls bietet die Kantonspolizei den Gemeinden auf Anfrage hin Aus- und Weiterbildungssequenzen in der Stabsarbeit eines kommunalen Führungsorgans an. Auch diese Unterstützung wird rege nachgefragt und hat sich bestens bewährt. Sie soll in dieser Form weitergeführt werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Von der Umsetzung der im Evaluationsbericht «Management der Covid-19-Krise im Kanton Zürich» vom 17. Februar 2021 enthaltenen Empfehlung 3 betreffend Durchführung stufengerechter Krisenübun- gen wird Kenntnis genommen.

II. Es wird jeweils im zweiten Jahr einer Legislatur eine Übung des Regierungsrates zur Kommunikation in einer kritischen Situation oder einer Krisensituation durchgeführt. Die Sicherheitsdirektion wird be- auftragt, diese Übung in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei vorzu- bereiten und durchzuführen.

III. Die Ämter werden beauftragt, für ihre Organisationen in geeigne- ter Form und Kadenz Übungen zur Bewältigung von Krisensituationen durchzuführen.

IV. Die Sicherheitsdirektion (Kantonspolizei) wird beauftragt, Grund- lagenmaterial zugunsten der kantonalen Verwaltung zu erarbeiten sowie auf Wunsch Ausbildungsangebote zu vermitteln und bei der Konzeption von kleineren Übungen beratend zu unterstützen.

V. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Staats- kanzlei und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli