RRB Nr. 1408/2023
Meliorationen, Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen, Auflösung, Gemeinde Boppelsen, Genehmigung
6 décembre 2023Allemand3 min
Source zh.ch
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023
1408. Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen (Auflösung), Gemeinde
Erwägungen
Boppelsen (Übernahme Meliorationsanlagen) Die Unterhaltsgenossenschaft (UHG) Boppelsen betreut in der Gemeinde Boppelsen ein Wegnetz von rund 20 km Genossenschaftswegen, davon sind ungefähr 600 m Belagsstrassen. Die entwässerte Fläche beträgt 39 ha. Die UHG kann nicht weitergeführt werden, weshalb die UHG Boppel- sen am 6. Dezember 2021 an die Gemeinde Boppelsen gelangte und um die Übernahme der innerhalb des Gemeindegebietes liegenden Genossen- schaftswege und Drainagen bat. Grund für die Auflösung der UHG Boppelsen ist die fehlende Nachfolge von Vorstandsmitgliedern sowie der Mangel an finanziellen Mitteln für langfristige Unterhaltsarbeiten. Zur Sicherstellung des künftigen Unterhaltes der Meliorationsanlagen wird die UHG Boppelsen aufgelöst und deren Anlagen werden von der Gemeinde Boppelsen übernommen. Die Auflösung von Genossenschaften ist gemäss § 53 Abs. 3 des Land- wirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG, LS 910.1) genehmi- gungspflichtig und kann erst stattfinden, wenn die Genossenschaft ihre gesetzlichen und statutarischen Aufgaben erfüllt hat und der Unterhalt der erstellten Anlagen sichergestellt ist (§ 53 Abs. 2 LG). Die Gemeinde Boppelsen stimmte an ihrer Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2023 der Übernahme der Meliorationsanlagen der UHG Boppelsen zu Eigentum und Unterhalt zu. Die beteiligten Grundeigen- tümerschaften der UHG Boppelsen beschlossen an der Generalversamm- lung vom 14. September 2023 die Auflösung und die Übergabe der ge- meinsamen Meliorationsanlagen sowie die Abtretung des Genossen- schaftsvermögens an die Gemeinde Boppelsen. Damit ist der Unterhalt der Meliorationsanlagen sichergestellt und die Voraussetzungen zur Ge- nehmigung der Auflösung der UHG Boppelsen sind erfüllt. Die Gemeinde Boppelsen stimmte zudem an ihrer Gemeindeversamm- lung vom 8. Juni 2023 der neuen Unterhaltsordnung zu, welche die be- stehenden Statuten der Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen aus dem Jahr 1991 ersetzen. Der entsprechend neu zu erstellende Unterhaltsplan der Gemeinde Boppelsen (insbesondere Anpassung an die amtliche Ver- messung und die Überarbeitung der visuellen Gestaltung) wird zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Übernahme der Meliorationsanlagen der Unterhaltsgenossen- schaft Boppelsen durch die Gemeinde Boppelsen gemäss Gemeindever- sammlungsbeschluss der Gemeinde Boppelsen vom 8. Juni 2023 wird genehmigt.
II. Die Auflösung der Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen gemäss Beschluss der Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen vom 14. September 2023 wird genehmigt.
III. Dem Übergang des Eigentums an den Meliorationsanlagen sowie der entsprechenden Unterhaltspflicht an die Gemeinde Boppelsen wird zugestimmt. Die Gemeinde ist für den dauernden sachgemässen Unter- halt der übernommenen Anlagen verantwortlich.
IV. Die Unterhaltsordnung der Gemeinde Boppelsen vom 8. Juni 2023 wird genehmigt.
V. Die Gemeinde Boppelsen hat bis Ende 2024 einen neuen Unter- haltsplan zu erstellen. Dieser ist der Baudirektion zur Genehmigung vor- zulegen.
VI. Das Grundbuchamt Dielsdorf wird eingeladen, bei sämtlichen Grundstücken, bei denen die Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen ein- getragen ist, die Gemeinde Boppelsen als neue Eigentümerin einzutragen.
VII. Das Grundbuchamt Dielsdorf wird eingeladen, auf den betref- fenden Parzellen die Anmerkung «Mitgliedschaft in der Unterhaltsge- nossenschaft Boppelsen» zu löschen.
VIII. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mittei- lung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Be- schwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
IX. Mitteilung an die Unterhaltsgenossenschaft Boppelsen, Julius Gassmann, Lägernstrasse 11, 8113 Boppelsen (E), den Gemeinderat Boppelsen, Oberdorfstrasse 2, 8113 Boppelsen (E), das Grundbuchamt Dielsdorf, Wehntalerstrasse 40, 8157 Dielsdorf, den Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli