Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich, Beiträge 2021 an die Inlandhilfe, Gewährung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. Dezember 2021
1409. Gemeinnütziger Fonds des Kantons Zürich (Beiträge 2021 an die Inlandhilfe) Gemäss dem Lotteriefondsgesetz vom 2. November 2020 (LFG; LS 612) entscheidet der Regierungsrat auf Antrag der zuständigen Direktion über die Gewährung von Beiträgen aus dem Gemeinnützigen Fonds. Über- steigt ein Beitrag 1 Mio. Franken, bedarf der Entscheid der Genehmigung des Kantonsrates. Das fakultative Referendum ist ausgeschlossen (§ 9 Abs. 1 LFG). Der Entscheid kann mit Bedingungen und Auflagen ver- bunden werden (§ 9 Abs. 4 LFG). Bedingungen und Auflagen von unter- geordneter Bedeutung kann die Fondsverwaltung nachträglich ganz oder teilweise aufheben (§ 9 Abs. 5 LFG). Alle Beiträge werden praxisgemäss auf ein Vielfaches von Fr. 1000 abgerundet. Bis zum Vortag dieses Beschlusses hat der Regierungsrat bereits die folgenden Beschlüsse zur Gewährung von Beiträgen aus dem Gemein- nützigen Fonds mit dem folgenden Gesamtbetrag gefasst (in dem mit einem * bezeichneten Fall unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Kantonsrates): RRB Nr. 105/2021 Unterstützung 2021–2025 von Kongressen, Fr. 1 000 000 Veranstaltungen usw. RRB Nr. 207/2021 Beiträge 2021, 1. Serie Fr. 1 846 000 RRB Nr. 476/2021 Unterstützung von Organisationen nicht anerkannter Fr. 200 000 Religionsgemeinschaften bei der Tragung ihrer Mietkosten während der Coronapandemie RRB Nr. 680/2021 Beiträge 2021, 2. Serie Fr. 2 273 000 RRB Nr. 792/2021 Unterstützung von Organisationen und Kultur Fr. 578 000 schaffenden im Bereich Kinder- und Jugendkultur während der Coronapandemie RRB Nr. 958/2021* Revitalisierung und Entwicklung der Domäne Fr. 11 000 000 Kloster Kappel RRB Nr. 960/2021 Beiträge 2021, 3. Serie Fr. 2 264 000 RRB Nr. 961/2021 Beiträge 2021, Entwicklungszusammenarbeit Fr. 2 000 000 Total Fr.21 161 000
Die Finanzdirektion beantragt dem Regierungsrat vorliegend die Ge- währung mehrerer Beiträge aus dem Bereich der Inlandhilfe (IH) in des- sen abschliessender Zuständigkeit. Sie hat zu den Gesuchen die erforder- lichen Stellungnahmen der betroffenen Fachdirektionen eingeholt.
Erwägungen
1. Allgemeines
1.1 Vorgaben gemäss Lotteriefondsgesetz Gemäss § 6 Abs. 1 lit. b LFG sind die Beiträge aus dem Gemeinnützi- gen Fonds für Vorhaben zu verwenden, die einen Bezug zum Kanton Zü- rich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen. In der Verordnung über den Gemeinnützigen Fonds (VGF; LS 612.1) ist im Sinne einer Ausnahme in § 5 Abs. 1 lit. c festgelegt, dass bei Vorhaben in struk- tur- oder finanzschwachen Regionen anderer Kantone – und damit der IH – davon abgewichen werden kann. Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds an Vorhaben der IH müssen gemäss den neuen Rechtsgrundlagen gleich wie Beiträge an andere Vorhaben grundsätzlich die Voraussetzun- gen von § 6 Abs. 1 LFG in Verbindung mit § 3 Abs. 1 VGF erfüllen. Die Vergabekriterien gemäss den Richtlinien für Entwicklungszusam- menarbeit (EZA) und IH werden inhaltlich bis auf wenige Änderungen weiterhin angewendet und die bewährte Praxis im Grossen und Ganzen weitergeführt. Neu fällt die Beschränkung auf einzelne Kantone weg. Massgebend ist dabei insbesondere, dass es sich um finanz- und struktur- schwache Bergregionen handelt und dass keine Doppelsubventionierung mit der Loterie Romande erfolgt. Gestützt auf § 2 Abs. 3 VGF ist die Gewährung eines Beitrags während vier Jahren, nachdem einer juristischen Person ein Beitrag gewährt wurde, ausgeschlossen. Davon kann gemäss § 5 Abs. 1 lit. c VGF bei Vorhaben in struktur- und finanzschwachen Regionen anderer Kantone abgewichen werden. Aus diesem Grund ist eine jährliche Zusprechung von Beiträgen an die Inlandhilfeorganisationen mit den neuen gesetzlichen Grund lagen vereinbar. Dies rechtfertigt sich insbesondere auch deswegen, weil die Beiträge nicht durch die Gesuchstellenden selber verwendet werden, sondern diese den Projektpartnern zur Verwirklichung der einzelnen Vor- haben zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Vorhaben werden hin- gegen nicht vor Ablauf der Sperrfrist erneut mit einem Beitrag unterstützt. § 5 Abs. 2 VGF gibt vor, dass der Gesamtbetrag der in einem Jahr ge- währten Beiträge an überkantonale, nationale und internationale Vorha- ben in der Regel einen Fünftel der Mittel, die dem Fonds im Vorjahr zu- gewiesen wurden, nicht übersteigen darf. Gestützt auf die Annahme, dass dem Fonds aufgrund eines Gewinnanteils von Swisslos aus dem Geschäfts- jahr 2020 24 Mio. Franken zur Verfügung stehen, hat der Regierungsrat für die Gewährung von Beiträgen in diesem Gesamtbereich für ausserkan- tonale Vorhaben 4,8 Mio. Franken zur Verfügung. Die Finanzdirektion hat festgelegt, dass dieser Betrag wie folgt aufgeteilt wird: Je höchstens 2 Mio. Franken stehen für die EZA und die IH zur Verfügung; 0,8 Mio. Franken können für überkantonale, nationale und allenfalls weitere inter- nationale Vorhaben eingesetzt werden.
1.2 Zielsetzung der kantonalen IH Zweck der IH ist es, mitzuhelfen, die Lebensgrundlage der Bevölkerung im Berggebiet zu sichern. Dies erfolgt durch die gezielte Unterstützung von Vorhaben in finanzschwachen Gebieten. Insbesondere unterstützt der Kanton dabei: – Präventionsmassnahmen, um dadurch mögliche Schadenereignisse zu verhindern oder mindestens zu verringern, – Massnahmen zum Beheben von Unwetterschäden, – regional wichtige Natur- und Umweltschutzvorhaben sowie – bedeutende Kultur- und Alpwirtschaftsvorhaben. Nicht unterstützt werden reine Infrastrukturvorhaben.
1.3 Vorgehen Der Kanton arbeitet für die IH in der Regel mit folgenden Organisa- tionen zusammen: – dem Verein Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (SPB) und – der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL). Diese Organisationen unterbreiten dem Kanton jeweils vor der eigent- lichen Gesucheingabe mehrere Vorhaben verschiedener Projektpartner, aus denen in Absprache mit dem Gemeinnützigen Fonds eine Auswahl für die Gesucheingabe getroffen wird. Andere Organisationen reichen dem Kanton einzelfallweise IH-Gesuche ein. Dazu zählen insbesondere Organisationen, die Arbeitseinsätze (Arbeitswochen) im Berggebiet durch- führen (Stiftung Bergwaldprojekt; Stiftung Umwelt Einsatz Schweiz).
2. Eingegebene Vorhaben
2.1 Übersicht 2021 wurden dem Kanton insgesamt 13 Vorhaben eingereicht, mit denen IH-Beiträge in der Gesamtsumme von Fr. 2 590 900 beantragt wur- den (2020: 17 Vorhaben im Gesamtbetrag von Fr. 4 535 800). Die Dossiers gingen nach Vorprüfung durch den Gemeinnützigen Fonds zur Prüfung an die jeweils fachlich zuständigen Direktionen. Deren Beurteilungen sind mitentscheidend für die Berücksichtigung der Vorhaben bzw. für das Festlegen der jeweiligen Beitragshöhe.
2.2 Abgelehnte Vorhaben Von den eingereichten Vorhaben wurden drei nicht in den Antrag übernommen. Dies sind: Organisation Bezeichnung des Vorhabens Begründung der Ablehnung SPB Bürglen (UR) Wegbau Der geplante Weg erschliesst nur eine relativ genossenschaft Acher kleine landwirtschaftliche Nutzfläche und hat berg-Kessel-Rämsen insgesamt lokalen Charakter. Lokale Vorhaben berg, Wegerschliessung können, sofern sie nicht der Katastrophenpräven Acherberg-Kessel- tion bzw. der Beseitigung von Katastrophenfolgen Rämsenberg dienen, nicht unterstützt werden. Das Projekt wur de aus diesen Gründen bereits 2014 abgelehnt. SPB Calanca (GR) Sanierung In den vergangenen Jahren erfolgten im Rahmen der Güterwege, Fraktion der IH mehrfach Zuwendungen für Projekte in der Braggio Gemeinde Calanca. Aus Gründen einer thematisch ausgewogenen Mittelverwendung und einer gleich mässigen Aufteilung der verfügbaren Mittel auf die gesuchstellenden Organisationen (SPB und SL) wird das Vorhaben vorliegend nicht berücksichtigt. SPB Val Müstair (GR) Lawinen In den vergangenen Jahren erfolgten im Rahmen verbauung Las Vals, der IH mehrfach Zuwendungen für Projekte in der Hang- und Bachverbauung Gemeinde Val Müstair. Zudem ging ein anderes Vallatscha, Schaibias und (von der SL eingereichtes) Gesuch ein, das auch Terza sowie Sanierung die Gemeinde Val Müstair betrifft (vgl. Vorhaben der Forststrassen Nr. 6). Aus Gründen einer thematisch ausgewoge nen Mittelverwendung sowie einer gleichmässigen Aufteilung der verfügbaren Mittel auf die gesuch stellenden Organisationen (SPB und SL) wird das Vorhaben vorliegend nicht berücksichtigt.
3. Ausgewählte Einzelvorhaben In einem Fall erfolgt auf Antrag der zuständigen Fachdirektion eine Kürzung am nachgesuchten Betrag um Fr. 40 000 (Vorhaben Nr. 4), da sich aufgrund einer nachträglichen Zusage der Fehlbetrag in der Zwi- schenzeit um diesen Betrag reduziert hat. Zudem ist die Auszahlung in mehreren Fällen – wie bei Fondsbeiträgen übliche Praxis – an die Erfül- lung von Auflagen geknüpft. Die folgende Auflistung der berücksichtigten Einzelvorhaben ent- hält die notwendigen Kurzinformationen zum jeweiligen Vorhaben. An- gegeben sind dabei auch die Projektbegleitkosten (PBK), welche die je- weilige Organisation vom Kanton wünscht.
3.1 Vorhaben der Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (Vorhaben Nrn. 1–3) Vorhaben Anzahl Gesamtsumme in Franken Eingereichte 6 1 537 000 Berücksichtigte 3 954 000
1. Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (Hochwasserschutz Görbsbach in Vättis) Region Pfäfers, Kanton St. Gallen Ausführung des Gemeinde Pfäfers Vorhabens durch Vorhaben Durch die 2011 erstellte Naturgefahrenkarte Taminatal wurden am Görbsbach Hochwasserschutzdefizite aufge zeigt. Kritisch sind die knappen Durchflusshöhen sowie der allenfalls auftretende Schwemmholztransport mit der damit verbundenen Verklausungsgefahr (Abflusshindernis) bei den drei im Gemeindegebiet liegenden Brücken Calanda strasse, Winkel und Vidameidaweg. Im Überlastfall ist grosses Schadenpotenzial durch Über- oder Umströmung vorhanden. Durch den Bau von drei neuen Druckbrücken soll die Kapa zität des Durch- und Abflusses erhöht werden, sodass Schwemmholz und anderes Treibgut besser durchgeleitet werden kann. Das neue Gerinne soll möglichst unterhalts arm sein. Zudem wird der tangierte Abschnitt damit ökolo gisch aufgewertet. Insbesondere der Fischwanderung wird hinsichtlich Gefälle und Auskleidung des Gerinnes grosse Beachtung geschenkt. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Gebietes Müliboden / Winkel in Vättis, Durchgangsverkehr sowie Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 2 764 000 Finanzierung Eigenleistung Fr. 5 000 Bund Fr. 810 860 Standortkanton/-region Fr. 718 190 Andere Fr. 20 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 1 209 950 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 424 000 Gewährter Beitrag Fr. 424 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Mit den geplanten Hochwasserschutzmassnahmen kann die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Infrastruktur im betroffenen Gebiet am Ende des Tamina tals auf lange Sicht gewährleistet werden. Das Vorhaben ist eine Massnahme zur Katastrophenprä vention in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
2. Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (Hochwasserschutz im Jaun- und Oberbach, 2. Etappe) Region Jaun, Kanton Freiburg Ausführung des Gemeinde Jaun Vorhabens durch Vorhaben Die Gemeinde Jaun führt am Jaun- und Oberbach seit mehreren Jahren Verbauungs- und Instandstellungsarbei ten zur Sicherung vor Hochwasserereignissen aus. Aufgrund eines heftigen Unwetters im Juli 2020 mussten die bereits begonnenen Arbeiten unterbrochen und dringende Sofort massnahmen eingeleitet werden. In einer 2. Etappe sollen nun die restlichen Hochwasser schutzmassnahmen umgesetzt sowie Sicherungsarbeiten im unteren Teil des Oberbachs vorgenommen werden. Die baulichen Massnahmen dienen dem Schutz einer geschlos senen Siedlung und der Jaunpassstrasse. Durch die geplante Bachausweitung soll die Sohlenerosions tendenz massgeblich verhindert werden. Zwei Fussgänger brücken müssen entfernt werden; eine Brücke wird durch einen Neubau ersetzt. Anstelle der Sperren werden Block rampen erstellt, die für Fische passierbar sind. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Gebietes Jaun, Durch gangsverkehr sowie Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 2 470 000 Finanzierung Bund Fr. 825 500 Standortkanton/-region Fr. 815 600 Andere Fr. 202 330 Restkosten Die Restkosten von Fr. 626 570 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 424 000 Gewährter Beitrag Fr. 424 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine Massnahme zur Katastrophenprä vention in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
3. Schweizer Patenschaft für Berggemeinden (Hochwasserschutz und Revitalisierung «Le Bie») Region Châtillon, Kanton Jura Ausführung des Gemeinde Châtillon Vorhabens durch Vorhaben Das Projekt soll den Schutz des Dorfes Châtillon am Südrand des Delsberger Beckens vor Überschwemmungen sicher stellen. Das Vorhaben umfasst u. a. den Abbau eines älteren Beton wehrs und von Holzschwellen sowie den Neubau einer Kiesfalle, eines Umleitungsdeichs und eines Damms. Die geplanten baulichen Massnahmen und die Vertiefung des Bachbetts bezwecken eine Stabilisierung des Bachdurch flusses sowie die Rückhaltung von Sedimenten. Zudem soll das Risiko für einen möglichen nachgelagerten Eisstau im Winter reduziert werden. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Gebietes Châtillon, Durchgangsverkehr sowie Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 542 300 Finanzierung Bund Fr. 111 257 Standortkanton/-region Fr. 143 043 Andere Fr. 127 900 Restkosten Die Restkosten von Fr. 160 100 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 6% PBK Fr. 106 000 Gewährter Beitrag Fr. 106 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine Massnahme zur Katastrophenpräven tion in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
3.2 Vorhaben der Stiftung Landschaftsschutz (Vorhaben Nrn. 4–10) Vorhaben Anzahl Gesamtsumme in Franken Eingereichte 7 1 053 900 Berücksichtigte 7 1 012 000
4. Stiftung Landschaftsschutz (Aufwertung der Kulturlandschaft 5 Terre Comologno) Region Gemeinde Onsernone, Kanton Tessin Ausführung des Fondazione delle 5 Terre di Comologno Vorhabens durch Vorhaben Das auf dem Gebiet des geplanten und 2018 abgelehnten Nationalparks Onsernonetal gelegene Vorhaben bezweckt die Offenhaltung und Rückgewinnung von landwirtschaft lichen Flächen sowie die Bewahrung eines lebendigen landwirtschaftlichen Gefüges um das Dorf Spruga. Ein erstes Teilvorhaben zur agroforstlichen Aufwertung des Projektperimeters wurde 2010 bereits vom Lotteriefonds (heute: Gemeinnütziger Fonds) unterstützt. Die seit damals realisierten Massnahmen zeigen deutliche Wirkung. Das vorliegende Projekt umfasst u. a. das Ausbohren von Gehölzstrünken zwecks Wiederherstellens der Weidewirt schaft, die Stabilisierung von Trockenmauerfundamenten sowie die Restaurierung der traditionellen Terrassenland schaft. Des Weiteren soll der Anbau traditioneller Apfelsorten gefördert werden. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Onsernonetals sowie Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 438 092 Finanzierung Eigenleistung Fr. 10 000 Standortkanton/-region Fr. 218 600 (Bürger-)Gemeinde Fr. 12 000 Andere Fr. 57 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 140 492 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 3% PBK Fr. 140 400 Gewährter Beitrag Fr. 100 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine Massnahme zum Natur- und Land schaftsschutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabe kriterien. Da sich aufgrund einer nachträglichen Zusage der Fehlbetrag in der Zwischenzeit um Fr. 40 000 reduziert hat, wird der Beitrag dem Finanzierungsstand angepasst.
5. Stiftung Landschaftsschutz (Erhalt der Kulturlandschaft Brione Verzasca) Region Gemeinde Verzasca, Kanton Tessin Ausführung des Patriziato di Brione Verzasca Vorhabens durch Vorhaben Das Gebiet rund um die Ortschaft Brione Verzasca ist Teil des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenk mäler von nationaler Bedeutung. Das Vorhaben bezweckt den Erhalt und die Aufwertung der traditionell bewirtschafteten und ökologisch wertvollen Landschaft im Verzascatal. Die geplanten Massnahmen umfassen u. a. die Instand stellung von traditionellen Gebäuden, Mauern, Wegen und Brunnen, das Anlegen von Kleinstrukturen zwecks Aufwer tung der Kulturlandschaft und Förderung der Biodiversität sowie die zielgruppenspezifische Kommunikation mit Land wirtinnen und Landwirten sowie Besucherinnen und Besu chern, um diese für den Erhalt der Kulturlandschaft zu sensibilisieren. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Verzascatals, Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 732 830 Finanzierung Eigenleistung Fr. 107 100 Standortkanton/-region Fr. 243 600 (Bürger-)Gemeinde Fr. 30 000 Andere Fr. 145 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 207 130 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2,6% PBK Fr. 207 100 Gewährter Beitrag Fr. 207 000 Bedingungen – Auflagen –
Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben umfasst kulturhistorische Massnahmen sowie Massnahmen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
6. Stiftung Landschaftsschutz (Kulturlandschaft Val Müstair) Region Gemeinde Val Müstair, Kanton Graubünden Ausführung des Naturpark Biosfera Val Müstair Vorhabens durch Vorhaben Die Projektregion ist Teil des UNESCO-Biosphärenreservats Engiadina Val Müstair sowie Teil des Regionalen Naturparks Biosfera Val Müstair. Ziel des Vorhabens ist die Instandstellung eines stark zer fallenen Abschnittes des historischen Verkehrsweges zwi schen Punt Lü und Lüsai sowie die Erhaltung eines land schaftlich und historisch wichtigen Weges aus dem Ersten Weltkrieg. Ferner sollen Kultur- und Landschaftsflächen erhalten bleiben, die dem vom Aussterben bedrohten Felsenfalter («Chazara briseis») als Lebensraum dienen. Das Projekt umfasst u. a. die Sanierung von Stützmauern, die Instandsetzung von sanierungsbedürftigen Wasser durchlassen (sogenannte Tombini) auf den genannten Wegabschnitten sowie forstwirtschaftliche Massnahmen zur Gehölzpflege, die Bekämpfung invasiver Pflanzen wie z. B. des Adlerfarns und die Förderung von Ruderalflächen (nicht bewirtschaftete Rohbodenflächen). Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Val Müstairs, Besuche rinnen und Besucher des Naturparks Biosfera Val Müstair Kosten Fr. 933 700 Finanzierung Eigenleistung Fr. 130 500 Bund Fr. 92 845 Standortkanton/-region Fr. 302 000 (Bürger-)Gemeinde Fr. 51 500 Andere Fr. 242 325 Restkosten Die Restkosten von Fr. 114 530 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 1,1% PBK Fr. 114 500 Gewährter Beitrag Fr. 114 000 Bedingungen –
Auflagen Der Naturpark Biosfera Val Müstair reicht folgende Unterlagen ein: – eine detaillierte Planung der Aufwertungsmassnahmen zuhanden der Fachstelle Naturschutz des Amtes für Landschaft und Natur des Kantons Zürich – ein bebilderter Kurzbericht nach Umsetzung der Teilpro jekte 1 und 2 zuhanden des Amtes für Raumentwick lung des Kantons Zürich Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben fördert die nachhaltige Landschaftsentwick lung in einer kulturhistorisch bedeutenden Landschafts kammer. Es stellt damit eine kulturhistorische Massnahme sowie eine Massnahme im Bereich Natur- und Landschafts schutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz dar und erfüllt damit die IH-Vergabekriterien.
7. Stiftung Landschaftsschutz (Instandsetzung des historischen Verkehrsweges «Via Calanca») Region Gemeinde Domat/Ems, Kanton Graubünden Ausführung des Gemeinde Domat/Ems Vorhabens durch Vorhaben Die Landschaft im Projektperimeter liegt am Zusammen fluss der beiden Alpenrheine und zeichnet sich insbesondere durch ihre landschaftsprägenden Erdhügel (sogenannte Tumas-Hügel) aus, die durch späteiszeitliche Bergstürze («Flimser Bergsturz») entstanden sind. Hauptziel des Projektes ist die fachgerechte Instandsetzung des historischen Verkehrsweges «Via Calanca». Dies soll unter Zuhilfenahme historischer Materialien und Verfahren des ortstypischen Wegebaus geschehen und bezweckt, die Landschaft besser erlebbar zu machen. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Gebietes Domat/Ems, Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 356 750 Finanzierung Bund Fr. 23 600 Standortkanton/-region Fr. 150 000 (Bürger-)Gemeinde Fr. 30 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 153 150 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 4% PBK Fr. 153 100 Gewährter Beitrag Fr. 153 000 Bedingungen –
Auflagen Die Gemeinde Domat/Ems reicht nach der Umsetzung des Vorhabens einen bebilderten Kurzbericht zuhanden des Amtes für Raumentwicklung des Kantons Zürich ein. Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine kulturhistorische Massnahme in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien.
8. Stiftung Landschaftsschutz (Landschaftsentwicklung Gurtneller Berg und Umgebung) Region Gemeinde Gurtnellen, Kanton Uri Ausführung des Gemeinde Gurtnellen, Vernetzungsprojekt Gurtnellen/ Vorhabens durch Ried/Wassen Vorhaben Gurtnellen ist eine Streusiedlung mit mehreren Siedlungs kernen. Das Projektgebiet Gurtnellerberg liegt in einem Landschaftsschutzgebiet von regionaler Bedeutung. Es ist die grösste offene Kulturlandschaft im oberen Reusstal. Das Hauptziel des Projektes besteht darin, den Gurtneller berg als wertvollen Lebensraum und reichhaltige Mosaik landschaft zu erhalten. Geplant sind Massnahmen zum Schutz vor Verbuschung und zur Erhaltung der Artenvielfalt, z. B. durch Gehölzarbeiten und durch Entfernung von Neo phyten wie dem Korallenstrauch. Des Weiteren sollen die veralteten Blechdächer von vier der fünf im Projektperime ter gelegenen Geissenställe mit einem Schindeldach ersetzt werden. Die Beweidung der Strukturlandschaft mit Geissen leistet dabei einen wichtigen Beitrag zur Unterhaltsförde rung und Offenhaltung der verbrachenden Flächen. Das Gebiet soll zudem durch Errichtung eines Rastplatzes für Wandererinnen und Wanderer (einschliesslich Feuerstelle und Brunnen) aufgewertet werden. Das Vorhaben ist die Weiterführung eines ersten Teilprojek tes, das 2014 bereits mit Geldern aus dem Lotteriefonds (heute: Gemeinnütziger Fonds) unterstützt wurde. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner des Gebietes Gurtnellerberg, Besucherinnen und Besucher Kosten Fr. 397 500 Finanzierung Eigenleistung Fr. 12 000 Bund Fr. 52 000 Standortkanton/-region Fr. 75 600 (Bürger-)Gemeinde Fr. 12 760 Andere Fr. 140 640
Restkosten Die Restkosten von Fr. 104 500 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2,4% PBK Fr. 104 500 Gewährter Beitrag Fr. 104 000 Bedingungen Der Beitrag darf nicht für den Bau des Rastplatzes verwendet werden. Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist insgesamt als kulturhistorische Mass nahme sowie als Massnahme im Bereich Natur- und Land schaftsschutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz zu werten und erfüllt daher die IH-Vergabekriterien. Da der Gemeinnützige Fonds keine direkten Tourismusförde rungsmassnahmen unterstützt, dürfen die gesprochen Mittel nicht für den Bau des Rastplatzes verwendet werden.
9. Stiftung Landschaftsschutz (Naturschutzzentrum Wasserplatten) Region Gemeinde Silenen, Kanton Uri Ausführung des Amt für Raumentwicklung des Kantons Uri Vorhabens durch Vorhaben Das Gebiet Wasserplatten bei Silenen stellt ein Naturschutz gebiet von regionaler Bedeutung dar. Es umfasst ausge dehnte Trockenwiesen von nationaler Bedeutung, wertvolle Waldränder und eine Vielzahl von Strukturelementen. Das Vorhaben bezweckt die sanfte Sanierung und Umfunk tionierung eines historischen Wohnhauses in ein Natur schutzzentrum. Dieses soll künftig für die Durchführung von Kursen, Exkursionen, Tagungen, Seminaren und Lagern genutzt werden. Die geplanten Massnahmen umfassen u. a. das Erstellen sanitärer Einrichtungen mit Waschmöglichkeiten und Klein kläranlage, den Einbau einer Küche sowie neuer Fenster und Aussentüren und die Installation einer Photovoltaikan lage. Die Umsetzung der baulichen Vorhaben erfolgt unter Begleitung der Urner Denkmalpflege. Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Silenen, Besucherinnen und Besucher des künftigen Naturschutz zentrums Kosten Fr. 685 000 Finanzierung Bund Fr. 50 000 Standortkanton/-region Fr. 225 000 Andere Fr. 300 000
Restkosten Die Restkosten von Fr. 110 000 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich gedeckt werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 1,5% PBK Fr. 110 000 Gewährter Beitrag Fr. 110 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Die sanfte Sanierung und Umnutzung des Alpgebäudes zu einem Naturschutzzentrum ist kulturhistorisch sinnvoll und gewährleistet den Erhalt eines schutzwürdigen Objektes. Das künftige Naturschutzzentrum leistet einen wertvollen Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung für den Wert einer traditionell bewirtschafteten Landschaft, welche die Biodiversität fördert. Das Vorhaben ist eine kulturhistorische Massnahme sowie eine Massnahme im Bereich Natur- und Landschaftsschutz bzw. Naturbildung in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabe kriterien.
10. Stiftung Landschaftsschutz (Terrassenlandschaft Naturpark Pfyn-Finges) Region Gemeinden Sierre, Salgesch, Leuk, Varen, Gampel-Bratsch und Unterems, Kanton Wallis Ausführung des Regionaler Naturpark Pfyn-Finges Vorhabens durch Vorhaben Das Projektgebiet befindet sich im Mittelwallis nördlich und südlich der Rhone zwischen Sierre und Gampel. Die örtlichen Terrassenlandschaften stellen eine altertüm liche Form der bäuerlichen Landschaftsgestaltung und wichtiges Kulturgut dar. Die Terrassen sind eine Bereiche rung sowohl für die Biodiversität als auch für das Land schaftsbild im Mittelwallis. Sie bieten lokalen Arten u. a. Schutz vor Prädatoren (Raubtieren). Zudem beeinflussen sie das Mikroklima und vermindern die Bodenerosion. Durch das Projekt sollen die Terrassenlandschaften im Park perimeter erhalten und aufgewertet werden. Die geplanten Massnahmen umfassen die Sanierung von Trockenmauern, die Förderung der Biotoppflege durch extensive Beweidung sowie die Durchführung von Seminaren (z. B. Sensen schnitt- oder Kompostkurse) für lokale Landwirtinnen und Landwirte, um eine nachhaltige Bewirtschaftung sicher zustellen. Ferner soll die Vernetzung und Koordination der verschiedenen Akteure rund um den Naturpark Pfyn-Finges gefördert werden.
Begünstigte Einwohnerinnen und Einwohner der Region Pfyn-Finges, Besucherinnen und Besucher des Naturparks Pfyn-Finges Kosten Fr. 895 396 Finanzierung Eigenleistung– Bund Fr. 293 125 Standortkanton/-region Fr. 144 375 (Bürger-)Gemeinde Fr. 80 000 Andere Fr. 110 000 Restkosten Die Restkosten von Fr. 247 500 sollen durch einen Beitrag des Kantons Zürich verringert werden. Beantragter Beitrag einschliesslich 2,3% PBK Fr. 224 300 Gewährter Beitrag Fr. 224 000 Bedingungen – Auflagen – Begründung Das Vorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben gemäss LFG und VGF. Das Vorhaben ist eine Massnahme im Bereich Natur- und Landschaftsschutz in einer struktur- und finanzschwachen Bergregion der Schweiz und erfüllt daher die IH-Vergabe kriterien.
4. Überblick Im Rahmen der Inlandhilfe 2021 werden in den Kantonen Graubün- den, Tessin, Uri, Wallis, St. Gallen, Freiburg und Jura die nachfolgend aufgelisteten Vorhaben unterstützt: Kanton Organisation Vorhaben Bezeichnung in Franken Nr. GR SL 6 Kulturlandschaft Val Müstair 114 000 SL 7 Instandsetzung des historischen Verkehrsweges 153 000 «Via Calanca» Total Graubünden 267 000 TI SL 4 Aufwertung der Kulturlandschaft 100 000 5 Terre Comologno SL 5 Erhalt der Kulturlandschaft Brione Verzasca 207 000 Total Tessin 307 000 UR SL 8 Landschaftsentwicklung Gurtneller Berg und 104 000 Umgebung SL 9 Naturschutzzentrum Wasserplatten 110 000 Total Uri 214 000
Kanton Organisation Vorhaben Bezeichnung in Franken Nr. VS SL 10 Terrassenlandschaft Naturpark Pfyn-Finges 224 000 Total Wallis 224 000 SG SPB 1 Hochwasserschutz Görsbach in Vättis 424 000 Total St. Gallen 424 000 FR SPB 2 Hochwasserschutz im Jaun- und Oberbach 424 000 Total Freiburg 424 000 JU SPB 3 Hochwasserschutz und Revitalisierung «Le Bie» 106 000 Total Jura 106 000 Total alle Kantone 1 966 000
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Den folgenden Empfängerinnen und Empfängern werden für die genannten Vorhaben die folgenden Beiträge aus dem Gemeinnützigen Fonds gewährt: in Franken 1. Schweizer Patenschaft für Berggemeinden 954 000 2. Stiftung Landschaftsschutz Schweiz 1 012 000 Total 1 966 000
II. Die Gewährung erfolgt unter den Bedingungen und Auflagen, die in den Erwägungen zu den einzelnen Beiträgen genannt sind, sowie unter den folgenden allgemeinen Bedingungen und Auflagen: a) Die Empfängerin oder der Empfänger hat der Fondsverwaltung elek- tronisch die Erfüllung aller Auflagen zuzusichern (Bedingung). b) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung in- nert drei Jahren seit der Gewährung elektronisch um Auszahlung der ersten 90% des Beitrags zu ersuchen. c) Die Empfängerin oder der Empfänger hat die Fondsverwaltung innert fünf Jahren seit der Gewährung elektronisch um Auszahlung der rest- lichen 10% des Beitrags zu ersuchen und der Fondsverwaltung den Schlussbericht gemäss § 11 Abs. 2 Satz 1 LFG in einer von dieser ak- zeptierten Fassung einzureichen (Bedingung für diese Auszahlung). d) Die Empfängerin oder der Empfänger hat geeignete Massnahmen zur Verhinderung einer Zweckentfremdung der Mittel, insbesondere durch Korruption und Kickbacks, zu treffen (Auflage).
e) Die Empfängerin oder der Empfänger hat den Gemeinnützigen Fonds an geeigneter Stelle als Geldgeber zu erwähnen, wenn möglich unter Verwendung des Logos des Gemeinnützigen Fonds (Auflage). f) Ergibt sich nach der Verwirklichung des Vorhabens eine Überfinan- zierung, hat die Empfängerin oder der Empfänger dem Gemeinnützi- gen Fonds davon den Teil zu erstatten, der dem Anteil des Fonds an der Finanzierung des Vorhabens entspricht (Auflage).
III. Die Finanzdirektion wird beauftragt, die Beiträge gemäss Disposi- tiv I unter Berücksichtigung der Bedingungen und Auflagen gemäss Dis- positiv II auszubezahlen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwer- de erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und des- sen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an die Empfängerinnen und Empfänger der Beiträge ge- mäss Dispositiv I (durch die Finanzdirektion), die Genossenschaft Swiss- los Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, 4052 Basel, die Finanz- kommission des Kantonsrates sowie an die Direktionen des Regierungs- rates und die Staatskanzlei.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli