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Décision

RRB Nr. 1413/2023

Langfristige Investitionsplanung: Priorisierung von Vorhaben

6 décembre 2023Allemand2 min

Source zh.ch

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Dezember 2023

1413. Langfristige Investitionsplanung, Priorisierung von Vorhaben

Erwägungen

(Auftrag) Im Rahmen der Erarbeitung des Kantonalen Entwicklungs- und Finanz- plans 2024–2027 wurde deutlich, dass die kantonale Finanzplanung mit- telfristig ein Ungleichgewicht in verschiedener Hinsicht aufweist. So liegt der geplante Saldo der Erfolgsrechnung durchschnittlich rund 370 Mio. Franken im Minus. Der Saldo der Finanzierungsrechnung (Selbstfinan- zierung aus der Erfolgsrechnung abzüglich Nettoinvestitionen) liegt in den Planjahren durchschnittlich sogar rund 770 Mio. Franken im Minus, was zu einer jährlichen Neuverschuldung des Kantons in dieser Höhe führen würde (unter Ausklammerung der Wertveränderungen im Finanz- vermögen und Rückstellungen). Die Differenz zwischen dem Saldo der Erfolgsrechnung und dem Saldo der Finanzierungsrechnung ist haupt- sächlich auf das hohe kantonale Investitionsniveau zurückzuführen. Um einen stetigen und dauerhaften Anstieg der Neuverschuldung zu vermei- den, sind entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Als Grundlage dafür ist zuerst die gegenwärtige Finanzplanung hinsichtlich allfälliger in der Planung noch nicht abgebildeter Verbesserungen und Verschlechterun- gen erneut zu überprüfen (insbesondere Steuereinnahmen, Ausschüttun- gen der Schweizerischen Nationalbank, Kreditreste, jährlicher begrün- deter Mehrbedarf und zentrale Korrekturen), um den Handlungsbedarf realistisch abzuschätzen. Gestützt darauf sind Massnahmen vorzuberei- ten. Um die aktuelle Aufgabenerfüllung möglichst nicht zu beeinträch- tigen, sind diese in erster Linie in den noch beeinflussbaren Investitions- vorhaben zu suchen bzw. sind die entsprechenden Vorhaben – unter Be- rücksichtigung schon ergangener Beschlüsse – zu priorisieren. Das Vor- haben betrifft alle Konsolidierungskreise. Bei der Erarbeitung der Kriterien sind die Direktionen und die Staats- kanzlei wo nötig einzubeziehen. Im Weiteren sind die Massnahmen zur Steuerung der Hochbauinvestitionen im Mietermodell gemäss RRB Nr. 1382/2023 zu beachten.

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Finanzdirektion wird beauftragt, für die Richtlinien zum Kon- solidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 die langfristige Fi- nanzplanung zu untersuchen sowie Kriterien zur Priorisierung der In- vestitionsvorhaben zu erarbeiten.

II. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staats- kanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli