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Anfrage Maria Rita Marty, Volketswil, betreffend Aussagekraft von COVID-19-Statistiken, Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 434/2020

Sitzung vom 24. Februar 2021

142. Anfrage (Aussagekraft von COVID-19-Statistiken) Kantonsrätin Maria Rita Marty, Volketswil, hat am 23. November 2020 folgende Anfrage eingereicht: Ich bitte den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Frage:

Erwägungen

1. Gemäss Auskunft von Ärztinnen und Ärzten aus diversen Spitälern wird eine Person, welche aufgrund einer COVID-19-fremden Ursache z. B. Schädelbasisfraktur, morbide Krebserkrankung, morbide vasku- läre Probleme, morbide Herzprobleme, Lungenembolie u. v. m.) gestor- ben ist, als «COVID-Tote/Toter» erfasst, falls ein positiver COVID- 19-Test vorlag. Wie hoch ist die Anzahl dieser Personen im Kanton Zü- rich, welche nicht an COVID-19, sondern mit COVID-19 gestorben sind, aber als «COVID-Tote» in der Statistik erscheinen?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Maria Rita Marty, Volketswil, wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Gemäss den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebenen Kri- terien melden Ärztinnen und Ärzte im Kanton Zürich die klinischen Be- funde von verstorbenen Personen mit bestätigter Covid-19-Diagnose innerhalb von 24 Stunden an die zuständige kantonale Stelle sowie an das BAG. Die meldenden Ärztinnen und Ärzte tragen im dafür vorgegebenen Formular die Grunderkrankungen der verstorbenen Person sowie all- fällige Komplikationen ein. In der Rubrik «Bemerkungen» kann bei- spielsweise angegeben werden, dass die Person wohl «mit», aber nicht «an» Covid-19 verstorben ist. Verstirbt eine vorbelastete Person, stellt sich die Frage, ob die primäre Krankheit (wie beispielsweise eine Krebserkrankung oder eine Herz-­ Kreislauf-Erkrankung) zum Tode geführt hat oder die Infektion mit dem neuen Coronavirus. Gerade bei älteren, vorbelasteten Personen kann diese Differenzierung kaum mit Sicherheit angegeben werden. Bei Un- fällen mit Todesfolge und bestätigter Covid-19-Diagnose kann die Todes- ursache tendenziell eindeutiger bestimmt werden.

Im Kanton Zürich werden Personen, bei denen eine bereits vorhandene Grunderkrankung als Todesursache angegeben wird, nicht als «Covid-­ Tote/-Toter» erfasst; unabhängig davon, ob zusätzlich ein positiver Test vorgelegen hat. Für die jeweils aktuellen Zahlen zu den Covid-19-Todesfällen verwei- sen wir auf das Lagebulletin, das auf der Webseite des Kantons Zürich (zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html#main_table) zu finden ist und regelmässig aktualisiert wird.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

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