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Décision

RRB Nr. 1423/2022

Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung am 12. März 2023, Verzicht

2 novembre 2022Allemand1 min

Source zh.ch

Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung am 12. März 2023, Verzicht

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 2. November 2022

1423. Beschluss des Regierungsrates über den Verzicht auf die

Erwägungen

Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung am 12. März 2023

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Am 12. März 2023 findet keine kantonale Volksabstimmung statt.

II. Gegen diesen Beschluss kann innert fünf Tagen, von der Veröffent- lichung im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Einsprache beim Regie- rungsrat erhoben werden (§ 10d Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]).

III. Das Statistische Amt wird beauftragt, diesen Beschluss den Präsi- dentinnen und Präsidenten der Stadt- und Gemeinderäte als Vorstehende der Wahlbüros mitzuteilen. IV. Veröffentlichung im Amtsblatt.

V. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, das Statis- tische Amt als kantonales Abstimmungsbüro sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli