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Décision

RRB Nr. 1430/2023

Kantonspolizei, Einführung Polizeiliche Abfrageplattform, zusätzliche gebundene Ausgabe

12 décembre 2023Allemand5 min

Source zh.ch

Kantonspolizei, Einführung Polizeiliche Abfrageplattform, zusätzliche gebundene Ausgabe

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 12. Dezember 2023

1430. Kantonspolizei, Einführung Polizei-Abfrageplattform (zusätzliche gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit der Motion von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther wurde der Bundesrat Ende 2019 beauftragt, eine zentrale nationale Polizeidaten- bank oder eine Vernetzungsplattform für die bestehenden kantonalen Polizeidatenbanken zu schaffen, mittels deren die Polizeikorps der Kan- tone und die Polizeiorgane des Bundes direkt auf die polizeilichen Daten über Personen und deren Vorgänge in der gesamten Schweiz zugreifen können (vgl. Geschäft 18.3592). Im November 2021 hat die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren dem Pro- grammauftrag «Polizei-Abfrageplattform (POLAP)» zugestimmt. Das Programm wird durch Polizeitechnik und -informatik (PTI) Schweiz, eine gemeinsame öffentlich-rechtliche Körperschaft von Bund und Kantonen, umgesetzt und umfast drei Phasen: 1. Aufbau der Kernkomponenten mit technischen Schnittstellen für die Anbindung insbesondere der Bundessysteme. In diesem Projekt wer- den die ersten Bundessysteme angebunden (2022–2025). 2. A nbindung der weiteren nationalen und der internationalen Polizei- systeme über die entsprechenden Schnittstellen (2024–2025). 3. A nbindung der kantonalen Systeme (2024–2026). Das POLAP-System wird unter der Federführung und Verantwortung vom Bundesamt für Polizei (fedpol) beim Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements aufgebaut und be- trieben. Fedpol steht somit gegenüber PTI Schweiz in der Rolle des Leis- tungserbringers.

B. Zusätzliche gebundene Ausgabe und Finanzierung Die Kosten für den Aufbau von POLAP bis 2026 wurden gesamtschwei- zerisch auf insgesamt 15,61 Mio. Franken und die Wartungs- und Betriebs- kosten auf 2,261 Mio. Franken geschätzt. Dabei ist eine Beteiligung des Bundes beim Aufbau von 5,756 Mio. Franken und bei der Wartung und dem Betrieb von 0,661 Mio. Franken vorgesehen. Die übrigen Ausgaben

für den Aufbau von 9,854 Mio. Franken sowie für die jährlichen Betriebs- und Wartungskosten von 1,6 Mio. Franken sollen gemäss dem Kosten- verteiler von PTI von den einzelnen Kantonen und der Stadtpolizei Zü- rich nach Massgabe der ständigen Wohnbevölkerung getragen werden (Stand November 2021: Anteil Kanton Zürich: 13,00%, Anteil Stadt Zü- rich: 4,88%). Der Kanton Zürich, vertreten durch die Kantonspolizei (Kapo), betei- ligt sich am Einführungsprojekt. Dafür bewilligte die Kapo am 6. Februar 2023 eine Ausgabe von Fr. 182 040 für die Beteiligung an den Startinves- titionen in den Jahren 2021–2023. Für die anteilmässige weitere Beteiligung am Aufbau von POLAP und für die ersten vorerst fünf Betriebsjahre (2025 bis Ende 2029) soll eine zusätzliche gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 2 292 960 bewilligt werden. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 475 000. Die Ausgabe ist vom Geltungsbereich des Beschaffungsrechts ausgenommen, da es sich beim Leistungsbezug von PTI Schweiz um einen Auftrag im öffentlichen Interesse an ein anderes öffentlich-rechtliches Subjekt ohne jede Privatbeteiligung handelt, das ausschliesslich für öf- fentliche Auftraggeber tätig wird («Instate-Vergabe» gemäss Art. 10 Abs. 2 lit. b Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswe- sen [LS 720.1]). Dasselbe gilt für die Beschaffung der PTI Schweiz beim fedpol. Die Kosten für die vorgesehene Anbindung der kantonalen Systeme (POLIS, Waffenregister ZH) sind nicht Bestandteil dieser zusätzlichen Ausgabe. Der Mehrwert von POLAP ist allein durch die Anbindung der verschiedenen Bundessysteme gegeben. Kostenübersicht Kapo (gemäss Budget PTI) Investitions­ Erfolgs­ Total für 2021 (13% der Kosten aller Polizeiorganisationen; in Franken, rechnung rechnung bis 2029 einschliesslich MWSt) (einmalige (jährlich, ab Ausgaben) 2025) Ausgabenbewilligung der Kapo 182 040 182 040 vom 6. Februar 2023 (2021–2023) Zusätzliche Ausgabe (gemäss Budget PTI) für: – Aufbau POLAP (2024–2026) 1 099 293 1 099 293 – Integration Anwendung in Kapo-Zürich-IT-­ 80 000 80 000 Infrastruktur (Schätzung) – Jährlicher Betriebskostenanteil der Kapo Zürich 208 993 1 044 965 Unvorhergesehenes/Rundungen (2,86%) 18 667 10 007 68 702 Zwischentotal zusätzliche Ausgabe 1 197 960 219 000 2 292 960 (Aufbau und Betrieb) Total Ausgaben 1 380 000 219 000 2 475 000

Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebe- nen Aufgaben (u. a. aus Polizeiorganisationsgesetz [LS 551.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gel- ten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Ge- setzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) und werden der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, belastet. Die zusätzlichen einmaligen anteilmässigen POLAP-Ausgaben be- tragen insgesamt Fr. 1 197 960 und werden der Investitionsrechnung be- lastet. Der Betrag ist im Budgetentwurf 2024 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027, Planjahre 2025 und 2026, eingestellt. Die zusätzlichen anteilmässigen POLAP-Betriebsaufwendungen der Kapo betragen ab 2025 bis Ende 2029 jährlich Fr. 219 000 bzw. für fünf Jahre Fr. 1 095 000 und werden der Erfolgsrechnung belastet. Die Beträge sind im Budgetentwurf 2024 sowie im KEF 2024–2027 eingestellt. Die Beträge ab Planjahr 2028 sind im KEF einzustellen. Es fallen keine wei- teren Folgeaufwendungen an. Dieser Regierungsratsbeschluss löst keinen begründeten Mehrbedarf im KEF 2025–2028 und im KEF 2026–2029 aus. Die Kapitalfolgekosten betragen – bei einer voraussichtlichen Nutzungs- dauer von fünf Jahren – jährlich rund Fr. 281 200, davon rund Fr. 276 000 für Abschreibungen und rund Fr. 5200 für Zinsen. Es fallen keine weite- ren Folgeaufwendungen an. Das Projektcontrolling wird durch die Kapo sichergestellt. Das Vorhaben wurde mit dem Amt für Informatik und dem Gremium «Operative Informatiksteuerung (OIS)» abgestimmt (u. a. anlässlich der OIS-Sitzung vom 16. November 2023). Es gab keine Ein- wände.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Beteiligung am Aufbau und Betrieb der Polizei-Abfrageplatt- form POLAP in den Jahren 2021 bis 2029 wird zur Ausgabenbewilligung der Kantonspolizei vom 6. Februar 2023 eine zusätzliche gebundene Aus- gabe von insgesamt Fr. 2 292 960 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Davon gehen Fr. 1 197 960 zulasten der Inves- titionsrechnung und Fr. 1 095 000 zulasten der Erfolgsrechnung. Die ge- samte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 475 000.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli